Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
„Industrie 4.0“
Das Land Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland eine Offensive gestartet und unter dem Begriff „Industrie 4.0“ ein Leuchtturmprojekt entwickelt. Die Allianz Industrie 4.0 wurde gegründet, damit die Digitalisierung in der stark mittelständisch geprägten Wirtschaft des Landes rasch und kompetent umgesetzt werden kann. Dem Netzwerk aus Unternehmern, Forschern und Gewerkschaftern gehören mehr als 50 Partner an.
„Industrie 4.0“ ist zur Stärkung der kleinen und mittelständischen Unternehmen auch in der Fläche gedacht. Es soll ein Know-how im Maschinenbau und in der Elektrotechnik, in der Informations- und Kommunikationstechnik, der Sensorik, der Photonik, im industriellen Design und in der Mikrosystemtechnik aufgebaut werden und durch die Allianz 4.0 vernetzt werden, an der Wirtschaft, Forschung und Gewerkschaft mitarbeiten. Die Digitalisierung der Produktion ermöglicht die wirtschaftliche Herstellung auch von kleineren Stückzahlen bis Losgröße eins, weil das zeitintensive, teure Umrüsten von Maschinen einfacher wird. Bei allen bisherigen Vorreiterunternehmen hat sich gezeigt, dass die intelligente Fabrik auf dem optimalen Zusammenspiel Mensch, Technik und Organisation basieren wird.
„Lernfabrik 4.0“
Die Beschäftigten und die kommenden Fachkräfte müssen auf den mit der Einrichtung von Industrie 4.0-Prozessen einhergehenden Wandel der Arbeitswelt vorbereitet werden. Angesichts intelligenter Maschinen und digital vernetzter Prozesse ist es wesentlich, sie in möglichst praxisnahen Lernumgebungen zu qualifizieren.
Um Auszubildende und Teilnehmer an Weiterbildungskursen ideal auf die Anforderungen der „Industrie 4.0“ vorzubereiten, fördert das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Einrichtung von „Lernfabriken 4.0“ an voraussichtlich acht Beruflichen Schulen im Land mit bis zu 4 Mio. Euro. Dies ermöglicht Lehrlingen, aber auch Meisteranwärtern oder Beschäftigten in der Weiterbildung, Erfahrungen mit den neuen Technologien zu sammeln.
Ziel ist es, dass das abstrakte Konzept von Industrie 4.0 für Nachwuchskräfte und Beschäftigte fassbar wird. Eine große Gefahr besteht darin, dass kleinere produzierende Unternehmen von der Entwicklung hin zu intelligenten Produktionssystemen abgekoppelt werden. Als wesentliche Glieder der Wertschöpfungsketten sind sie aber unverzichtbar für durchgängig digital vernetzte Prozesse. Mit den Lernfabriken 4.0 sollen daher gleichzeitig regionale Orte für die Demonstration von typischen Prozessen in der Produktion der Zukunft geschaffen werden, bei denen Entscheider aus kleinen und mittleren Unternehmen Anregungen für eigene Wege zur Industrie 4.0 erhalten können.
Es sollen pro Regierungsbezirk zwei Schulen an diesem Projekt teilnehmen können. Die Bewerbungen sind bis Mitte Oktober 2015 beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen einzureichen, die Umsetzung soll bis Oktober 2016 erfolgen. Bereits eingerichtet wurde eine Lernwerkstatt 4.0 an der Gewerblichen Schule Göppingen.
Landesgelder in Höhe von jeweils 500.000 € stehen somit für 2 Schulen im Regierungsbezirk Stuttgart zur Einrichtung dieser Lernfabrik 4.0 zur Verfügung. Diese 500.000 € - unter der Voraussetzung, dass man als Schule ausgewählt wird, sind jedoch nur eine Beteiligung für Investitionen in Höhe von ca. 40 %. Es ist vorgesehen, dass 50 % der Beteiligung für die Investitionen durch den jeweiligen Schulträger erfolgen und mindestens 10 % von der örtlichen Wirtschaft, d.h. mindestens 100.000 €.
Gegenstand der Förderung
Die "Lernfabriken 4.0" sollen aus den folgenden Grundbestandteilen aufgebaut sein:
Ein Grundlagen-Labor zu digital gesteuerten Produktionsmodulen, in dem Standard-Aufgaben einer industriellen Fertigung wie Sortieren, Verteilen oder Prüfen und die dazugehörigen Fertigkeiten zu Programmierung, Mess-Steuer-Regelkreisen, Anbindung von Einzelmodulen an industrielle Netzwerke etc. vermittelt werden. Die eingesetzte Hard- und Software trägt dabei noch den didaktischen Anforderungen einer modellhaften Annäherung an die Praxis Rechnung.
Ein verkettetes Maschinensystem, an dem intelligente Produktionsprozesse auf der Basis realer Industriestandards trainiert und vernetzte Abläufe selbst gesteuert werden können. Wesentlich ist die Anwendungsnähe der Bearbeitungs- und Handhabungsstationen und der damit möglichen Prozesse. Diese Lernfabrik im engeren Sinn soll in ihrem Aufbau und ihrer Ausstattung weitgehend industriellen Automatisierungslösungen entsprechen und eine durchgängige Steuerung und Erfassung der 3 Werkstückcharakteristika über entsprechende Datenschnittstellen ermöglichen.
Ein pädagogisches Konzept, das den Einsatz der Lernfabrik 4.0 in der dualen Ausbildung zu thematisch betroffenen Berufsbildern und der Weiterbildung in Fachschulen und anderen Lehrgängen vorsieht. Eingeschlossen sein soll ein Konzept für die Schulung der Lehrkräfte, das auch in Abstimmung mit anderen Betreibern von Lernfabriken erfolgen kann. Ein Konzept zu einer Nutzung der Lernfabrik 4.0 als Demonstrationszentrum für die mittelständische Wirtschaft. Die "Lernfabriken 4.0" sollen innerhalb der jeweiligen Region den Charakter eines öffentlich wahrgenommenen und der Wirtschaft in bestimmten Zeitfenstern zur Verfügung stehenden Schaufensters für Industrie 4.0-Technologien erhalten. Eine entsprechende Zusammenarbeit mit der Wirtschaft soll im Antragskonzept dargestellt und durch Absichtserklärungen der Partner belegt werden.
Weitere Aufgaben der Betreiber der Lernfabriken 4.0:
Förderung, Einrichtung und Betrieb der Lernfabriken werden in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet.
Die berufliche Schule ist mit der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg vernetzt und informiert die Allianz beispielsweise über öffentliche Termine im Zusammenhang mit Nutzung der Lernfabrik als Demonstrationszentrum.
Die berufliche Schule dokumentiert die Zahl der in der Lernfabrik ausgebildeten Schülerinnen und Schüler sowie die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungslehrgängen.
Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind kommunale Schulträger für berufliche Schulen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die beruflichen Schulen, die sich für eine Lernfabrik 4.0 bewerben, sollen Ausbildungsgänge in den Berufsfeldern Metalltechnik und Elektrotechnik sowie entsprechende Weiterbildungslehrgänge anbieten. Thematische Schwerpunkte in den Bereichen Automatisierungstechnik, Elektrotechnik und Maschinentechnik mit Steuerungs- und Regeltechnik sind erwünscht. Sind an einem Projekt mehrere berufliche Schulen beteiligt, übernimmt eine die Antragstellung sowie im Fall einer Förderung als federführender Partner die Weiterleitung der Zuschüsse und deren Nachweis sowie sämtliche Berichtspflichten gegenüber dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bzw. der mit der Verwendungsnachweisprüfung beauftragten Stelle.
Stellungnahme des Schulträgers:
Der Ostalbkreis als Raum der Talente und Patente ist Standort international bekannter Unternehmen, innovative kleiner und mittlerer Unternehmen sowie einer breit gefächerten Palette an Bildungs- und Hochschuleinrichtungen. Wir sehen unsere Verpflichtung gegenüber den Jugendlichen, den Auszubildenden, aber auch der Wirtschaft in der Region, uns dieser Entwicklung anzuschließen und „Industrie 4.0“, aber vor allem auch die „Lernfabrik 4.0“ als Chance und Grundlage für den zukünftigen Erfolg in der Region zu sehen. Erforderlich für die Antragsstellung ist ein Kreistagsbeschluss des Schulträgers.
Deshalb werden wir uns, nach Zustimmung des Bildungs- und Finanzausschusses, mit der Technischen Schule Aalen und der Gewerblichen Schule Schwäbisch Gmünd an der Ausschreibung des Projekts „Lernfabrik 4.0“ beteiligen. Die Schulleitungen und die jeweiligen Fachberater der Schulen unterstützen und forcieren diesen Antrag und die Entwicklung.
Der Ostalbkreis hat sich als Ziel gesetzt, ein Labor für die Erlernung von Grundlagen und ein Labor für sehr anwendungsnahe Prozesse, das in seinem Aufbau und seiner Ausstattung vergleichbaren industriellen Automatisierungslösungen gleicht, an diesen Schulen einzurichten. Maschinenbau und Elektrotechnik werden dabei durch professionelle Produktionssteuersysteme verknüpft. Die Anlagen können ein Hochregallager, eine Robotermontagezelle, eine Fertigungszelle sowie Module wie etwa ein Schaftmagazin, Füge- und Bohrmodule einschließen.
Als Zielgruppe sehen wir Auszubildende in dualen Ausbildungsgängen wie Mechatronik, Industrietechnik, Elektrotechnik, etc., Teilnehmer an Technikerschulen z.B. Fachschulen für Automatisierungstechnik/Mechatronik, Elektrotechnik, Maschinentechnik, etc., aber auch TeilnehmerInnen an Weiterbildungslehrgängen, Trainingsangeboten aus mittelständischen Unternehmen im Rahmen von Angeboten der Fördervereine der Beruflichen Schulen oder im Rahmen von Kooperationen mit Wirtschaftsorganisationen, angewandten Hochschulen und der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg. Die Lernfabrik 4.0 soll innerhalb unserer Region den Charakter eines öffentlich wahrgenommenen und der Wirtschaft in bestimmten Zeitfenstern zur Verfügung stehenden Schaufensters/Demonstrationszentrums (Showroom) erhalten und durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Hierfür, ohne Beteiligung des Landes im Rahmen des Förderprogramms „Lernfabrik 4.0“, rechnet der Ostalbkreis mit 1.231.440,00 € Investitionskosten auf vier Jahre.
Der Ostalbkreis ist stets bemüht, unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Zukunft und die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten und zu unterstützen. Dieser Anspruch ist fest in unserem Verantwortungsbereich etabliert. Diese Verantwortung, Umsetzung und Durchführung erfordert sehr hohe finanzielle Investitionen, die auch langfristig Erfolg bringen müssen, jedoch auch in der Weiterentwicklung, Weiterführung und Standarderhaltung dienen. Finanzierung und Folgekosten
Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der „Lernfabrik 4.0“ werden im Haushalt 2016 in Höhe von 500.000 € aufgenommen. Anlagen
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Sichtvermerke
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