Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Die Kulturstiftung des Bundes hat ein Programm „Transformation von Kultureinrichtungen in strukturschwachen Regionen“ eingerichtet, das ab 2016 in Kooperation mit den Ländern, den Landkreisen und Kommunen neue Kooperationsmodelle und Arbeitsformen von Kulturinstitutionen erprobt. Damit sollen Impulse und Beispiele für ein zukunftsfähiges Kulturangebot in strukturschwachen Räumen gegeben und der demographische und gesellschaftliche Wandel mitgestaltet werden. Hierfür wurden fünf Modellregionen in Deutschland benannt.
Die Modellregion „Schwäbische Alb“ mit den sieben Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Heidenheim, Ostalbkreis, Reutlingen, Schwäbisch Hall und Sigmaringen bzw. den vier LEADER-Regionen Brenzregion, Jagstregion, Mittlere Alb und Oberschwaben wurde als eine Modellregion für das Transformationsprojekt der Kulturstiftung ausgewählt.
Das Projekt wurde in Zusammenarbeit der ausgewählten LEADER-Regionen konzipiert und in Absprache mit der Kulturstiftung des Bundes, dem Ministerium für Ländlichen Raum und dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst ausgearbeitet. Die Qualität und Nachhaltigkeit des Projektes wurde durch die Einbindung von Experten und ausgewählten Kultureinrichtungen verschiedener Sparten in der gesamten Modellregion garantiert.
Das gemeinsame Projekt der lernenden Kulturregion „Schwäbische Alb“ ist durch einen gemeinsamen Prozess sowie durch eine gemeinsame Projektstruktur gekennzeichnet. Zur Projektorganisation sind die Funktionen Projektträgerschaft, Projektsteuerung und Projektkoordination sowie Auswahl weiterer geeigneter Projekte in Modul 3 notwendig.
Der Landkreis Ostalbkreis hat Interesse bekundet, sein kulturelles Engagement in diesem Rahmen fortzusetzen und die Projektträgerschaft von Juli 2016 bis Dezember 2020 zu übernehmen. Diese Funktion beinhaltet die Verwaltung der bereitgestellten Mittel sowie die Bereitstellung von Räumlichkeiten und die Beherbergung eines Projektbüros. Durch die langjährigen Erfahrungen im Rahmen des europäischen Strukturförderprogramms LEADER und die ansässige LEADER-Geschäftsstelle kann der Landkreis Ostalbkreis diese Aufgabe im Interesse aller beteiligten Landkreise und LEADER-Regionen kompetent übernehmen.
Zugleich wäre der Landkreis Ostalbkreis ebenso wie die sechs anderen Landkreise aufgefordert, für die gesamte Laufzeit des Projektes einen verlässlichen Ansprechpartner in der Landkreisverwaltung zu benennen sowie gemeinsam mit den weiteren sechs Landkreisen eine 0,5 Stelle im Projektbüro für die Dauer von 4,5 Jahren (Juli 2016 bis Dezember 2020) mit folgendem Aufgabenspektrum zu finanzieren:
Der Landkreis Ostalbkreis übernimmt die Projektträgerschaft und verwaltet die Projektmittel. Er ist für die Einrichtung des Projektbüros und dessen Besetzung über die Ausschreibung von einer zusätzlichen Personalstelle zuständig. Die entsprechenden Sachkosten können über die Projektmittel abgerechnet werden.
Projektträgerschaft
Finanzierung und Folgekosten
Gemeinsam mit den sechs weiteren Landkreisen finanziert der Ostalbkreis eine 0,5 Stelle, die als Kontaktperson aller beteiligten Landkreise im Projektbüro sitzt. Dies bedeutet rund 4.500 € pro Landkreis/Jahr für die Dauer des Projektes von Juli 2016 bis Dezember 2020. Zusätzlich benennen alle Landkreise einen Ansprechpartner, der für die Weiterleitung von Informationen innerhalb der Verwaltung und an extern Kultureinrichtungen zuständig ist.
Das MLR finanziert die Leitung des Projektbüros in Höhe von 1,0 Stellen für die Dauer des Projektes von Juli 2016 bis Dezember 2020. Zudem übernimmt das MLR die Kofinanzierung in Höhe von zusätzlich 10 % der gesamten Projektmittel, d.h. 300.000 € für die gesamte Laufzeit.
Die Kulturstiftung des Bundes wird Projektmittel in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro für die gesamte Projektdauer bereitstellen. In der Anlage 2 ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan ersichtlich.
Personal
Die Teilprojekte in Modul 1 sowie die Transferaktivitäten in Modul 2 werden allein durch die Projektmittel der Kulturstiftung des Bundes finanziert. Die weiteren Teilprojekte in Modul 3 sollen zu 60 % durch die regional verfügbaren LEADER-Mittel sowie zu weiteren 30 % durch Projektmittel der Kulturstiftung gefördert werden. Insgesamt stehen von der Kulturstiftung des Bundes 3 Mio. € als Projektmitteln zur Verfügung.
Bescheid
Der Projektantrag wurde am 25.08.2015 fristgerecht an die Kulturstiftung des Bundes übersandt. Der Bescheid über die Genehmigung des Antrags erfolgt voraussichtlich bis Ende Dezember 2015. Alle hier dargestellten Zusagen gelten vorbehaltlich eines positiven Bescheids der Kulturstiftung des Bundes bis 31.01.2016. Anlagen
Anlage 1: Projektbeschreibung Gesamtprojekt Anlage 2: Kosten-/Finanzierungsplan Anlage 3: Absichtserklärung des Landratsamtes Ostalbkreis
Sichtvermerke
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