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Vorlage - 156/2015  

 
 
Betreff: Trägerschaft des Modellprojektes der Kulturstiftung des Bundes
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung Beteiligt:Stabsstelle Wirtschaftsförderung - Tourismus - Europabüro
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
06.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1_Projektbeschreibung_KulturTRaum_Alb_end
Anlage_2.Kosten-und-Finanzierungsplan
Anlage 3_Absichtserklärung_Ostalbkreis

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt der Übernahme der Projektträgerschaft durch das Landratsamt Ostalbkreis für das Modellprojekt Transformation von Kultureinrichtungen in strukturschwachen Regionen“ zu.

 

  1. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt der finanziellen Beteiligung von 4.500 Euro/Jahr r den Zeitraum Juli 2016 bis Dezember 2020 zu.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Kulturstiftung des Bundes hat ein Programm „Transformation von Kultureinrichtungen in strukturschwachen Regionen“ eingerichtet, das ab 2016 in Kooperation mit den Ländern, den Landkreisen und Kommunen neue Kooperationsmodelle und Arbeitsformen von Kulturinstitutionen erprobt. Damit sollen Impulse und Beispiele für ein zukunftsfähiges Kulturangebot in strukturschwachen Räumen gegeben und der demographische und gesellschaftliche Wandel mitgestaltet werden. Hierfür wurden fünf Modellregionen in Deutschland benannt.

 

Die Modellregion „Schwäbische Alb“ mit den sieben Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Heidenheim, Ostalbkreis, Reutlingen, Schwäbisch Hall und Sigmaringen bzw. den vier LEADER-Regionen Brenzregion, Jagstregion, Mittlere Alb und Oberschwaben wurde als eine Modellregion für das Transformationsprojekt der Kulturstiftung ausgewählt.

 

Das Projekt wurde in Zusammenarbeit der ausgewählten LEADER-Regionen konzipiert und in Absprache mit der Kulturstiftung des Bundes, dem Ministerium für Ländlichen Raum und dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst ausgearbeitet. Die Qualität und Nachhaltigkeit des Projektes wurde durch die Einbindung von Experten und ausgewählten Kultureinrichtungen verschiedener Sparten in der gesamten Modellregion garantiert.

 

Das gemeinsame Projekt der lernenden Kulturregion „Schwäbische Alb“ ist durch einen gemeinsamen Prozess sowie durch eine gemeinsame Projektstruktur gekennzeichnet. Zur Projektorganisation sind die Funktionen Projektträgerschaft, Projektsteuerung und Projektkoordination sowie Auswahl weiterer geeigneter Projekte in Modul 3 notwendig.

 

Der Landkreis Ostalbkreis hat Interesse bekundet, sein kulturelles Engagement in diesem Rahmen fortzusetzen und die Projektträgerschaft von Juli 2016 bis Dezember 2020 zu übernehmen. Diese Funktion beinhaltet die Verwaltung der bereitgestellten Mittel sowie die Bereitstellung von Räumlichkeiten und die Beherbergung eines Projektbüros. Durch die langjährigen Erfahrungen im Rahmen des europäischen Strukturförderprogramms LEADER und die ansässige LEADER-Geschäftsstelle kann der Landkreis Ostalbkreis diese Aufgabe im Interesse aller beteiligten Landkreise und LEADER-Regionen kompetent übernehmen.

 

Zugleich wäre der Landkreis Ostalbkreis ebenso wie die sechs anderen Landkreise aufgefordert, für die gesamte Laufzeit des Projektes einen verlässlichen Ansprechpartner in der Landkreisverwaltung zu benennen sowie gemeinsam mit den weiteren sechs Landkreisen eine 0,5 Stelle im Projektbüro für die Dauer von 4,5 Jahren (Juli 2016 bis Dezember 2020) mit folgendem Aufgabenspektrum zu finanzieren:

 

  1. Unterstützung des Transformationsprozesses im Projekt:
     
    1. Ansprechpartner für Kultur- und Bildungsträger, die sich für den Prozess interessieren,
       
    2. aktive Ansprache und Vernetzung der Kommunen sowie Kultur- und Bildungsträger im Sinne des Projektes,
       
    3. aktive Unterstützung und Förderberatung interessierter Kultur- und Bildungsträger bei einer Projektvorbereitung,
       
    4. Unterstützung der LEADER-Geschäftsstellen im Kontakt zu den Kultur- und Bildungsträgern,
       
    5. Kontaktperson für das Projektbüro in den Landkreisen, Unterstützung der Netzwerktreffen und des Informationsaustausches.
       
  2. Verstetigung der Erfahrungen in der Landkreisverwaltung:
     
    1. Sicherung der Erfahrungen und Wissenstransfer aus dem Projekt für die Landkreisverwaltungen und die Regionen, Nutzung der Erfahrungen in der Zukunft.

 

Der Landkreis Ostalbkreis übernimmt die Projektträgerschaft und verwaltet die Projektmittel. Er ist für die Einrichtung des Projektbüros und dessen Besetzung über die Ausschreibung von einer zusätzlichen Personalstelle zuständig. Die entsprechenden Sachkosten können über die Projektmittel abgerechnet werden.

 

Projektträgerschaft

 

  • Verwaltung der bereitgestellten Mittel über GB Kämmerei
  • Einrichtung des Projektbüros kann über Projektmittel finanziert werden
  • Ausschreibung/Auswahl der Personalstelle über GB Personal & Organisation

Finanzierung und Folgekosten

 

Gemeinsam mit den sechs weiteren Landkreisen finanziert der Ostalbkreis eine 0,5 Stelle, die als Kontaktperson aller beteiligten Landkreise im Projektbüro sitzt. Dies bedeutet rund 4.500 € pro Landkreis/Jahr für die Dauer des Projektes von Juli 2016 bis Dezember 2020. Zusätzlich benennen alle Landkreise einen Ansprechpartner, derr die Weiterleitung von Informationen innerhalb der Verwaltung und an extern Kultureinrichtungen zuständig ist.

 

Das MLR finanziert die Leitung des Projektbüros in Höhe von 1,0 Stellen für die Dauer des Projektes von Juli 2016 bis Dezember 2020. Zudem übernimmt das MLR die Kofinanzierung in Höhe von zusätzlich 10 % der gesamten Projektmittel, d.h. 300.000 €r die gesamte Laufzeit.

 

Die Kulturstiftung des Bundes wird Projektmittel in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro für die gesamte Projektdauer bereitstellen. In der Anlage 2 ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan ersichtlich.

 

Personal

 

  • 1,0 Personalstelle (Leiter/in Projektbüro)  wird vom MLR finanziert
  • 0,5 Personalstelle (Assistenz Projektbüro) wird von den sieben Landkreisen finanziert, d.h. max. 4.500 € pro Landkreis/Jahr
  • Ansprechpartner in der Verwaltung über GB Schulen und Bildung / FB Kultur oder Wirtschaftsförderung - Tourismus - Europabüro / LEADER

 

Die Teilprojekte in Modul 1 sowie die Transferaktivitäten in Modul 2 werden allein durch die Projektmittel der Kulturstiftung des Bundes finanziert. Die weiteren Teilprojekte in Modul 3 sollen zu 60 % durch die regional verfügbaren LEADER-Mittel sowie zu weiteren 30 % durch Projektmittel der Kulturstiftung gefördert werden. Insgesamt stehen von der Kulturstiftung des Bundes 3 Mio. € als Projektmitteln zur Verfügung.

 

Bescheid

 

Der Projektantrag wurde am 25.08.2015 fristgerecht an die Kulturstiftung des Bundes übersandt. Der Bescheid über die Genehmigung des Antrags erfolgt voraussichtlich bis Ende Dezember 2015. Alle hier dargestellten Zusagen gelten vorbehaltlich eines positiven Bescheids der Kulturstiftung des Bundes bis 31.01.2016.


Anlagen

 

Anlage 1: Projektbeschreibung Gesamtprojekt

Anlage 2: Kosten-/Finanzierungsplan

Anlage 3: Absichtserklärung des Landratsamtes Ostalbkreis

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Bildhauer              Braunschmid

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Projektbeschreibung_KulturTRaum_Alb_end (1788 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2.Kosten-und-Finanzierungsplan (473 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Absichtserklärung_Ostalbkreis (705 KB)