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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit empfiehlt/der Kreistag beschließt die Umsetzung in der Anlage formulierten Handlungsaufträge aus der Klausurtagung des Ausschusses für Kliniken und Gesundheit am 24./25. April 2015 für die Zukunftsfähigkeit der Kliniken des Ostalbkreises.
Anmerkung: Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 eine geänderte Anlage dem Kreistag zum Beschluss vorgeschlagen und die Verwaltung beauftragt, wesentliche Vorschläge des Antrags der SPD-Fraktion vom 14.07.2015 in die Anlage aufzunehmen und dem Kreistag in der Sitzung am 28.07.2015 zum Beschluss zu stellen. Dies wurde in dieser Sitzungsvorlage bereits umgesetzt. Sachverhalt/Begründung
Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit hat in den vergangen Jahren in regelmäßigen Klausurtagungen immer wieder richtungsweisende Beschlüsse für die Kliniken des Landkreises getroffen und somit eine dezentrale, wohnortnahe und hochwertige medizinische Versorgung im Ostalbkreis sichergestellt. Mit innovativen Vorhaben, neuen medizinischen Angeboten und der Optimierung der Prozesse in den einzelnen Häusern konnte der dramatische wirtschaftliche Entwicklung - die aktuell viele andere Krankenhäuser in Baden-Württemberg zu verzeichnen haben - entgegengewirkt werden.
Dennoch ist es immer schwieriger geworden, die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit den gegebenen Finanzmitteln sicher zu stellen, wenngleich stetig die Bettenkapazitäten angepasst und sieben Klinken an jetzt drei Standorten zusammengefasst wurden. Obwohl in den letzten 10 Jahren mit rd. 190 Mio. € (Landkreismittel rd. 70 Mio. €) optimale bauliche und technische Bedingungen an den Kliniken geschaffen wurden, mussten und müssen aktuell Defizite im Betrieb ausgewiesen werden (2012: -4,6 Mio. €, 2013: -2,7 Mio. €, 2014: -2,0 Mio. €), da die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu führen, dass die Budgets der Krankenhäuser ohne Leistungssteigerungen nur um 1 % steigen, obwohl Tariflohnerhöhungen von über 3 % zu verkraften sind. Neben den aktuellen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen verheißt die Krankenhausstrukturreform 2015 (vgl. Vorlage 139-1/2015) nichts Gutes für die Kliniken. Für das Ostalb-Klinikum, das Stauferklinikum und die St. Anna-Virngrund-Klinik sind allein durch das geplante Krankenhausstruktur-Gesetz (KHSG) bis zum Jahr 2021 weitere Belastungen in Höhe von insgesamt rund 7,8 Mio. € zu befürchten.
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen wirken viele weitere Faktoren auf die Kliniken und beeinflussen deren Entwicklung. Stichpunktartig seien hier beispielhaft genannt:
Nachdem auf Grundlage der Weichenstellungen der Klausurtagungen des Ausschuss für Kliniken und Gesundheit und der Beschlüsse des Kreistags die Betriebsabläufe an den Kliniken optimiert und Synergien erschlossen wurden, gibt es in diesem Bereich nach Einschätzung der Betriebsleitungen der Kliniken und externer Experten nur noch begrenzte Möglichkeiten, steuernd einzugreifen.
In einer der letzten Klausurtagungen reifte nach Analyse der aktuellen Situation die strategische Überlegung in einem Klinikkonzepts 2020 Strukturen für das Jahr 2020 zu entwickeln, die eine positive Entwicklung der Kliniken in kommunaler Trägerschaft nachhaltig sichern, zusätzliche Arbeitsplätze im Gesundheitsmarkt des Ostalbkreises generieren und eine weiterhin hohe medizinische Qualität für die Bürgerinnen und Bürger der Region bieten.
In der Erarbeitung eines Klinikkonzepts 2020 ist es daher die zentrale Aufgabenstellung, zu prüfen, mit welcher Struktur es am besten gelingen kann, sich rasch und professionell auf die gesellschaftlichen Veränderungen im Zeithorizont 2020 – 2025 vorzubereiten.
Auf der Grundlage der Beratungen in der Klausurtagung des Krankenhausausschusses am 26. Oktober 2013 wurden der Landrat und der Koordinierende Krankenhausdirektor am 26. November 2013 vom Kreistag beauftragt, in Abstimmung mit den drei Betriebsleitungen ein Klinikkonzept 2020 für die Krankenhäuser des Ostalbkreises zu entwickeln. In der Klausursitzung am 17. Oktober 2014 wurden die ersten Ergebnisse und Überlegungen für das Klinikkonzept 2020 im Ausschuss für Kliniken und Gesundheit beraten und vereinbart, auf der Basis der ersten Erkenntnisse die Zielstrukturen für die Zukunftsfähigkeit der Kliniken des Ostalbkreises weiterzuentwickeln.
Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit hat sich zuletzt in seiner Klausursitzung am 24. und 25. April 2015 mit der zukünftigen strategischen Aussichtung der Kliniken befasst und die Ergebnisse der, mit Unterstützung der peritinos AG gewonnenen, Untersuchungen detailliert und umfassend beraten. Als zentrales Ergebnis wurde festgehalten, dass die sich abzeichnenden Veränderungen durch die Reformvorhaben auf Bundesebene, die Demographie sowie den rasanten medizinischen Fortschritt es notwendig machen, neue Strukturen und Vernetzungen zu entwickeln. Im Rahmen der Sitzung wurden Handlungsaufträge formuliert und um Anregungen aus der Mitte des Ausschusses ergänzt und die Entwurfsfassung in weiteren Ausschusssitzungen fortgeschrieben.
Im Wesentlichen umfassen die Handlungsaufträge:
Die Handlungsaufträge mit jeweils definierten Projektverantwortlichen sind der Anlage zu entnehmen. Nach dem Beschluss der Aufträge durch die Kreisgremien ist eine entscheidungsreife Ausarbeitung bis Sommer/Herbst 2016 vorgesehen.
Anlagen
Handlungsaufträge aus der Klausurtagung des Ausschusses für Kliniken und Gesundheit am 24./25. April 2015 für die Zukunftsfähigkeit der Kliniken des Ostalbkreises
Sichtvermerke
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