Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt von der Änderung und Erweiterung des Gebührenverzeichnisses zur Gebührenverordnung des Landratsamts Ostalbkreis mit Wirkung ab dem 14.12.2015 Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Mit der Novellierung des Landesgebührenrechts hat der Landesgesetzgeber im Wege der Dezentralisierung die Gebührenhoheit, sofern es sich um Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde oder Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde handelt, auf die Landratsämter übertragen. Grundlage hierfür ist § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Gebührenrechts vom
Gemäß § 4 Abs. 5 LGebG müssen die festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie Gebührenerleichterungen regelmäßig, spätestens aber nach
Die Gebührenbemessung (§ 7 LGebG) selbst erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
3. Gebührenkalkulation
Zu beachten ist, dass die vorliegende Kalkulation erstmalig nach einem Haushalt mit doppischer Buchungssystematik durchgeführt worden ist. Die nun detaillierter vorliegenden Produkte in einem Geschäftsbereich ermöglichen eine differenziertere Gebührenfestsetzung.
Im Einzelnen wurde die Überprüfung und Neukalkulation der Gebühren wie folgt vorgenommen:
Die Ergebnisse der vergangenen und aktuell vorliegenden Kalkulation sind nur bedingt vergleichbar. Durch die detailliertere Datengrundlage wird nun ein Stundensatz je Produkt ermittelt. Bislang gab es je Geschäftsbereich grundsätzlich einen Stundensatz. Der Durchschnittsstundensatz der gebührenrelevanten Produkte aller Geschäftsbereiche beträgt bei der aktuellen Kalkulation 52 € je Stunde. Bislang betrug dieser für alle relevanten Geschäftsbereiche 51 € je Stunde.
Veränderungen in den Tätigkeitsanteilen im gebührenpflichtigen Bereich sind auf gesetzliche Veränderungen sowie auf die Anpassung der Zeitanteile und Fallzahlen zurückzuführen.
Finanzierung und Folgekosten
Die künftigen jährlichen Gebühreneinnahmen werden in den jeweiligen Kreishaushaltsplänen entsprechend veranschlagt. Anlagen
Gebührenverzeichnis des Landratsamts Ostalbkreis über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde mit Wirkung ab dem 14.12.2015
Sichtvermerke
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