Bürgerinformationssystem

Vorlage - 185/2015  

 
 
Betreff: Neubestellung einer/eines Naturschutzbeauftragten für den Ostalbkreis, Dienstbezirk „Stadt Oberkochen, Gemeinde Abtsgmünd und Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein“
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
27.11.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Melanie Fuchs wird zur Naturschutzbeauftragten des Ostalbkreises bestellt.

Die Bestellung tritt am 1.12.2015 in Kraft und gilt fünf Jahre.

 

Frau Fuchs ist zuständig für den Dienstbezirk „Stadt Oberkochen, Gemeinde Abtsgmünd und Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein“.

 

  1. Frau Fuchs erhält vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat. Außerdem erhält Frau Fuchs eine km-Pauschale in Höhe von derzeit 0,35 € vom Ostalbkreis für Fahrten mit dem eigenen PKW.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Naturschutzbeauftragte sind gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg Naturschutzfachbehörden und beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder diese vorbereiten; dies sind beispielsweise Stellungnahmen zu (Bau-)Vorhaben. Hierzu verwenden die Naturschutzbeauftragten vom Landkreis zur Verfügung gestellte Laptops, auf denen wichtige Informationen (z. B. Karten mit den Abgrenzungen von Bauleitplänen und Schutzgebieten) abgerufen werden können; des Weiteren machen die Naturschutzbeauftragten Ortsbesichtigungen und nehmen auch an Besprechungen teil. Nach ihren eigenen Angaben beläuft sich der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand auf 40 bis 60 Stunden. Für Fahrten zu Ortsbesichtigungen wird der eigene Pkw benutzt.

 

Herr Klaus Seidel war als Naturschutzbeauftragter für den Bereich der Stadt Oberkochen, der Gemeinde Abtsgmünd sowie der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein tätig. Seine Bestellung endete am 8.11.2015 altersbedingt; Herr Seidel hat an diesem Tag sein 73. Lebensjahr vollendet.

 

Die Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben, um einen geeigneten Nachfolger zu finden. Daraufhin gingen vier Bewerbungen ein.

Die eingehende Prüfung dieser Bewerbungen durch die Verwaltung ergab, dass sich  Frau Melanie Fuchs für das Amt des Naturschutzbeauftragten besonders eignet.

 

Frau Melanie Fuchs (geboren im Jahr 1975) ist verheiratet und Mutter von zwei Töchtern; sie wohnt in Aalen-Wasseralfingen.

Frau Fuchs hat in Hohenheim Agrarwissenschaften studiert und dieses Studium im Jahr 2006 als Master of Science (Fachrichtung Pflanzenwissenschaften) abgeschlossen. Nach dem Referendariat bei der baden-württembergischen Landwirtschaftsverwaltung im Landratsamt Schwäbisch Hall, Dienstort Ilshofen, war Frau Fuchs in der Abteilung „Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen“ des Regierungspräsidiums Stuttgart im Bereich „Pflanzliche Produktion“ tätig; seit 1.10.2015 ist Frau Fuchs beim Geschäftsbereich Landwirtschaft im Landratsamt Ostalbkreis tätig.

 

Frau Fuchs verfügt über einen Privat-PKW und kann sich ihre Arbeitszeit außerhalb der Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich frei einteilen.

 

Frau Fuchs erfüllt damit die Kriterien der VwV Naturschutzbeauftragte vom 3.4.2007 in vollem Umfang; außerdem ist Frau Fuchs aus Sicht der Landkreisverwaltung auch persönlich hervorragend für das Amt geeignet. 

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Frau Melanie Fuchs ab 1.12.2015 zur Naturschutzbeauftragten mit dem Dienstbezirk „Stadt Oberkochen, Gemeinde Abtsgmünd und Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein“ zu bestellen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Frau Fuchs  erhält als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte vom Land Baden-Württemberg eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung und vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat; der Ostalbkreis gewährt außerdem eine Kilometerpauschale pro Kilometer, der in Ausübung des Amtes mit dem eigenen Pkw zurückgelegt wird.

Weitere Geldbeträge, z. B. Tagegelder, erhalten die Naturschutzbeauftragten nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

---

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

Baurecht und Naturschutz

__________________________________________

Scheuermann

 

 

 

 

Dezernat IV

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel