Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Überlegungen zum Neubau der Zentralen Notaufnahme und der Onkologischen Tagesklinik am Stauferklinikum wurden in der Sitzung des Ausschusses für Kliniken und Gesundheit am 01.04.2014 vorgestellt. Bezüglich der vorgesehenen räumlichen Anbindung wird auf die Anlage verwiesen.
Die Verwaltung wurde hierin beauftragt, ein Raum- und Funktionsprogramm zu erstellen und mit dem Sozialministerium erste Gespräche zu bestehenden Fördermöglichkeiten zu führen.
Im Rahmen einer Zielplanung und einer Modellstudie wurde die Erstellung entsprechender Unterlagen durchgeführt und das Ergebnis mit dem Sozialministerium abgestimmt.
Ein am 16.04.2015 geführtes Gespräch mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg brachte zum einen das Ergebnis, dass das Sozialministerium aufgrund der bundes- und landesweiten Entwicklung die Situation der stets stärker werdenden Inanspruchnahme der Zentralen Notaufnahmen sehr gut kennt und von daher die dargelegten Notwendigkeiten in vollem Rahmen akzeptiert.
Überraschend war die Situation, dass das Sozialministerium uns riet, entsprechende Unterlagen möglichst rasch vorzulegen. Begründet wurde dies damit, dass im Sozialministerium in den nächsten Jahren sehr große Förderprojekte mit mehreren Hunderttausend Euro anstehen (so z. B. das Klinikum Göppingen mit über 300 Mio. Euro) und dass man Möglichkeiten sieht, unsere Maßnahme noch vorab zu fördern. Bei entsprechend rascher Vorlage von Unterlagen bestünde sogar die Möglichkeit, unser Vorhaben bereits in das Krankenhausbauprogramm 2016 aufzunehmen.
Sowohl die Zentrale Notaufnahme als auch die Onkologische Tagesklinik sind sehr stark ambulant geführte Bereiche, in welchen sich das Sozialministerium mit der Förderung üblicherweise deutlich zurück hält. Das Vorgespräch mit dem Ministerium hat jedoch ergeben, dass auch hier große Teile als stationäre Nutzung anerkannt würden.
Um in der Maßnahme weiter vorankommen zu können, ist nun die Planungsleistung mittels eines VOF-Verfahrens auszuschreiben.
Das Sozialministerium hat ausgeführt, dass die im Rahmen der Modellstudie vorgelegten Unterlagen (mit einigen Konkretisierungen) dort als Grundlage für das weitere Verfahren in Sachen Krankenhausbauprogramm zunächst als ausreichend betrachtet würden.
Diese Aussage des Ministeriums stellt ein wirklich erfreuliches Entgegenkommen dar, da im Ostalbkreis hiermit die Fristwahrung im Hinblick auf die Bearbeitung innerhalb des Krankenhausbauprogramms 2016 zugesagt wird. Anlagen
Lageplan
Sichtvermerke
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