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Vorlage - 199/2015  

 
 
Betreff: Kreditaufnahme zur Finanzierung der Modernisierungsmaßnahmen Schönborn Haus und Wohnungen im Schönbornweg
Status:öffentlich  
Federführend:Hospitalstiftung zum Heiligen Geist   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss Entscheidung
04.12.2015 
Sitzung des Stiftungsausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Stiftungsausschuss stimmt der Aufnahme eines Kredits über 2.125.000,00 € zur Finanzierung der Modernisierungsmaßnahmen Schönborn Haus und Wohnungen im Schönbornweg bei der Kreissparkasse Ostalb/LBS Baden-Württemberg zu den genannten Bedingungen zu.

 

Die Verwaltung wird zum Abschluss eines entsprechenden Darlehensvertrags ermächtigt.


Sachverhalt/Begründung

 

Nach 3.400 der Zuständigkeitsordnung für die Stiftung zum Heiligen Geist Ellwangen (Jagst) vom 04.02.2015 entscheidet der Stiftungsausschuss über die Entscheidung über die Aufnahme von Krediten und die Begründung von Zahlungsverpflichtungen, die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommen, die Bestellung von Sicherheiten von mehr als 500.000 Euro bis 2.500.000 Euro.

 

Der Stiftungsausschuss / Kreistag hat Modernisierungsmaßnahmen in folgenden Höhen bereits genehmigt:

 

Altbau:  ca. 1.800.000 €

Neubau:  204.000 €

Laubengang:228.000 €

Wohnungen:    506.400 €

Gesamt:  ca. 2.738.400 €

 

Die Finanzierung dieser Modernisierungsmaßnahmen soll, wie in der Stiftungsausschusssitzung vom 03.02.2015 bereits dargestellt, wie folgt erfolgen:

 

Kreditermächtigungen aus 2014 und 2015:   890.000 €

 

Verwendung der Eigenmittel

aus Verkauf der Wohnungen Pfarrgasse:   394.600 €

 

Kreditermächtigung für 2016:1.000.000 €

 

Eigenmittel aus Rücklagen/-stellungen

für die Wohnungen im Schönbornweg:   168.800 €

     50.000 €

 

Kreditermächtigung für 2017:             235.000 €

 

Gesamt:2.738.400 €

 

Eigenmittel:   613.400 €

Kreditaufnahmen:2.125.000 €

 

Die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen (Jagst) ist eine öffentlich-rechtliche gemeinnützige Stiftung. Für die geplanten Modernisierungsmaßnahmen greift kein Förderprogramm der L-Bank oder KfW. Eine Finanzierung direkt bei der Kreissparkasse Ostalb in Kombination mit einem Bausparvertrag bei der LBS Baden-Württemberg ist die wirtschaftlichste Darlehensaufnahme.


Darlehen Kreissparkasse Ostalb/LBS Baden-Württemberg:

 

Summe / Förderfähige Investitionskosten:2.125.000 €

Laufzeit:01.01.2016 - 31.12.2037

(22 Jahre)

 

Zinsbindung:Gesamtlaufzeit

Tilgungsfreie Zeit:bis 30.12.2025

 

max. jährliche Belastung:150.929,98 €

Mittelwert 120.607,00 €

 

a)Darlehensvertrag KSK Ostalb, Darlehenshöhe 890.000 € auf 10 Jahre, 1,65 % p.a.
 

b)Bausparvertrag LBS Baden-Württemberg, Darlehenshöhe 1.235.000 € auf 22 Jahre,1,15 % p.a.

 

Für die Darlehen der LBS Baden-Württemberg stellt die Kreissparkasse Ostalb Bürgschaften in der jeweiligen Darlehenshöhe, die mit 0,35 % p.a. abgerechnet wird.

 

Aufgrund der Zinssicherung durch die Bausparverträge ergibt sich ein maximaler Gesamtaufwand für die Finanzierungslösung, der einem festen Zinssatz für 22 Jahre von nom. ca. 2,00 % p.a. entspricht.

Die Abschlussgebühr für die Bausparverträge beträgt jeweils 1,00 % aus der Bausparsumme:


a)  8.900 € (in 2015)
b)12.350 € (in 2016)
=21.250 €


In 2016 sind insgesamt 54.299,50 € als Abschlussgebühr inklusive 33.049,50 €, dies sind die über den Zeitraum von 22 Jahren summierten Bürgschaftskosten gegenüber der LBS (= 0,35 % p.a. aus dem jeweiligen Restbetrag) zu bezahlen. Die Ansparung des Bausparvertrags läuft ab 2017.

 

Hierfür erforderlich ist die Eintragung einer erstrangigen Grundschuld in Bürgschaftshöhe zugunsten der Kreissparkasse Ostalb auf Kosten der Hospitalstiftung.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises hat bereits in seiner Sitzung vom 12.05.2015 die weitere notwendige Bürgschaft genehmigt.

Die Darlehensverträge sollen zur Finanzierungssicherheit noch vor Baubeginn geschlossen werden. Die Auszahlung bzw. der Mittelabruf erfolgt Zug um Zug mit dem Baufortschritt. Es fallen keine Bereitstellungszinsen an. Ab 2026 sind jederzeit Sondertilgungen möglich.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die für die Baumaßnahmen erforderlichen Kreditaufnahmen und der Schuldendienst werden in den Haushalten 2015 - 2017, ff dargestellt.

 

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

Hospitalgeschäftsführung

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Freytag

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel