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Vorlage - 201/2015  

 
 
Betreff: Änderungsvorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG): Bewertung aus der Sicht der Kliniken des Landkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
10.11.2015 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Berechnung_Auswikungen_KHSG_Stand_12-10-2015
Eckpunkte Änderungsbedraf KHSG 2.10.15

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag nimmt die aktuellen Entwicklungen zum Krankenhausstrukturgesetz zur Kenntnis.


Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 28. Juli dieses Jahres mit dem geplanten Krankenhausstrukturgesetz befasst. In der Vorlage 139-1/2015 wurden die mit dem Gesetzesentwurf verbundenen Gefahren für die medizinische Versorgung im Landkreis im Detail beschrieben. Der Kreistag hat in der gleichen Sitzung einstimmig eine Resolution an die Bundes- und Landespolitik verabschiedet und darin eine nachhaltige faire Finanzierung der Krankenhäuser gefordert.

 

In den vergangen Monaten hat sich in Baden-Württemberg ein Bündnis für Krankenhäuser aus der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag sowie den Gewerkschaften mit dem Ziel gebildet, dringend notwendige Verbesserungen in der Krankenhausreform der Bundesregierung zu erreichen. Neben verschiedentlichen Austauschen mit den politischen Entscheidungsträgern haben die Verbände alle ihre Möglichkeiten genutzt, auf den Reformentwurf Einfluss zu nehmen. Auch die Thematisierung der drohenden Auswirkungen auf die stationäre medizinische Versorgung in der Öffentlichkeit hat letztlich Druck auf die Politik ausgeübt. Am 23. September 2015 hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft zu einem Aktionstag aufgerufen, an dem sich auch sehr viele Kliniken aus Baden-Württemberg mit über 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beteiligt haben. Zentral in Berlin und flächendeckend in den Krankenhäusern vor Ort wurden die Folgen, die eine unveränderte Krankenhausreform für die Patienten und die Krankenhausmitarbeiter hätte, deutlich gemacht. Im Ostalbkreis fand am 24. September 2015 eine zentrale Kundgebung aller Kliniken auf dem Marktplatz in Aalen statt, die auch eine gute Aufmerksamkeit erzielen konnte.

 

Nicht zuletzt durch das konzertierte Vorgehen ist es gelungen, die Politik zu überzeugen, dass die für 2017 vorgesehenen Regelungen dringend überarbeitet werden müssen. Anfang Oktober 2015 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform ein „Eckpunktepapier zum Änderungsbedarf des Entwurfes des Krankenhausstrukturgesetzes“ (vgl. Anlage 1) vorgelegt, mit dem deutliche Verbesserungen gegenüber dem Kabinettsentwurf angekündigt werden.

 

Die Kernelemente hierbei sind:

  • Umwandlung des Versorgungzuschlags in einen Pflegezuschlag,
  • vollständige Abschaffung der Degression im Landesbasisfallwert,
  • keine neuen Absenkungstatbestände im Landesbasisfallwert,
  • kürzerer Fixkostendegressionsabschlag,
  • anteilige Tarifkostenrefinanzierung,
  • Veränderung der Vergütung der Notfallversorgung, insbesondere durch Abschaffung des Investitionskostenabschlags.

 

In dem Eckpunktepapier wurden viele Forderungen der Kliniken berücksichtigt, wenngleich nicht jede Regelung genau deren Vorstellungen entspricht und einige ungünstige Änderungen (wie z. B. die erweiterten Befugnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung) erhalten bleiben. Wenn die Formulierungen in den Eckpunkten in Gesetzestexte umgesetzt werden, kann für das Gesamtpaket und das sich daraus ergebende Krankenhaus-Finanzierungssystem ab 2017 jedoch von einem akzeptablen Kompromiss gesprochen werden.

 

Für die Kliniken des Ostalbkreises hätte die im Juli 2015 bekannt gewordene Entwurfsfassung des KHSG zu zusätzlichen Belastungen in den Jahren 2017-2021 von jährlich durchschnittlich 1,6 Mio. Euro geführt. Nach den Änderungen durch das Eckpunktepapier ergibt die Schätzung eine Entlastung von jährlich durchschnittlich rund 280 TEuro im vorgenannten Zeitraum, wobei noch nicht alle Auswirkungen monetär bewertet werden können (vgl. Anlage 2).

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass mit den Änderungsvorschlägen zum KHSG eine dramatische zusätzliche Belastung der Kliniken verhindert wird. Die Rücknahme der finanziellen Kürzungen ist ein toller Erfolg der Klinikvertreter. Die noch vor dem ersten Bekanntwerden der Elemente der Krankenhausstrukturreform erhoffte, signifikante Verbesserung der Krankenhausfinanzierung im Vergleich zum Status quo ist aber Wunsch geblieben.

 

Sorge macht nach wie vor die Entwicklung des Landesbasisfallwertes in Baden-Württemberg im Jahr 2016, denn dieser Basisfallwert wird die Grundlage für den Einstieg in das neue (KHSG-)Finanzierungssystem bilden, also dauerhaft nachwirken. Nach aktueller Gesetzeslage sind bei der Bestimmung des Landesbasisfallwertes in Baden-Württemberg Abschläge für Leistungszuwächse (Mehrmengen) zu berücksichtigen. Dieser Effekt trifft zwischenzeitlich nur noch die Länder mit einem Landesbasisfallwert über einem Mindestniveau (unterer Korridorrand; derzeit: 3.190,81 EUR). Während in zehn anderen Bundesländern, die dann am „unteren Korridorrand“ liegen, die Landesbasisfallwerte um 2,74 % steigen werden, wird die Steigerungsrate in Baden-Württemberg deutlich darunter liegen. Es droht sogar ein Abrutschen an den unteren Korridorrand. Deshalb hat die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft vom Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2015 und 2016 gefordert. Dieser Vorschlag ist bislang noch nicht aufgenommen worden und hat angesichts der Tatsache, dass nur ein Teil der Bundesländer von der Problematik betroffen ist, auch keine allzu große Hoffnung auf Umsetzung.

 

Für die Kliniken des Ostalbkreises würde ein Abrutschen des baden-württembergischen Landesbasisfallwerts an den unteren Korridorrand eine Steigerungsrate der Budgets von lediglich rund 1,4 % (Steigerungsrate anderer Landesbasisfallwerte 2,74 %) bedeuten. In den Wirtschaftsplänen 2016 ist eine Steigerungsrate im Landesbasisfallwert von rund 2 % angesetzt, die aktuell unter Einbezug von Ausgleichen auch realistisch erscheint. Die Basisfallwertsteigerung lediglich bis an den unteren Korridorbereich beinhaltet ein weiteres Risiko in Form von Mindererlösen in 2016 in Höhe von bis zu 960 TEuro.

 

Im Bereich der Investitionskostenfinanzierung durch das Land werden die Fördermittel von 437 Mio. Euro in 2015 auf 455 Mio. Euro im Jahr 2016 erhöht. Die Aufstockung der Investitionsmittel ist sehr zu begrüßen, in der Höhe bleibt sie aber hinter der Forderung Klinken und Verbände von jährlich 600 Mio. Euro zurück.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kliniken des Ostalbkreises kalkulieren für das Wirtschaftsjahr 2016 mit einem Landesbasisfallwert in Höhe von 3.300 €. Dies ist eine effektive Steigerung von knapp über 2 % gegenüber dem Landesbasisfallwert 2015. Sollte aufgrund der Abschläge für Leistungszuwächse (Mehrmengen) der Landesbasisfallwert an die „untere Korridorgrenze“ von 3.278,19 Euro im Jahr 2016 gedrückt werden, ergibt sich hieraus ein Risiko durch geringere Erlöse in der Größenordnung von bis zu 960 TEuro.

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Eckpunkte zum Änderungsbedarf des Entwurfes des KHSG

Anlage 2: Auswirkungen auf die Kliniken des Ostalbkreises

 

Sichtvermerke

 

Stabsstelle

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Wagenknecht

 

 

Koord. Krankenhausdirektor

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Janischowski

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Berechnung_Auswikungen_KHSG_Stand_12-10-2015 (32 KB)    
Anlage 2 2 Eckpunkte Änderungsbedraf KHSG 2.10.15 (233 KB)