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Vorlage - 144/2015  

 
 
Betreff: Vorstellung und Umsetzung der kreisweiten Breitbandnetzplanung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Wirtschaftsförderung - Tourismus - Europabüro   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
28.07.2015 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Kreistag nimmt den Abschluss des Modellprojekts „Kreisweite Breitbandnetzplanung im Ostalbkreis“ und die Präsentation der Planungsergebnisse durch das beauftragte Büro Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH zur Kenntnis.

 

  1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Genehmigungs- und Ausführungsplanung zum Bau eines kreisweiten und kreisübergreifenden Backbone-Netzes.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangslage

Bereits in seiner Sondersitzung vom 10. März 2015 wurde der Kreistag ausführlich über die aktuellen Entwicklungen zum Thema Breitband informiert. Die anwesenden Vertreter der Bundes- und Landesebene sowie kommunaler Spitzenverbände referierten zu folgenden Themen:

 

  • Herr Willi Schmid (Erster Beigeordneter Gemeindetag Baden-Württemberg):
    „Breitbandversorgung und Kommunen – Ziele, Lösungen, Fördermöglichkeiten“
  • Herr Dr. Matthias Pohler (Geschäftsführer der Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH):
    Information zum Stand Modellprojekt „Kreisweite Netzplanung im Ostalbkreis
  • Frau Magdalena Jähler (Breitbandbüro des Bundes):
    „Die digitale Agenda des Bundes – Mehrwerte interkommunaler Verbünde bei der Umsetzung kreisweiter Planungen“
  • Herr Walter Berner (Landesanstalt für Kommunikation):
    „Synergien im Ausbau durch kreisweite Planungen – Überblick über mögliche Breitband-Zugangstechnologien“
  • Herr Thomas Holy (LRA OAK):
    „Der Ostalbkreis im geplanten Verbund Komm.Pakt.net“

Wie die Referenten in ihren Präsentationen aufzeigten und wie es der Kreistag unisono bestätigte, führen im Zuge der Digitalisierung neue Anwendungen und Herausforderungen, wie zum Beispiel Internet der Dinge oder Industrie 4.0, zu einem weiter ansteigenden Bandbreitenbedarf. Quer durch alle Branchen wird sich der Bandbreitenbedarf mindestens verdreifachen (vgl. Abb. 1).

 

Abb. 1:              Entwicklung des Bandbreitenbedarfs in Mbit/s zwischen 2013 und 2018
Quelle:              Gebauer et.al (2014)

Aber auch im privaten Bereich führen neue Anwendungen wie Video-on-Demand oder die Nutzung von Cloud-Diensten zu einem stark ansteigenden Datenaufkommen, dem mittelfristig nur durch den Aufbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes begegnet werden kann, so die referierenden Experten. Das partielle Marktversagen im Telekommunikationsbereich führt zu einer ungleichen flächenhaften Versorgung mit breitbandigen Diensten im Ländlichen Raum. Daher ist vor allem die öffentliche Hand beim Aufbau entsprechender Infrastrukturen gefordert. Durch strategische Ausbauplanungen wie die kreisweite Netzplanung des Ostalbkreises, können Synergien im Rahmen von Mitverlegungen im Verbund mit anderen Baumaßnahmen erzielt und dadurch die Kosten für den flächenhaften Ausbau gesenkt werden. Interkommunalen Verbünden und Landkreisen kommt dabei eine wichtige Rolle zu, um die kommunalen Ausbauaktivitäten zu bündeln und zu koordinieren. Dies erleichtert auch die spätere Betreibersuche.

Diese Sichtweise deckt sich mit den bisherigen Maßnahmen der Landkreisverwaltung: Bereits im Jahr 2009 koordinierte die Landkreisverwaltung den kommunalen Netzausbau von 28 Kommunen. In enger Abstimmung mit dem Land und in Kooperation mit allen Kommunen im Ostalbkreis wurde dann im Jahr 2013 die Anerkennung der kreisweiten Netzplanung als Modellprojekt beantragt, wofür der Landkreis eine 60 %-ige Förderung auf die Planungskosten erhält. Durch die jetzt vorliegende kreisweite Netzplanung und aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene bieten sich neue Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanbindungen.

 

Umsetzung und Ergebnisse der kreisweiten Netzplanung im Ostalbkreis

Nach Anerkennung der kreisweiten Netzplanung als Modellprojekt durch das Land Baden-Württemberg wurde eine europaweite Ausschreibung in Form eines mehrstufigen Verhandlungs- und Auswahlverfahrens durchgeführt. Aufgrund der Größe des Planungsgebiets war von einer Planungszeit von 12 bis 18 Monaten auszugehen. Nach Eingang des Bewilligungsbescheids durch das Regierungspräsidium Stuttgart, wurde im Dezember 2013 die Firma Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH (TKI) mit der kreisweiten Netzplanung beauftragt. Das Projekt startete offiziell im Januar 2014 mit der Übergabe der Planungsgrundlagen und Vorstellung der Firma TKI in einer Informationsveranstaltung für die Kommunen. Nach Abschluss der Planungen im Mai 2015 lagen der Landkreisverwaltung 738 Pläne im Format DIN A0 vor. Jeder Plan wurde im 6-Augen-Prinzip durch Mitarbeiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung – Tourismus – Europabüro und des Geschäftsbereichs Geoinformation und Landentwicklung (GB IV/45) geprüft und anschließend mit den Prüfprotokollen an die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) weitergeleitet. Die LfK hat den Plänen eine sehr hohe Qualität bescheinigt und die kreisweite Netzplanung mittlerweile zur Umsetzung freigegeben.

Als Ergebnisse der Planungen liegen nun dem Ostalbkreis und 38 Kommunen eine FttB-Feinplanung für rund 91.000 Gebäude, eine Feinplanung zur Anbindung von 502 unterversorgten Kabelverzweigern mit Glasfasern (FttC) sowie eine Grobplanung für einen kreisübergreifenden Backbone vor. 101 überregionale Übergabepunkte stellen die sichere Verbindung an die nationalen und internationalen Glasfaserinfrastrukturen her. Mit über 237 PoP (=Point of Presence)-Standorte bzw. Technikstandorte soll die Anbindung aller 42 Kommunen und deren Teilorte realisiert werden. Der engmaschige, redundante und damit ausfallsichere Backbone erstreckt sich über eine Länge von 1.106 km. Davon befinden sich zum aktuellen Stand 731 km in den Händen öffentlicher und privater Träger und können sofern diese ausreichend Faserkapazitäten haben – zur Nutzung angemietet werden. Nach jetzigem Planungsstand wären 375 km neu zu bauen, wofür eine erste Kostenschätzung ca. 22,9 Mio. € an Baukosten ergab. Zur Ertüchtigung und Anbindung der bereits bestehenden Infrastrukturen werden in der Kostenschätzung ca. 1,4 Mio. € veranschlagt, so dass sich die Kosten für den kreisübergreifenden Backbone auf ca. 24,3 Mio. € belaufen würden.


Aktuelle Entwicklung der Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene

Das Land Baden-Württemberg hat die aktuelle Verwaltungsvorschrift (VwV) „Breitband“ überarbeitet und der EU-Kommission zur Notifikation vorgelegt. Der Ostalbkreis hat zum Entwurf der Richtlinie über den Landkreistag Baden-Württemberg entsprechend Stellung genommen. Vorbehaltlich der Notifikation ergeben sich im Vergleich zur vorherigen Fassung der Förderrichtlinie einige Änderungen und neue, für den Eigenausbau vorteilhafte, Fördertatbestände:

 

  • Zukünftig werden unter anderem der Aufbau von glasfaserbasierten überörtlichen Backbone-Netzen sowie die Pacht zur Anmietung der Infrastrukturen von Dritten gefördert.
  • Die Fördersätze wurden im aktuellen Entwurf der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift nahezu verdoppelt.
  • Durch Vorliegen einer kreisweiten Netzplanung erhöhen sich diese Fördersätze bei einigen Fördertatbeständen um weitere 30 %.

Den Aufbau von glasfaserbasierten Backbone-Netzen sieht das Land im aktuellen Entwurf explizit als eine Aufgabe von kommunalen Zusammenschlüssen und/oder Landkreisen an. Grundlage dieser Sichtweise stellen die EU-Leitlinien zum Breitbandausbau dar. Demnach wären Backbone-Netze, die allen Betreibern und Technologien offenstehen, besonders wettbewerbsfördernd. Zudem stellen sie den Zugang zum schnellen Internet sicher. Damit Kommunen für ihre innerörtlichen Maßnahmen überhaupt eine Förderung erhalten können, müssen sie die Anbindung an ein solches Netz nachweisen.

Parallel dazu wurde am 15.06.2015 die NGA-Rahmenregelung des Bundes von der EU-Kommission genehmigt. Die neue Rahmenregelung bildet die beihilferechtliche Grundlage für die künftige Förderrichtlinie des Bundes. Dafür stehen 1,1 Mrd. € zur Verfügung, die um rund 0,67 Mrd. € aus den Versteigerungserlösen der sogenannten „Digitalen Dividende II“ ergänzt werden.

Inwieweit Landkreise am Förderprogramm des Bundes partizipieren können ist noch nicht abschließend geklärt. Aufgrund der kreisweiten Netzplanung des Ostalbkreises, bei der es sich um eine strategische Ausbauplanung handelt, könnten jedoch Chancen bestehen, an diesem Förderprogramm partizipieren zu können.

 

Weitere Schritte der Landkreisverwaltung

Das Thema Breitband soll auch zukünftig federführend durch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung – Tourismus – Europabüro in Kooperation mit dem Geschäftsbereich Geoinformation und Landentwicklung (GB IV/45) weiterentwickelt werden. Einen Schwerpunkt wird hierbei die Genehmigungs- und Ausführungsplanung für den kreisübergreifenden Backbone sowie die Einbindung der Planungen in das Geoportal bilden. Dies soll durch den GB IV/45 erfolgen.

Bei einer Informationsveranstaltung am 30.07.2015 werden die Ergebnisse der kreisweiten Netzplanung an die Kommunen übergeben. In diesem Rahmen soll auch die Aufgabenübertragung der Kommunen an den Landkreis zum Bau des Backbones erfolgen. Darüber hinaus stellt der GB IV/45 das Konzept zur Durchführung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung vor.

Über den interkommunalen Verbund Komm.Pakt.net, dessen Gründung am 29.9.2015 geplant ist, soll die Ausschreibung für den Netzbetrieb der im Ostalbkreis bereits bestehenden und geplanten Glasfaserinfrastrukturen erfolgen.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Auf Grundlage der durch die LfK freigegebenen kreisweiten Netzplanung soll im 3. und 4. Quartal 2015 eine verwaltungsintern zu erstellende Ausführungsplanung einschließlich Baukostenermittlung mit der Kostenschätzung der Firma TKI abgeglichen werden. Nach der aktuell vorliegenden Kostenschätzung wärenr die Jahre 2016, 2017 und 2018 zum Bau des Backbones sowie zur Anmietung bereits bestehender Infrastrukturen jeweils 10 Mio. €/hrlich zu veranschlagen. Auf Basis der Nettokosten kann dabei von einem Förderanteil des Landes in Höhe von 60 % ausgegangen werden. Die einzustellenden Finanzierungsmittel sollen nach Planungsfortschritt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 erörtert werden.

Kosten, die im Rahmen der Ausschreibung, Vergabe und Überwachung des Backbone-Ausbaus, der notwendigen Analysen und Schulungen im Vorfeld der Bauausführungsplanung sowie durch tagessatzbasierte Honorare externer Planer entstehen, sind im laufenden Haushaltsjahr bei der Wirtschaftsförderung unter dem Produkt 57.10.01 Wirtschaftsförderung, Sachkonto 4271001 Aufwendungen für Breitband-Konzeption abgedeckt.

 


Sichtvermerke

 

Stabsstelle

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Holy                                                                                    R. Fünfgelder

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel