Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme. Sachverhalt/Begründung:
I. Ausgangssituation
Im April 1997 wurde vom Schul- und Kulturausschuss und vom Jugendhilfeausschuss in einer gemeinsamen Sitzung ein von der Verwaltung entwickeltes Konzept zum “Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule im Ostalbkreis - Schulsozialarbeit” verabschiedet. Das Konzept enthält zwei konkrete Vorschläge und zwar das “Kooperationsprojekt Schule - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes” sowie die “Erweiterung des Jugendhilfeangebotes durch die Familienorientierte Schülerhilfe” als Modellversuch.
Die Familienorientierte Familienhilfe wurde daraufhin im Herbst 1997 an zwei Grundschulen begonnen und zwar an der Grundschule Stadtmitte in Bopfingen und an der Klösterleschule Schwäbisch Gmünd. Zum Schuljahr 1999/2000 wechselte das Angebot in Schwäbisch Gmünd von der Klösterleschule an die Rauchbeinschule.
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 24.03.1998 und 19.10.1999 wurde jeweils über den Verlauf der beiden Projekte berichtet.
Im Februar 2000 hatte sich der Jugendhilfeausschuss mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der vom baden-württembergischen Landtag eingesetzten Enquetekommission “Jugend - Arbeit - Zukunft” auseinandergesetzt und beschlossen, mit finanzieller Unterstützung des Landes an vier Schulen im Ostalbkreis Stellen für Schulsozialarbeit einzurichten.
Begonnen wurde mit der Schulsozialarbeit im Oktober 2000 an der Mozartschule Schwäbisch Gmünd - Hussenhofen. Im Januar 2001 folgten die Buchenbergschule Ellwangen und die Hauptschule Bopfingen. Im September 2001 kam die Bohlschule Aalen und am 1. November 2002 die Rauchbeinschule Schwäbisch Gmünd hinzu.
II. Familienorientierte Schülerhilfe (FOSH)
Die Familienorientierte Schülerhilfe (FOSH) ist ein familienunterstützendes Förderangebot in der Grundschule, mit dem verhaltensauffällige Kinder frühzeitig, d.h. bereits zu Beginn der Schullaufbahn erreicht werden sollen. Ziel ist die Integration von Kindern und Eltern in Angebote der Schule und des Gemeinwesens, um Ausgrenzung zu verhindern oder aufzuheben und außerschulische Möglichkeiten zu erschließen. Die Umschulung in eine Schule für Erziehungshilfe soll dadurch vermieden werden. Ferner soll auch eine Fremdunterbringung vermieden bzw. die Rückführung nach einer Fremdunterbringung begleitet werden.
Bestandteile der FOSH sind die Soziale Gruppenarbeit, Hausaufgabenbetreuung und Elternarbeit in enger Zusammenarbeit mit den Lehrern der betreffenden Schule. Das Angebot soll frühzeitig bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.
Träger der FOSH im Ostalbkreis ist die gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfe GmbH St. Canisius, Schwäbisch Gmünd.
Die FOSH hat sich in den vergangenen fünf Jahren insbesondere in Bopfingen und nach anfänglichen Schwierigkeiten und Wechsel des Standortes auch in Schwäbisch Gmünd insgesamt bewährt.
III. Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist die spezielle Tätigkeit von sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe an Schulen. Sie ist die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler im Zusammenwirken mit der Schule. Durch Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schüler/-innen wie auch durch die Zusammenarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen werden Konfliktpotenziale abgebaut und Möglichkeiten für eine wirksamere Bildungs- und Sozialisationsarbeit an der Schule aufgebaut. Ähnlich wie die Familienorientierte Schülerhilfe versteht sich Schulsozialarbeit als präventive Jugendhilfe zur Förderung von jungen Menschen im schulpflichtigen Alter.
Die Angebote der Schulsozialarbeit im Ostalbkreis sind sehr vielseitig und reichen von freizeitpädagogischen Maßnahmen (z.B. Spiel- und Sportangebote, Tanzgruppe, Mädchengruppen, Ferienaktivitäten, Schülertreff/-café, Mittagspausengestaltung, Kochen, Basteln usw.) über Beratungsangebote für Schüler, Lehrer und Eltern bis hin zu verschiedenen Projekten (Förderung der Berufsfähigkeit, Gewaltprävention, Streitschlichtung etc.).
Einen besonderen Stellenwert hat die Beratung in der Einzelfallhilfe, die von allen Zielgruppen (Schüler, Eltern, Lehrer) stark beansprucht wird. Das inhaltliche Spektrum reicht von Beziehungskonflikten, Überforderungssituationen, Integrationsschwierigkeiten, Schulangst bis hin zu Schulverweigerung. Die Schwerpunkte an den einzelnen Schulen entwickeln sich individuell nach den örtlichen Bedingungen.
Träger der Schulsozialarbeit sind die gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfe GmbH St. Canisius (Mozartschule und Rauchbeinschule Schwäbisch Gmünd), der DRK-Kreisverband Aalen e.V. (Hauptschule Bopfingen), die Stadt Ellwangen (Buchenbergschule) und die Stadt Aalen (Bohlschule).
IV. Bewertung und weiteres Vorgehen:
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es an allen Schulen bereits eine hohe Akzeptanz und vor allem eine allgemeine Zufriedenheit in der Schüler-, Lehrer- und Elternschaft gibt. Durch die Einbeziehung weiterer Institutionen wie Polizei, Koordinationsstelle Prävention, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendgerichtshilfe, Pädagogische Hochschule, Sonderschulen etc. bilden sich immer engere Kontakte, aus denen die Schulen profitieren.
Die bisherige Entwicklung der Schulsozialarbeit im Ostalbkreis ist zum jetzigen Stand aus der Perspektive aller Beteiligten als besonders gelungen und erfolgreich zu bewerten. Die gemeinsam mit den Schulträgern und dem Staatlichen Schulamt ausgewählten Schulen entwickeln sich zu Lebensräumen von Kindern. Nach Einschätzung eines Rektors ist die Schule zur “ersten Heimat” von bestimmten Kindern geworden. Der Hilfebedarf der Kinder kann unmittelbar vor Ort im Zusammenwirken von Schul- und Sozialpädagogen und unter Einbeziehung der Eltern angegangen werden.
Insbesondere auch die Mitarbeiter/-innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes beim Kreisjugendamt berichten von einer Entlastung bzw. einer weit verbesserten Kooperation im Einzelfall. Durch eine Intensivierung des regelmäßigen Austauschs und gemeinsamer Aktivitäten soll das Netzwerk im Umfeld der Schule und im Gemeinwesen ausgebaut und verstärkt werden.
Unter Berücksichtigung von langjährigen Erfahrungen in Städten wie Ravensburg, in denen bereits Mitte der 80er Jahre mit Schulsozialarbeit begonnen wurde, zeichnet sich auch im Ostalbkreis ab, dass Schulsozialarbeit ein effektives Instrument zur Steuerung von Jugendhilfebedarf und damit von Jugendhilfekosten sein kann.
Auch die Familienorientierte Schülerhilfe hat sich als niederschwelliges, im Lebensfeld und unmittelbar in der Schule angesiedeltes Angebot als sehr erfolgreiche und oftmals vorbeugende und präventiv wirksame Hilfe bestätigt. Die FOSH an der Grundschule Stadtmitte in Bopfingen hat sich zu einem festen Bestandteil des dortigen Schulalltags entwickelt und etabliert. Der Einzugsbereich der Schule lässt nach derzeitiger Einschätzung auch weiterhin förderungsbedürftige Kinder erwarten, für die die FOSH eine adäquate Hilfeform ist.
Im Gegensatz hierzu wurde an der Rauchbeinschule Schwäbisch Gmünd zum 01.11.2002 mit der Schulsozialarbeit begonnen. Die Verwaltung geht davon aus, dass sowohl seitens der Schulleitung als auch der Lehrer künftig primär in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin die vorherrschenden Probleme angegangen werden. Nach Prüfung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst gibt es auch keine Fallhäufungen und entsprechende Bedarfslagen an einer anderen Grundschule in Schwäbisch Gmünd, so dass ein erneuter Wechsel des Standortes naheliegend und zu befürworten wäre.
Das Kreisjugendamt wird deshalb in Abstimmung mit dem Träger, der St. Canisius gGmbH, die FOSH an der Rauchbeinschule zum Ende des Schulhalbjahres 2002/2003 einstellen.
Finanzierungen und Folgekosten:
Die Finanzierung der Schulsozialarbeit erfolgt bezüglich der Personalkosten weiterhin auf der Basis einer Drittelfinanzierung. Je ein Drittel tragen die Schulträger und der Ostalbkreis. Ein weiteres Drittel wird vom Land Baden-Württemberg bzw. mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Die Sachkosten tragen ausschließlich die Schulträger.
Sowohl der Landeszuschuss als auch die ESF-Mittel sind nach derzeitigem Stand bis August 2003 befristet. Es können aber Anträge auf Weiterbewilligung gestellt werden.
Die Familienorientierte Schülerhilfe finanziert sich als Einzelfallhilfe im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 i.V.m. § 29 SGB III (Soziale Gruppenarbeit) über den Jugendhilfehaushalt.
Anlagen:
keine
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Leinmüller
Fachdezernent __________________________________________________ Rettenmaier
Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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