Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme - 1 - Sachverhalt/Begründung:
I. Ausgangssituation:
Schon zu diesem Zeitpunkt bestand Konsens darüber, dass die Novellierung des Kindergartengesetzes im Hinblick auf die Sammlung von Erfahrungen mit den neu eingeführten gestaffelten Förderpauschalen sowie einer qualitativen Weiterentwicklung des Kindergartenwesens und der Kleinkinderbetreuungsangebote in Baden-Württemberg in absehbarer Zeit erneut überprüft werden sollte. Aus diesem Grund beinhaltete das zum 01.01.999 in Kraft getretene Gesetz eine zeitliche Befristung zum 31.12.2002.
Zwischenzeitlich haben sowohl die Landesregierung als auch die SPD LandtagsFraktion eigene Entwürfe für eine weitere Novellierung des Kindergartenrechts zum 01.01.2003 vorgelegt.
Nach Diskussion auf fachlich breiter Ebene waren sich sowohl die Kirchenleitungen als auch die Kommunalen Spitzenverbände einig, dass bei den Gesetzesinitiativen noch erheblicher Gesprächs- und Abstimmungsbedarf besteht. In Gesprächen der Kommunalen Landesverbände und der Kirchenleitungen mit Herrn Ministerpräsident Teufel im Juli bzw. August 2002 wurde vereinbart, zur Überarbeitung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zwei Arbeitsgruppen zu bilden, mit dem Ziel, bis Ende Oktober eine abschließende Vorlage zu erstellen.
Eine Arbeitsgruppe Kirchen/Kommunale Verbände/Land wurde mit dem Auftrag der Erarbeitung einer Grundlage für eine Rahmenvereinbarung mit den Kirchen unter Vorsitz von Herrn Sozialminister Dr. Repnik und eine zweite Arbeitsgruppe Kommunale Verbände/Land mit dem Auftrag der Vorlage einer Empfehlung zur zukünftigen Verteilung der Kindergartenförderung unter Vorsitz von Herrn Staatssekretär Rückert, gebildet.
Zwischenzeitlich haben diese Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse der Landesregierung vorgelegt. Bei einem abschließenden Spitzengespräch zwischen Ministerpräsident Teufel, Finanzminister Stratthaus, Sozialminister Repnik, den Bischöfen der Evangelischen Landeskirchen und der Katholischen Erzdiözesen sowie den Spitzen der Kommunalen Landesverbände, wurde Einigkeit über die Kindergartenreform erzielt.
II. Vorgesehene Veränderungen:
Im Zentrum der Weiterentwicklung steht die Bedarfsplanung, die auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen ist. Gefördert werden künftig die Einrichtungen, die diesem Bedarf entsprechen. Aufgrund des gesetzlichen Rahmens wird es auf örtlicher Ebene zukünftig möglich sein, die jeweils benötigte bedarfsgerechte Kinderbetreuungsform zu fördern. Ferner werden Anreize gegeben, auch im Bereich der Kleinkinderbetreuung (0 bis 3jährige) neue Angebote zu schaffen und bestehende Angebote auszubauen. Hintergrund hierfür ist die Festschreibung des Volumens der Kindergartenförderung auf dem Niveau des Jahres 2002, mit dem den Kommunen bei zurückgehenden Kinderzahlen Spielraum für Innovationen zur Verfügung gestellt werden soll.
In den Verhandlungen der Landesregierung mit der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg-Stuttgart, den Evangelischen Landeskirchen Baden und Württemberg, dem Gemeindetag und Städtetag und dem Landkreistag Baden-Württemberg haben sich die Verhandlungspartner im Wesentlichen auf folgende Punkte verständigt:
1. Landesregierung, Kommunale Landesverbände und die vier Kirchenleitungen sind sich darüber einig, dass das Finanzausgleichsgesetz und das Kindergartengesetz entsprechend den Ergebnissen der beiden Arbeitsgruppen geändert werden soll. Die Gesetzesänderungen sollen zum 01.01.2004 in Kraft treten.
2. Die Verantwortung für das Kindergartenwesen vor Ort tragen die Städte und Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts; sie achten den Vorrang der freien Träger. Das Land behält die Gesamtverantwortung für das Kindergartenwesen.
3. Die bisherige Zuschussregelung soll bis zum 31. Dezember 2003 durch eine Verlängerung des geltenden § 8 Kindergartengesetz weiter gelten.
4. Das Gesetzgebungsverfahren soll so zügig wie möglich – spätestens bis Ende März 2003 – abgeschlossen werden.
5. Kommunale Landesverbände, Kirchen und Verbände der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe werden eine Rahmenvereinbarung mit dem in der Arbeitsgruppe vereinbarten Inhalt abschließen.
6. Landesregierung und Kommunale Landesverbände sind sich darüber einig, dass die Möglichkeiten dieser Neuregelung, die vor allem in der Subsidiarität liegen, zugunsten einer innovativen und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kinderbetreuungsangebote genutzt werden sollen.
7. Zwischen Land und Kommunen wird vereinbart, dass das Volumen der Kindergartenförderung im kommunalen Finanzausgleich auf der Basis 2002 festgeschrieben wird.
8. Die Mittel, die das Land für die Kleinkindbetreuung (0 bis 3-jährige) zur Verfügung stellt, werden nicht in das Finanzausgleichsgesetz einbezogen, sondern über Förderrichtlinien aus dem Einzelplan des Sozialministeriums verteilt.
9. Aufgrund der getroffenen Vereinbarung erklären sich die Kommunalen Landesverbände einverstanden, dass die Städte und Gemeinden das Betreuungsangebot für 0 bis 3-jährige entsprechend ihren Möglichkeiten weiterentwickeln und ausbauen. 10. Über die Ergebnisse der eingeführten Neuregelungen wird im Jahr 2005 eine Zwischenbilanz gezogen.
Nach dieser Vereinbarung ergeben sich für eine Novellierung des Kindergartengesetzes folgende Eckpunkte:
Sofern die vorgesehenen Veränderungen durch den Landtag Baden-Württemberg beschlossen werden und ein novelliertes Kindergartengesetz zum 01.01.2004 in Kraft tritt, wird eine Beteiligung des Landkreises am Kindergartenwesen lediglich noch in Form einer allgemeinen Beratung bestehen. Die seitherige Umsetzung der zur Verteilung anstehenden Landeszuschüsse entfällt. Gleichzeitig entfällt auch die seitherige Kontrollfunktion des Landkreises. Auch die Bedarfsplanung verlagert sich auf die örtliche Ebene der Städte und Gemeinden.
Die Frage, wer künftig die Kindergartenaufsicht wahrnehmen wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Bislang haben die Landesjugendämter diese Aufgabe durchgeführt.
Finanzierungen und Folgekosten:
--- Anlagen:
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Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Dauser
Fachdezernent __________________________________________________ Rettenmaier
Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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