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Vorlage - 179/2015  

 
 
Betreff: Situationsbericht des Betreuungsvereins Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V Beteiligt:Geschäftsbereich Soziales
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
13.10.2015 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Erwachsene, die wegen psychischer Krankheit, geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage sind, ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Belange selbst zu regeln, benötigen eine Betreuung. In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise örtliche Betreuungsbehörden. Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde gehören die Unterstützung der Betreuungsgerichte, die Beratung und Unterstützung von Betreuerinnen und Betreuern, Netzwerkarbeit sowie das Führen von Betreuungen. Die Betreuungsbehörde für den Ostalbkreis hat ihren Dienstsitz in Schwäbisch Gmünd und nimmt von dort aus ihre Aufgaben für das gesamte Kreisgebiet wahr. Gemäß § 1900 Bürgerliches Gesetzbuch soll die Betreuung durch einen Verein der Betreuung durch eine Behörde vorgezogen werden. Grundsätzlich sollen ehrenamtliche Betreuer bestellt und die Kosten vom Betreuten selbst getragen werden.

 

II. Betreuungsverein Ostalbkreis e. V.

 

1. Grundsätzliches

 

Der Betreuungsverein Ostalbkreis e. V. wurde 1995 gegründet und hat 1996 seine Arbeit aufgenommen. Gründungsmitglied war auch der Landkreis. Der Betreuungsverein ist für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Seine Aufgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Querschnittsaufgaben

 

-planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer

-Einführung in die Aufgaben, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer

-Beratung Bevollmächtigter

-planmäßige Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

 

Gremienarbeit/Öffentlichkeitsarbeit

 

-Mitarbeit in Gremien wie der Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten oder der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft

-Vorträge und Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht

-Schulung von Mitarbeitern in Einrichtungen und Organisationen

-Erstellung von Informationsmaterial und Arbeitshilfen

 

Führen von Betreuungen

 

Der Verein führt auch eigene Betreuungen. Im Jahr 2014 wurden 189 Betreuungen durch hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins geführt.

 

2. Finanzierung des Betreuungsvereins und Ausblick

 

Der Betreuungsverein finanziert sich in erster Linie aus Betreuungsvergütungen (Mittel der Justizkasse und Vermögen der Betreuten), dem Zuschuss des Landes sowie dem Zuschuss des Landkreises. Hinzu kommen Drittmittel wie Spenden und Mitgliedsbeiträge.

 

2014 hat der Betreuungsverein mit einem Defizit von 14.799 Euro abgeschlossen. Ausgehend von vergleichbaren Zahlen bei den Betriebseinnahmen und den betrieblichen Ausgaben unter Berücksichtigung der tariflichen und arbeitsvertraglichen Erhöhungen der Personalkosten prognostiziert der Betreuungsverein für das Jahr 2015 einen Verlust in Höhe von 22.995 Euro. Der Betreuungsverein geht davon aus, dass sich diese defizitäre Entwicklung auch im Jahr 2016 fortsetzen wird.

 

Beim Zuschuss des Landes handelt es sich seit 01.01.2012 um eine leistungsorientierte Förderung. Diese war bislang auf einen maximalen Landeszuschuss in Höhe von 24.600 Euro begrenzt. Aufgrund der landesweit schwierigen Situation der Betreuungsvereine hat das Sozialministerium am 22. Juni 2015 im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift die Landesförderung angepasst und damit die Möglichkeit geschaffen, den Landeszuschuss leistungsabhängig zu erhöhen. Die Förderrichtlinien des Landes gehen davon aus, dass sich die kommunalen Träger an den Querschnittsaufgaben des Betreuungsvereins in gleicher Höhe wie das Land beteiligen. Inwieweit der Betreuungsverein seinen Landeszuschuss wird steigern können, hängt von mehreren Faktoren ab. Zwar sind die Begleitprämie für bestehende ehrenamtliche Betreuungen und die Zusatzförderung für weitere außerfamiliäre Betreuungen bezüglich der berücksichtigungsfähigen Fallzahlen zukünftig nicht mehr begrenzt. Darauf, wie viele Ehrenamtliche der Betreuungsverein tatsächlich akquirieren kann und wie viele davon letztlich von den Betreuungsgerichten als Betreuer eingesetzt werden, hat der Betreuungsverein jedoch nur wenig Einfluss.

 

Durch seine Beratungstätigkeit und die planmäßige Information über Vorsorgevollmachten leistet der Betreuungsverein einen wichtigen Beitrag zur Betreuungsvermeidung. Darüber hinaus entlastet der Betreuungsverein die örtliche Betreuungsbehörde des Landkreises sowohl durch die Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern als auch durch das Führen von eigenen Betreuungen. Müssten diese Betreuungen vom Ostalbkreis geführt werden, wären hierzu weitere Mitarbeiter erforderlich. Im Gegensatz zum Betreuungsverein hätte die Betreuungsbehörde jedoch weder Anspruch auf Landeszuschüsse noch einen Vergütungsanspruch gegenüber der Justizkasse.

 

Zwar sieht die Verwaltung vorrangig das Land in der Finanzierungsverantwortung, da eine gut aufgestellte Querschnittsarbeit des Betreuungsvereins vor allem die Justizkasse entlastet. Letztlich handelt es sich jedoch bei der Querschnittsarbeit um eine weisungsfreie Pflichtaufgabe des Landkreises und eine Auflösung der Vereine würde dazu führen, dass bei der Betreuungsbehörde des Landkreises ein erheblicher finanzieller Mehraufwand entsteht.

 

III. Verfahren

 

Der Betreuungsverein wird in der Sitzung seine Arbeit sowie seine momentane Situation darstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Im Anschluss sollte in Gesprächen mit der Verwaltung zunächst thematisiert werden, inwieweit der Verein seine finanzielle Situation aus eigener Kraft und insbesondere durch eine maximale Inanspruchnahme der Landesförderung verbessern kann. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Gespräche einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Derzeit wird der Betreuungsverein vom Landkreis mit jährlich 15.000 Euro bezuschusst.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Stivala

 

 

Dezernat

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel