Bürgerinformationssystem

Vorlage - 137/2015  

 
 
Betreff: Genehmigung der Budget- und Entgeltvereinbarung 2015 für das Ostalb-Klinikum Aalen
Status:öffentlich  
Federführend:Ostalb-Klinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
21.07.2015 
Sitzung des Ausschusses für Kliniken und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit stimmt der Budget- und Entgeltvereinbarung 2015 für das Ostalb-Klinikum Aalen zu.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Budget- und Entgeltverhandlung 2015 mit den Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherungen fand am Donnerstag, den 18. Juni 2015 statt.

 

Ausgangslage:

 

  1. DRG-Bereich

2014 hatte das Ostalb-Klinikum Aalen mit den Kostenträgern ein Leistungsgerüst von 16.300 Case-Mix Punkten vereinbart. Tatsächlich erreicht wurden 16.746 Case-Mix Punkte, eine deutliche Steigerung um 2,7 %, die sich vor allem im zweiten Halbjahr 2014 einstellte. Die Leistungsentwicklung in den ersten Monaten 2015 bestätigt nicht nur die sehr guten Zahlen aus dem Jahr 2014, sondern übersteigt diese sogar noch.

 

Der Katalogeffekt von 2014 auf 2015 beträgt im Ostalb-Klinikum lediglich -10,33 Case-Mix Punkte. Dies bedeutet, dass bei gleicher Leistungshöhe und -struktur wie in 2014 das Erlösvolumen 2015 durch den neuen Fallpauschalenkatalog um 10,33 Case-Mix Punkte (ca. 33.000 Euro) niedriger ist.

 

  1. Psychosomatik

In der Psychosomatik wurde in 2014 nahezu eine Punktlandung auf die vereinbarten Berechnungstage erreicht.

 

Verhandlungspunkte:

 

  1. DRG-Bereich

Auf Basis der Ist-Leistung 2014 sowie der weiter steigenden Leistungsmenge in 2015 forderte das Klinikum ein Volumen von rund 17.300 Case-Mix Punkten für das Jahr 2015. In den nachfolgenden Verhandlungsrunden mit den Kostenträgern wurde hauptsächlich über die Berechnung einer realistischen Leistungsmenge für das Jahr 2015 diskutiert.

 

Nach eingehender Würdigung der Leistungszahlen und verschiedener Hochrechnungsmethoden konnten sich die Verhandlungspartner nach mehreren Auszeiten auf ein unstrittiges Leistungsvolumen von 17.000 Case-Mix Punkten einigen.

 

Ebenso wurde im Verhandlungswege die Leistungsmenge der Zusatzentgelte, der tagesbezogenen DRG-Entgelte sowie der Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vereinbart und Einvernehmen über die Preise der unbepreisten Zusatzentgelte, der tagesbezogenen Entgelte und der NUB erzielt.

 

  1. Psychosomatik

Die vereinbarte Leistungsmenge 2014 (nahezu 100 % Auslastung) wurde auch 2015 fortgeschrieben. Die Krankenkassen sind nicht bereit, eine Auslastung der Plan-Betten von über 100 % im Wege der Vereinbarung zu finanzieren. Hier können erst dann zusätzliche Mittel fließen, wenn eine Bettenerhöhung durch das Ministerium erfolgt.

Bewertung:
 

Nach drei Jahren, in denen die tatsächliche Leistungsmenge unterhalb der Vereinbarung mit den Kostenträgern lag, wurde in 2014 die Vereinbarung wieder übertroffen, und das diesmal deutlich. Die Daten der ersten Monate des Jahres 2015 zeigen eine weitere Steigerung, so dass eine Forderung von 17.300 Punkten von Seiten des Klinikums gerechtfertigt war. Aus Sicht der Kostenträger bedeutet die geforderte Aufstockung der vereinbarten Leistungen um 1.000 Case-Mix Punkte, dass der Budgetrahmen, den das Klinikum bei entsprechenden Ist-Leistungen ausschöpfen kann, um über 3 Mio. € erhöht wird – ein sehr großer Schritt. Es ist nachvollziehbar, dass von Seiten der Kostenträger die Werthaltigkeit der hohen Forderung kritisch geprüft wird.

 

Die Einigung auf 17.000 Case-Mix Punkte (700 Case-Mix Punkte mehr als 2014) ist vor diesem Hintergrund ein vertretbarer Kompromiss. Eine noch höhere Leistungsvereinbarung kann in den Folgejahren dann gelingen, wenn sich in 2015 die vom Klinikum prognostizierten Leistungen in der Ist-Abrechnung tatsächlich bestätigen.

 

Das Krankenhausentgeltgesetz sieht vor, dass die in 2015 mehr vereinbarten Leistungen mit einem sogenannten Mehrleistungsabschlag in Höhe von 25 % pro Jahr für drei Jahre belegt werden. Bei der getroffenen Vereinbarung bedeutet dies in den Jahren 2015 bis 2017 eine gesetzlich vorgegebene Unterfinanzierung der zusätzlichen Leistungen von jährlich 573.000 €.

 

Das Ergebnis im Detail:

 

1. DRG-Bereich

  1. Erlösbudget (mit Überliegern ohne Ausgleiche):

55.582.889,93 €

 

  1. Krankenhausindividuelle Entgelte gemäß Anlage 3 zur FPV 2015:

49.100,00 €

 

  1. Krankenhausindividuelle Entgelte gemäß Anlagen 4 und 6 zur FPV 2015:

77.616,56 €

 

  1. Summe der Bewertungsrelationen (mit Überlieger):
    17.000
     
  2. Mittelwert der vereinbarten Bewertungsrelationen (CMI) (mit Überlieger):
    0,909

 

  1. Der Verrechnungsbetrag für Ausgleiche beträgt -399.907,41 €. Dieser wird durch einen Zahlabschlag von -1,72 % ab dem 1.8.2015 abgerechnet.

 

  1. Der Gesamtbetrag für die Schwerpunkte und Zentren (Onkologischer Schwerpunkt) beträgt 172.749,09 €:
    Zahl-Zuschlag ab 1.8.2015 i. H. v.                            0,28 %

 

  1. Der Gesamtbetrag für Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (Hygieneförderprogramm) beträgt 25.305 €:
    Zahl-Zuschlag ab 1.8.2015 i. H. v.                            0,05 %

 

  1. Das krankenhausindividuelle Ausbildungsbudget beträgt 2015 (ohne Ausgleiche):
    1.629.308,26 €.

 

  1. Der Abschlag für Mehrmengen beträgt 2015:
    -573.083,41 €.

Zahl-Abschlag ab 1.8.2015 i. H. v.                            80,91 € je Bewertungsrelation

 

 

2. Psychosomatik

 

  1. Budget nach § 12 Abs. 1 BPflV ohne Ausgleiche und Zuschläge:

2.094.166,93 €

 

  1. Vereinbarte Tagesgleiche Pflegesätze Psychosomatik ganzjährig

Basispflegesatz vollstationär:               68,41 €

Basispflegesatz Tagesklinik:               46,33 €

Abteilungspflegesatz vollstationär:              147,40 €

Abteilungspflegesatz Tagesklinik:              105,12 €

 

  1. Zahlpflegesätze Psychosomatik vom 1.8. bis 31.12.2015

Basispflegesatz vollstationär:               65,10 €

Basispflegesatz Tagesklinik:               47,72 €

Abteilungspflegesatz vollstationär:              143,83 €

Abteilungspflegesatz Tagesklinik:              102,89 €

 

Die Parteien haben eine Umsetzung der Budget- und Entgeltvereinbarung ab dem
1. August 2015 vereinbart. Dem Regierungspräsidium Stuttgart wird die Vereinbarung nach der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien zur Genehmigung vorgelegt.

 


 


Anlagen

 

-

 

 

Sichtvermerke

 

 

Koordinierender Krankenhausdirektor

 

__________________________________________

 

Janischowski

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel