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Vorlage - 126/2015  

 
 
Betreff: Verkauf der Wohnungen in der Pfarrgasse 5 - 7, Ellwangen, durch die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen
Status:öffentlich  
Federführend:Hospitalstiftung zum Heiligen Geist   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
28.07.2015 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag stimmt der Veräerung der 12 Wohnungen in der Pfarrgasse 5 - 7, Ellwangen, durch die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist an die Gesellschaft bürger-

lichen Rechts mit der Bezeichnung „Pfarrgasse 5+7“ zum Angebotspreis in Höhe von 630.000  zu.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Darstellung der Ausgangslage / Gebäudesituation:

 

Die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen ist Eigentümer von 12 Wohnungen mit insgesamt 550,73 m² Wohnfläche im Gebäude Pfarrgasse in Ellwangen.

 

Miteigentümer an dem Gebäude Pfarrgasse ist die Stadt Ellwangen (Tiefgarage) sowie das Reisebüro Singvogel (Erdgeschoss).

 

In der Stiftungsausschusssitzung vom 12.05.2014 wurde der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Verkauf der Wohnungen Pfarrgasse zu prüfen.

Die Wohnungen wurden im Jahr 1987 erbaut und seitdem nicht saniert. Es ist zwar ein Aufzug (regelmäßige Wartung) im Gebäude, die Bäder - allesamt innenliegend - haben aber noch Badewannen statt Duschen, die Fenster sind zu modernisieren und auch die Außenfassade ist sanierungsbedürftig. Insgesamt besteht ein hoher Investitionsrückstau. Bis einschließlich 2013 waren diese Wohnungen immer defizitär. Es wurden bisher keine Rücklagen zur Deckung des Investitionsrückstaus gebildet. Eine Eigentümerversammlung gibt es nicht.

 

Vor diesem Hintergrund haben die Mitglieder des Stiftungsausschusses beschlossen, dass sich die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist von dieser Immobilie trennen soll, um sich intensiver dem Kerngeschäftsfeld, dem Schönborn Haus, zu widmen, um dort die notwendigen Umbaumaßnahmen wirtschaftlich schultern zu können.

 

Die frei werdenden Mittel sollen für die Baumaßnahmen im Schönborn Haus eingesetzt werden.

 

In der Stiftungsausschusssitzung vom 05.12.2014 haben die Mitglieder beschlossen, dass die Wohnungen nur an einen Gesamtinvestor insgesamt verkauft werden sollen mit der Auflage, die Wohnungen für die nächsten 10 Jahre weiterhin als Seniorenwohnungen anbieten zu müssen und nicht einzeln weiterverkaufen zu dürfen.

 

Die Verwaltung ist bezüglich der Veräußerung des Objekts auf mehrere mögliche Investoren zugegangen, sodass mehrere Preisangebote vorliegen, von denen das Angebot der GbR „Pfarrgasse 5 + 7“ das höchste war.

 

In der Stiftungsausschusssitzung vom 03.02.2015 wurde der Verkauf der Wohnungen beschlossen bzw. die Empfehlung an den Kreistag ausgesprochen, die Veräußerung zu genehmigen. Käufer soll eine neu zu gründende GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung „Pfarrgasse 5+7“ mit Sitz in Neuler, bestehend aus den Gesellschafterinnen Frau Veronika Ott und Frau Angelika Ebert, sein.

 

Der Verkaufs- bzw. Angebotspreis beträgt insgesamt 630.000 €. Die GbR verpflichtet sich, die Wohnungen in den nächsten 10 Jahren nicht einzeln weiter zu verkaufen und als Seniorenwohnungen zu betreiben.

 

Wiederkaufsrecht der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen

 

Die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen möchte verhindern, dass der Vertragsgegenstand vorzeitig im Einzelnen verkauft wird. Ferner sollen die Wohnungen zumindest für die nächsten 10 Jahre ausschließlich als Seniorenwohnungen angeboten werden. Daher wurde mit dem Erwerber ein Wiederkaufsrecht zugunsten der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist vereinbart, für den Fall, dass der Vertragsgegenstand veräußert werden soll. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur Sicherung der Zweckbindung der Wohnungen als Altenwohnungen wird zugunsten der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist und zulasten des Erwerbers befristet bis 30.06.2025 bestellt bzw. im 1. Rang im Grundbuch eingetragen. Die GbR „Pfarrgasse 5+7“ hat dem Wiederkaufsrecht sowie der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und der Eintragung dieser im Grundbuch zugestimmt.

 

Der Kaufvertrag wurde am 30.06.2015 unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Kreistag des Ostalbkreises bis zum 28.07.2015 diesem Vertrag zustimmt. Der Eigentumsübergang, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kreistag, soll auf 01.08.2015 erfolgen.

 

Die Mieter wurden entsprechend schriftlich und in persönlichem Gesprächen informiert.

 

 

Verwendung der Erlöse am Verkauf

 

Bei der L-Bank bestehen derzeit noch zwei Darlehen für die Wohnungen der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Höhe von insgesamt 235.410,37 €. Der Hospitalstiftung verbleiben danach noch 394.589,63 €.

Der Erlös aus dem Verkauf wird nach Ablösung der noch bestehenden Darlehen bei der L-Bank im Wirtschaftsjahr 2014 vereinnahmt und für die anstehenden Modernisierungsmaßnahmen im Schönborn Haus bzw. den Wohnungen Schönbornweg verwendet.

 


 


Anlage

 

- 0 -

 

 

Sichtvermerke

 

Hospitalgeschäftsführung

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Freytag

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel