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Vorlage - 131/2015  

 
 
Betreff: Jahresbericht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) sowie Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung
Status:öffentlich  
Federführend:WiRO - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Ostwürttemberg   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
28.07.2015 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresbericht WiRO 2015
Bilanz 31.12.2014
GuV 31.12.2014
Wirtschaftsplan 2016-2020

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)

 

a)      den Jahresabschluss 2014 festzustellen, einen Defizitausgleich zu genehmigen und das verbleibende Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen

 

b)      der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zuzustimmen

 

c)       dem Wirtschaftsplan 2016 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft zuzustimmen

 

d)      die Helmer und Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zum Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2015 zu bestellen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu a)              Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Genehmigung des
              Defizitausgleichs

 

Gemäß §17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Als Ergänzung zum Prüfungsauftrag wurde eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz HGrG vorgenommen.

 

Der Jahresabschluss 2014 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Helmer und Partner, Heidenheim geprüft, die am 20. März 2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der WiRO zum 31. Dezember 2014 weist eine Bilanzsumme (Anlage 2) in Höhe von 225.821,15 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 3) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 50.815,84 Euro aus. Durch außerordentliche Erträge aus der Verlustübernahme des Jahresergebnisses 2013 in Höhe von 33.256,91 Euro durch die Gesellschafter ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von  - 17.558,93 Euro.

 

Das Ergebnis berücksichtigt die der WiRO im Geschäftsjahr 2014 zugeflossenen planmäßigen Zuschüsse des Ostalbkreises in Höhe von 50.000 Euro und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 25.000 Euro. Durch projektbezogene Einnahmen fiel der darüber hinausgehende Finanzierungsaufwand für die Gesellschafter um 28.822 Euro niedriger als im Wirtschaftsplan 2014 vorgesehen aus. Der Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 50.815,84 Euro.

 

Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2015 der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 50.815,84 Euro auszugleichen sowie das Jahresergebnis in Höhe von - 17.558,93 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Defizitausgleichsbetrag von 33.538,45 Euro. Der Zuschuss wird in die Kapitalrücklage mittels Bareinlage eingezahlt.

 

Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 

 

 

 

Zu b)              Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

 

Gemäß § 7k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.

 

 

Zu c) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2016 und des 5-jährigen Finanzplans

 

Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für das Ge­schäftsjahr 2016 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen. (Anlage 4). Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2015 der Gesellschafterversammlung empfohlen den Wirtschaftsplan 2016 und den fünfjährigen Finanzplan zu genehmigen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu d) Bestellung des Wirtschaftsprüfers

 

Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

 

Die Helmer und Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, August-Lösch-Straße 26/1, 89522 Heidenheim hat bereits den Jahresabschluss 2014 geprüft und sich bereit erklärt, den Prüfungsauftrag für das Jahr 2015 zu übernehmen.

 

Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2015 der Gesellschafterversammlung empfohlen die Helmer und Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft für die Prüfung 2015 zu bestellen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 


 


Anlagen

 

Anlage 1:              Jahresbericht über die Aktivitäten der WiRO

Anlage 2:              Handelsbilanz zum 31.12.2014

Anlage 3:               Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2014

Anlage 4:              Wirtschaftsplan 2016 und fünfjähriger Finanzplan

 

 

Sichtvermerke

 

WiRO

__________________________________________

 

Dr. Ursula Bilger

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresbericht WiRO 2015 (10250 KB)    
Anlage 2 2 Bilanz 31.12.2014 (1065 KB)    
Anlage 3 3 GuV 31.12.2014 (1091 KB)    
Anlage 4 4 Wirtschaftsplan 2016-2020 (33 KB)