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Vorlage - 164/2015  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktprogramm 2016 des Jobcenters Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
13.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20150903_TOP 2_Anlage_Arbeitsmarktprogramm 2016 in Zahlen

Antrag der Verwaltung

 

Zustimmung zum Arbeitsmarktprogramm 2016 des Jobcenters

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  1. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Als zugelassener kommunaler Träger (zkT) ist der Ostalbkreis seit 2012 auch für die Verwendung der Haushaltsmittel des Bundes bei Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jobcenter Ostalbkreis zuständig. Mit diesen Haushaltsmitteln des Bundes werden die jährlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. Im Weiteren wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen im Arbeitsmarktprogramm 2016 vorgestellt.

Die vorläufige Aufstellung des Verwaltungshaushaltes 2016 des Jobcenters Ostalbkreis, sowie die geplanten bzw. prognostizierten Aufwendungen für die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden in den Gesamthaushaltsplan des Ostalb­kreises eingebracht.

Mit der endgültigen Zuteilung der Bundesmittel für die Eingliederungsleistungen und das Verwaltungsbudget ist nach den Haushaltsplanberatungen im Januar 2016 zu rechnen.

 

  1. Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm 2016

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung und der Beirat des Jobcenters Ostalbkreis haben anhand der Profillagen der Kunden, den Entwicklungen des Arbeitsmarkts sowie unter Einbeziehung der Ziele des Jobcenters die Zielgruppen

 

        Jugendliche unter 25 Jahren

        Junge Erwachsene zwischen 25 und 34 Jahren

        Ältere ab 50 Jahren

        Alleinerziehende

        Single Bedarfsgemeinschaften

        Flüchtlinge/Asylbewerber/-innen

 

für das Arbeitsmarktprogramm 2016 festgelegt. Innerhalb dieser Zielgruppen werden die Schwerpunkte auf Menschen mit Integrationsperspektiven sowie auf besonders Benachteiligten mit multiplen, aber abbaubaren Vermittlungshemmnissen liegen. Diese Festlegungen werden im Arbeitsmarktprogramm entsprechend berücksichtigt.

 

  1. Einzelheiten des Arbeitsmarktprogramms 2016

 

Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Förderungen werden je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an Arbeitnehmer (erwerbsfähige Leistungsberechtigte), Arbeitgeber oder Träger gewährt.

 

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Überblick

 

  1. Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung

 

Mit 1.128.000 Euro sind 42,8 % der Eingliederungstitel im Bereich Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant. Darunter subsumieren sich die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z. B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen), Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine für individuelle Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt (z. B. Bewerbungstraining), Maßnahmen bei Arbeitgebern (Praktika, „Trainingscenter Betrieb“) sowie Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Diese Maßnahmen wurden für 2016 teilweise erneut ausgeschrieben bzw. es wurden Verlängerungsoptionen für ein weiteres Jahr beim selben Träger gezogen. Für die neue Zielgruppe der Single-Bedarfsgemeinschaf­ten wurde die Mitte 2015 erstmals ausgeschriebene Maßnahme aufgrund der sehr guten Integrationserfolge erneut eingeplant.

 

Die „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ (AVGS) haben sich im Jobcenter Ostalbkreis weiter bewährt. Diese Maßnahmen müssen nicht ausgeschrieben werden, setzen aber eine Zertifizierung des Trägers voraus. Inzwischen sind im Ostalbkreis fast alle Träger zertifiziert, so dass einige Maßnahmen, die früher noch ausgeschrieben werden mussten, über dieses Instrument individuell durchgeführt werden können. Vereinzelt werden in 2016 auch Träger von Arbeitsgelegenheiten auf die sog. „produktionsorientierten Tätigkeiten“ als Maßnahme umsteigen. Das hat den Vorteil, dass Qualifizierung und sozialpädagogische Betreuung wieder mit gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit verbunden werden können. Die Teilnehmer/-innen erhalten dafür dann aber keine Mehraufwandsentschädigung (1 €/Stunde) mehr. Mit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen werden rund 600 Menschen jährlich aktiviert und unterstützt.

 

Weitere Finanzmittel werden im Rahmen der nachträglich zu verteilenden Mittel aus Ausgaberesten des Bundes sowie den Haushaltsberatungen im Bundestag für die Zielgruppe der Flüchtlinge erwartet. Aktuell ist die Anzahl derer, die vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II überwechseln, noch nicht zu beziffern. Vorsorglich werden aber bereits jetzt Gespräche mit Trägern geführt und mögliche Handlungskonzepte entwickelt. Insbesondere ist es hier wichtig, an die vom Ostalbkreis, vom Land Baden-Württemberg und der Agentur für Arbeit finanzierten Maßnahmen zum Spracherwerb und zur beruflichen Eingliederung sinnvoll und zielführend anzuknüpfen. Damit berufliche Integration erfolgreich gelingt, ist das Jobcenter in den Netzwerken rund um das Thema gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Geschäftsbereich Integration und Versorgung des Landkreises aktiv. Im besten Fall kann durch gelungene Präventivarbeit der Bezug von SGB II Leistungen sogar vermieden werden.

 

Erstmalig seit Beginn der kommunalen Trägerschaft sind beim Vermittlungsbudget wieder Mittel für Dienstleistungen des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit beinhaltet. Die Dienstleistungen sind arbeitsmedizinische Begutachtungen zum Leistungsvermögen und Fallbesprechungen zwischen Ärzten und Mitarbeiter/-innen des Jobcenters. Durch diese Maßnahmen sollen die knappen Ressourcen noch passgenauer und zielgerichteter für die Kunden eingesetzt werden.

 

  1. Maßnahmen zur Qualifizierung

 

Ein Berufsabschluss und/oder eine marktnahe Weiterqualifizierung sind wichtige Voraussetzungen um Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Viele qualifizierungswillige Arbeitsuchende sind den Anforderungen von klassischen Bildungsmaßnahmen zur Erlangung eines qualifizierten Abschlusses aus verschiedenen Gründen nicht gewachsen. Sie besitzen oft nicht die dafür notwendigen intellektuellen oder persönlichen Voraussetzungen. Das Jobcenter Ostalbkreis hat deshalb in Gesprächen mit Bildungsträgern im Ostalbkreis verschiedene Qualifizierungsangebote, die speziell für diesen Personenkreis passgenau sind, angeregt. Über die berufliche Qualifikation hinaus bieten diese Maßnahmen den Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie flankierende Beratung und Betreuung an.

 

Der Mittelansatz im Bereich Qualifizierungen beträgt mit 320.000 Euro (12,1 % der Eingliederungsleistungen) 30.000 Euro weniger als im Vorjahr. Hierbei handelt es sich nicht um eine „echte“ Reduzierung, da bereits in 2015 Mittel für das kommende Jahr für berufliche Qualifizierungen bewilligt wurden. Diese werden in den Vorbindungen für 2016 ausgewiesen. Schwerpunkte sind der Erwerb eines Berufsabschlusses durch betriebliche Umschulungen in Voll- und Teilzeit sowie marktnahe Qualifizierungen in den Bereichen Metall, Lager, Dienstleistungen, Pflege und Erziehung.

 

  1. Beschäftigung begleitende Leistungen

 

Für beschäftigungsbegleitende Leistungen ist ein neuer Mittelansatz in Höhe von 185.000 Euro (7 %) der Eingliederungsmittel geplant.

Die hohe Reduzierung gegenüber dem Vorjahr ist der Ausfinanzierung des Landesarbeitsmarktprogramms „Gute und sichere Arbeit“ im Baustein Aktiv-Passiv-Transfer geschuldet.  Die Ko-Finanzierung (Förderung von Arbeitsverhältnissen gem. § 16e SGB II) reduziert sich in 2016 um 140.000 Euro.

 

Der Mittelansatz der Beschäftigung begleitenden Leistungen wird durch Sonderzuteilungen für den unbefristeten Beschäftigungszuschuss in Höhe von 367.000 Euro und dem ESF-Bundesprogramm in Höhe von 440.000 Euro ergänzt. Insgesamt werden für die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen rund 980.000 Euro an Eingliederungsmitteln zur Verfügung gestellt.

 

  1. Spezielle Maßnahmen für Jüngere

 

Im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere sind 0,8 % der Ausgaben geplant. Die Gesamtausgaben für Jugendliche unter 25 Jahren belaufen sich jedoch auf rund 13 % des Budgets, dies entspricht 347.000 Euro. Der Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen SGB II beträgt 5,1 %. Maßnahmen für Jugendliche sind in den Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung enthalten (Sportprojekt, Aktiv U25, BPJ21, Aufsuchende Integrationsarbeit). Die Reduzierungen bei den speziellen Maßnahmen ergeben sich bei der Einstiegsqualifizierung. Mit diesem Instrument wird die Erprobung in einem Betrieb gefördert. Es wird aufgrund des sehr guten Ausbildungsmarktes im Ostalbkreis jedoch immer weniger nachgefragt. Die Erprobungsphase läuft vermehrt bereits im Rahmen von Praktika während anderen Maßnahmen bzw. über die Projekte ZUKUNFT sowie AV dual.

 

Jugendliche im SGB II Bezug haben darüber hinaus den Zugang zu berufsvorbereitenden Maßnahmen der Agentur für Arbeit. Diese Maßnahmen werden über das SGB III finanziert.

 

  1. Leistungen für Menschen mit Behinderung

 

Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung beträgt 3,8 % der Gesamtausgaben. Dies entspricht 100.000 Euro. Aus den Vorjahren haben wir die Erfahrung gemacht, dass Menschen mit Behinderung zunehmend besser Zugang zu den allgemeinen Maßnahmen finden und gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen von deren Inhalt profitieren können. Der Inklusionsansatz wird hier mit gutem Erfolg umgesetzt. Vereinzelt werden noch spezielle Maßnahmen benötigt, die im Einzelfall sehr kostenintensiv sind, lange dauern und in der Regel eine Internatsunterbringung in einem Berufsförderungswerk erforderlich machen.

 

  1. Beschäftigung schaffende Maßnahmen

 

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten (AGH) zugewiesen werden (§16d SGB II). Diese müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind.

 

Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z. B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z.B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden) sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger bieten Arbeitsmöglichkeiten in Projekten wie z. B. Möbellager an, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen eingerichtet wurden. Sie bieten eine auf die Bedarfe der Kunden ausgerichtete Arbeitsanleitung an. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten eine Maßnahmekostenpauschale. Diese deckt die im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten (wie z. B. Anleitungspersonal, Mieten, Sachkosten) ab. Der Haushaltsansatz bei den Arbeitsgelegenheiten beläuft sich auf 280.000 Euro und entspricht 10,6 % des Eingliederungstitels. Die Reduzierung gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus der Umstellung einiger Träger auf das Instrument „produktionsorientierte Tätigkeiten“ in der Rubrik I.

 

  1. Freie Förderung

 

In der Freien Förderung ist wie in den Vorjahren kein Mittelansatz vorgesehen.

 

Vorbindungen aus den Vorjahren

 

Im Arbeitsmarktprogramm 2016 sind Vorbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 600.000 Euro beinhaltet. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen, wie z. B. Qualifizierungen, Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte, dreijährige Ausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen, langfristige Zuschüsse zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber für besonders Benachteiligte.

 

Ausgaben ohne Sonderzuteilungen

 

Die Ausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2016 belaufen sich ohne Sonderzuteilungen auf 2.635.000 Euro.

 

Zweckgebundene Sonderzuteilungen

 

Das Jobcenter Ostalbkreis erhält in 2016 Sonderzuteilungen für die Förderung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigungszuschuss in Höhe von 367.000 Euro sowie Sonderzuteilungen aus dem ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in Höhe von 440.000 Euro. Die Zuteilungen sind zweckgebunden und können nicht innerhalb des Arbeitsmarktprogramms umgeschichtet werden.

 

Gesamtsumme Eingliederungsmittel

 

Mit den Sonderzuteilungen stehen für das Arbeitsmarktprogramm 2016 insgesamt 3.442.000 Euro zur Verfügung.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Gem. § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der

Bundesagentur für Arbeit bzw. vom zugelassenen kommunalen Träger erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychoso­ziale Betreuung und Suchtberatung. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung mit 2.635.000 Euro und die Sonderzuteilungen mit 807.000 Euro werden zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert.


Anlagen

 

Arbeitsmarktprogramm 2016 des Jobcenter Ostalbkreis in Zahlen.

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Sozialdezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20150903_TOP 2_Anlage_Arbeitsmarktprogramm 2016 in Zahlen (35 KB)