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Vorlage - 178/2015  

 
 
Betreff: Aufgaben und Herausforderungen des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V Beteiligt:Geschäftsbereich Soziales
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
13.10.2015 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Das Land Baden-Württemberg hat 1987 die flächendeckende Einführung Sozialpsychiatrischer Dienste beschlossen. Die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes wurden im Ostalbkreis anfangs durch die Arbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienst wahrgenommen. 2012 wurden die hauptamtlich geleisteten Fachdienste zusammengeführt und der Verein „Gemeindepsychiatrie im Ostalbkreis  e. V.“ gegründet. Damit wurde ein starker und zukunftsfähiger Träger geschaffen. Unter den Gründungsmitgliedern befindet sich auch der Landkreis.

 

1. Grundversorgung

 

Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist es, erwachsene Menschen (und deren Umfeld) mit einer psychischen Erkrankung in seelischen Krisen oder nach Klinikaufenthalten bei der Bewältigung verschiedenster Alltagsprobleme zu beraten und zu begleiten. Durch die ambulante Betreuung psychisch kranker Menschen leistet der Sozialpsychiatrische Dienst Vorsorge, Nachsorge und Krisenintervention. Da die Leistungen kostenfrei sind und kein Antragsverfahren auf Bewilligung von Leistungen im Einzelfall erforderlich ist, wird im Rahmen der Grundversorgung ein schneller und kurzfristiger Zugang zum gemeindepsychiatrischen Versorgungssystem ermöglicht.

 

Im Bereich der Grundversorgung wurden 2014 im Ostalbkreis 778 Menschen in unterschiedlicher Intensität und Form beraten und betreut.

 

2. Soziotherapie

 

Menschen, die aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen, haben Anspruch auf Soziotherapie.

 

2014 hat der Sozialpsychiatrische Dienst 90 Menschen im Rahmen einer ärztlich verordneten und über die Krankenkassen abrechenbaren Soziotherapie sehr intensiv begleitet.

 

II. Finanzierung des Sozialpsychiatrischen Dienstes

 

Der Sozialpsychiatrische Dienst finanziert sich neben den Zuschüssen des Landes und des Landkreises aus Vergütungen, die für die Erbringung sozialpsychiatrischer Leistungen wie Soziotherapie und ambulant betreutes Wohnen eingenommen werden.

 

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Änderungen bei der Höhe der Landesförderung, weshalb die Finanzierung des Sozialpsychiatrischen Dienstes auch immer wieder Thema in Gesprächen mit der Landkreisverwaltung war.

 

Durch das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz hat der Sozialpsychiatrische Dienst einen zentralen Stellenwert in der Versorgungslandschaft des Landkreises erhalten. So wurden auch erstmals die Landeszuschüsse zur Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste auf gesetzlicher Ebene verbindlich sichergestellt. Im Rahmen einer neuen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums soll die Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste ab 1. Januar 2016 neu geregelt werden. Eine finanzielle Verbesserung bei der Landesförderung ist laut dem aktuellen Entwurf nicht zu erwarten.

 

Der Ostalbkreis ist im Bereich der Grundversorgung momentan gut aufgestellt. Jedoch verzeichnet der Sozialpsychiatrische Dienst in der Grundversorgung bereits 2015 einen Abmangel in Höhe 265.000 Euro, der durch Erbringung vergütungspflichtiger Leistungen erwirtschaftet werden muss. Angesichts der 2016 anstehenden Lohnkostensteigerungen ist davon auszugehen, dass sich dieser Abmangel in der Grundversorgung noch erhöhen wird. Aufgrund dieser Entwicklung befürchtet die Gemeindepsychiatrie, dass sie den Umfang ihres Angebots in der Grundversorgung auf Dauer nicht aufrechterhalten kann.

 

Je besser der Sozialpsychiatrische Dienst auch Menschen mit höherem und längerfristigem Hilfebedarf zu Hause versorgen kann, desto mehr Menschen können im Vorfeld der Eingliederungshilfe aufgefangen werden und benötigen zum Beispiel keine Hilfe für das ambulant betreute Wohnen. Zudem nimmt der Sozialpsychiatrische Dienst über die direkte Arbeit mit den zu betreuenden Personen hinaus, auch aufgrund seiner Schlüsselstellung im Gemeindepsychiatrischen Verbund, eine ausgesprochen wichtige Rolle im gemeindepsychiatrischen Versorgungssystem ein. Daher sieht auch der Teilhabeplan für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung im Ostalbkreis vor, dass die Finanzierung auf Dauer sichergestellt werden soll.

 

III. Verfahren

 

Der Sozialpsychiatrische Dienst wird in der Sitzung seine Aufgaben und die damit verbundenen Herausforderungen darstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Im Anschluss sollte in Gesprächen mit der Verwaltung zunächst thematisiert werden, welche Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation bei Aufrechterhaltung der Grundversorgung im Ostalbkreis getroffen werden können. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Gespräche einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Derzeit wird der Sozialpsychiatrische Dienst vom Landkreis mit jährlich 109.600 Euro bezuschusst.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Stivala

 

 

Dezernat

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel