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Vorlage - 180/2015  

 
 
Betreff: Rahmenvertrag für die Beschaffung von Hardware in der Landkreisverwaltung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Information und Kommunikation   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
06.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt der Ausschreibung und dem Abschluss eines Rahmenvertragsr die Beschaffung von PCs und Monitoren in der Landkreisverwaltung ab dem Jahr 2016 zu.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Einleitung

 

Der Geschäftsbereich Information und Kommunikation möchte als interner Dienstleister der Landkreisverwaltung den Mitarbeitern die bestmöglichen Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen. Ein sehr bedeutsamer Faktor ist hierbei die Hardwareausstattung des Arbeitsplatzes der einzelnen Mitarbeiter. Um den Geschäftsbetrieb der Landkreisverwaltung dauerhaft mit der höchsten Effizienz zu gestalten, ist aktuelle und leistungsfähige Hardware am Arbeitsplatz unabdingbar. Der Geschäftsbereich IuK hat alternative Möglichkeiten untersucht, wie diese Anforderungen bestmöglich erfüllt werden können.

Nach Überzeugung der IuK ist der Bezug von Hardware mittels eines Rahmenvertrags die wirtschaftlichste Möglichkeit, die Anforderungen zu erfüllen. Die Vorgehensweise in Zusammenhang mit einem Rahmenvertrag wurde mit den Geschäftsbereichen Kämmerei sowie Rechnungsprüfung abgestimmt.

 

Nachfolgend werden die Bedingungen und Details eines Rahmenvertrags erläutert und dargestellt.

 

Ist-Stand / Ausgangssituation

 

Die aktuelle Nutzungsdauer der Hardware liegt bei Arbeitsplatzrechnern in der Landkreisverwaltung etwa bei 6 Jahren, bei Monitoren oft noch länger. Dies resultiert daraus, dass in den vergangenen Jahren die benötigte Anzahl an Geräten - den Restriktionen des Haushalts geschuldet – nicht immer beschafft werden konnte, um eine Nutzungsdauer von max. 4 Jahren zu erreichen. In den letzten Jahren konnten zwar deutliche Verbesserungen erzielt werden, jedoch wurde das gesteckte Ziel noch nicht erreicht. Eine Nutzungsdauer von mehr als 4 Jahren ist aufgrund der immer schneller erfolgenden technischen Entwicklung in den meisten Fällen unvermeidbar mit Abstrichen bei der PC-Leistung verbunden. Durch die erhöhte Mittelbereitstellung in den beiden letzten Haushaltsjahren konnte die einstige Nutzungsdauer von etwa 7-8 Jahren bei der PC-Hardware auf zwischenzeitlich schon 6 Jahre gesenkt werden. In der nachfolgend dargestellten Grafik ist die Altersstruktur ersichtlich. 2014 hatten wir einen Gesamtbestand von 1482 PCs in folgendem Alter:

 

Soll-zustand / Zielsetzung

 

Um das Ziel einer Nutzungsdauer der PCs auf 4 Jahre und von Monitoren auf 6 Jahre zu erreichen, ist ein jährlicher Austausch von 350 PCs und ca. 200 Monitoren erforderlich. Die restlichen Geräte wie Drucker, Kopierer, Scanner sind in der Stückzahl geringer und zudem in aller Regel so individuell ausgelegt, so dass es keinen Vorteil bringen würde, diese Geräte mit in einen Rahmenvertrag aufzunehmen. Eine entsprechende Vertragsgestaltung würde sich unnötig komplex und teuer gestalten.
 

Der Geschäftsbereich IuK schlägt deshalb vor, zukünftige Beschaffungen der PCs und Monitore im Zuge eines Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu tätigen. Hierdurch wäre der Mittelbedarf immer für die nächsten 48 Monate mit einem garantierten Betrag sichergestellt.

 

 

Gründe für einen Rahmenvertrag

 

Möglichkeiten der Finanzierung:

 

Zur Finanzierung der benötigten Geräte (PCs und Monitore) stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung, die im Folgenden jeweils kurz erläutert werden:

 

  1. Kauf

Die Geräte werden bei Rechnungstellung erworben und gehen in das Eigentum des Ostalbkreises über.

 

  1. Miet-Kauf

Der Kaufpreis des Geräts wird in monatlichen Raten über den Lebenszyklus des Geräts gesplittet. Nach dieser Zeit geht das Gerät in den Eigentum des Ostalbkreises über.

 

  1. Leasing

Für die Geräte wird ein Leasingvertrag abgeschlossen. Nach Ende dieses Vertrages gehen die Geräte zurück zum Leasinggeber.

 

Die Option des Leasings ist nur wirtschaftlich, wenn die Geräte eine Laufzeit von 3 Jahren nicht übersteigen, da nur bei dieser Laufzeit günstige Konditionen erzielt werden. Dies kommt durch die Restwertvermarktung des Anbieters zustande, welche natürlich bei 3 Jahren wesentlich attraktiver ist als bei einer Laufzeit von 4 Jahren. Mit der Option des Leasings ist auch ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden. Auch nimmt man sich ein gewisses Maß an Flexibilität. Die Geräte werden stets zum Leasingende ausgetauscht. Wenn jedoch zu diesem Zeitpunkt andere ressourcenfordernde Projekte anstehen und der Austausch nicht erfolgen kann, kann dies zu beträchtlichen Sonderzahlungen für diese Geräte führen. Leasing erfordert auf den gleichen Zeitraum betrachtet höhere Aufwendungen.

 

Bei einem Miet-Kauf muss der Finanzierungsvorschlag des Verkäufers genau betrachtet werden, da bei einem Miet-Kauf über die gesamte Mietzeit gerechnet das Gerät letztendlich teurer ist als bei einem Sofortkauf.

 

Die IuK erachtet den Kauf der Hardware über einen Rahmenvertrag als die geeignetste Möglichkeit. Die wichtigsten Eckpunkte einer solchen Verfahrensweise sind insbesondere die finanzielle Planungssicherheit über 48 Monate sowie die aus Erfahrungswerten ermittelten günstigeren Konditionen. Deshalb ist diese Alternative nach Überzeugung der IuK auch die wirtschaftlichste Lösung.

Weitere Vorteile sind die garantierte Erfüllung der Leistungsanforderungen der Hardware, die daraus resultierende Gewährleistung von Arbeitsmitteln auf dem Stand der Technik sowie letzten Endes auch die Optimierung des Beschaffungsprozesses für die Hardware.

 

 

Kostenplanung

 

Ausgehend davon, dass die Beschaffung der Hardware über einen Rahmenvertrag ca. 10 % günstiger ist als bei jährlichem Einzelbezug von 350 PCs und 200 Monitoren, ergibt sich folgende Berechnung:

 

 

 

2016

2017

2018

2019

Summe

PCs

350

350

350

350

1400

Monitore

200

200

200

200

800

 

 

 

 

 

 

PC Preis brutto

900€

 

 

 

 

Monitor Preis brutto

250€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Preis Rahmenvertrag

328.500€

328.500€

328.500€

328.500€

1.314.000€

Preis Normalbeschaffung

365.000€

365.000€

365.000€

365.000€

1.460.000€

 

 

 

 

 

 

Ersparnis

36.500€

36.500€

36.500€

36.500€

146.000€

 

 

Das Gesamtvolumen eines Rahmenvertrages würde sich somit über die Vertragsdauer hinweg auf 1.314.000 € belaufen.


Im Vergleich zu einzelnen Beschaffungen ergibt sich somit eine Einsparung von 36.500€ jährlich.
 

EU-Ausschreibung

 

Geplant ist die Beschaffung der PCs und Bildschirme über einen Rahmenvertrag ab dem Jahr 2016.

 

Das Ausschreibungsverfahren wird europaweit als Offenes Verfahren gemäß

VOL/A auf elektronischem Weg (e-Vergabe) durchgeführt werden.

 

Die Ausschreibung wird von der IuK in Absprache mit externen Beratern und mit dem Geschäftsbereich Rechnungsprüfung erarbeitet und ist zeitlich wie folgt geplant:

 

-          06.10.2015                            Beschlussfassung im Ausschuss für Bildung und Finanzen

-          06.11.2015                            Veröffentlichung der Bekanntmachung und                                                                       Ausschreibungsunterlagen des offenen Verfahrens

-          28.12.2015                            Angebotseröffnung / Submission

-          02/2016                            Vergabe im Ausschuss für Bildung und Finanzen

-          03/2016                            Beginn der Leistungserbringung

 

Die Finanzierung wird über die Haushaltsjahre 2016-2018 abgedeckt.


 


Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Information und Kommunikation

 

__________________________________________

 

Sanwald

 

 

Dezernat I

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Wolf

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel