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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH am 13. Oktober 2015
Jahresüberschuss von 21.904,43 €,
zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Der Ostalbkreis ist seit der Gründung im Jahr 1986 an der Technologiezentrum Aalen GmbH beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Technologienzentrums in Aalen. Das Technologiezentrum soll jungen technologieorientierten Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des produktionsorientierten Dienstleistungsgewerbes den Aufbau eines am Markt erfolgreichen Unternehmens erleichtern. Dies geschieht insbesondere durch die Bereitstellung von Gemeinschaftseinrichtungen, Büro- und Werkstatträumen, von zentralisierten Verwaltungs- und Bürodienstleistungen sowie das Angebot von Beratungsdiensten. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Leistungen gleicher oder ähnlicher Art zu erbringen. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und wieder aufgeben. Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2014 auf 26.010 €. Nach Erhöhung der Stammeinlage im Jahr 2002 beläuft sich der Anteil des Ostalbkreises auf 7.680 €. Die VR-Bank Aalen eG veräußerte ihren Geschäftsanteil mit notariellem Kaufvertrag vom 16.5.2013 an die Stadt Aalen. Der Ostalbkreis ist somit nach der Stadt Aalen (bis 16.5.2013: 31,10 % ab 16.5.2013: 41,14 %) größter Gesellschafter mit einem Beteiligungsverhältnis von 29,53 %.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Technologienzentrum Aalen GmbH mit 29,53 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
a) Liquidation der Technologiezentrum Aalen GmbH
Zu 1.) Kenntnisnahme des Berichts der Geschäftsführung
Die Technologiezentrum Aalen GmbH hat das Gebäude Gartenstraße 133 in 73430 Aalen ab Juli 1986 bei der LEG Landentwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg für Städtebau und Wohnungswesen mbH angemietet. Mit Kaufvertrag vom 29.12.1992 wurde das Gebäude von der Wohnungsbau Aalen GmbH übernommen. Seit September 2014 ist eine GbR Eigentümerin des Gebäudes.
Nachdem das Gesellschaftsdarlehen in Höhe von insgesamt 557.200 DM (rd. 285.000 €) im Jahr 1992 vollständig aufgebraucht war, haben die Gesellschafter die jährlichen Verluste ausgleichen müssen. Außerdem wurden von den Gesellschaftern für die Jahre 1993 bis 1995 sowie von 2000 bis 2010 Zuschüsse in Höhe von insgesamt 482.095,88 € geleistet. Seit Gründung waren und sind mit den jetzt im Technologiezentrum Aalen ansässigen Firmen, insgesamt 43 Firmen eingemietet. Nach aktuellem Kenntnisstand haben diese Firmen bei Auszug bzw. derzeit einen Personalbestand von ca. 380 Vollzeitkräften sowie einige Teilzeitarbeitsplätze. Soweit bekannt, haben sich 5 der im Technologiezentrum gegründeten Firmen (ca. 12 %) innerhalb von 5 Jahren aufgelöst.
Nachfolgend sind einige Firmen aufgelistet, die sich sehr gut im Technologiezentrum und bis heute entwickelt haben. Diese haben sich nach dem Auszug aus dem Technologiezentrum Aalen größtenteils in Aalen und näherer Umgebung niedergelassen:
Die Erfolgsfaktoren des Technologiezentrums lassen sich wie folgt darstellen:
Am 24. Juni 2015 wurde das neue Innovationszentrum auf dem Burren in Betrieb genommen und kann teilweise die bisherigen Aufgaben des Technologiezentrums übernehmen.
Daneben verfügt die Wohnungsbau Aalen GmbH mit dem Wirtschaftszentrum (WiZ) über eine Gewerbeeinheit mit ca. 9.500 qm Bürofläche. Das Raumangebot dort ist sehr flexibel und die Mieten liegen deutlich unter dem Marktniveau, sodass sich auch bereits seit Inbetriebnahme des Wirtschaftszentrums immer wieder Existenzgründer für diesen Standort entschieden haben. Insofern werden sich das Innovationszentrum auf dem Burren und das Wirtschaftszentrum ergänzen und zukünftig die bisherigen Aufgaben des Technologiezentrums übernehmen können.
Zu 2.) Liquidation der Technologiezentrum Aalen zum 31.12.2015
Die Technologiezentrum Aalen soll aufgelöst werden.
Gemäß § 17 h) der aktuellen Fassung des Gesellschaftsvertrages vom 26. April 2012 obliegt der Gesellschafterversammlung die Auflösung der Gesellschaft und Wahl der Liquidatoren.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Auflösung der Gesellschaft zu befürworten sowie die Wahl der Liquidatoren vorzunehmen.
Zu 3.) Übertragung des Restguthabens der Technologiezentrum Aalen GmbH an den Förderverein Innovationszentrum an der Hochschule Aalen e. V.
Im Rahmen der Auflösung der Technologiezentrum Aalen GmbH sollen die Stammeinlagen den aktuellen Gesellschaftern zurückgezahlt werden.
Der Gesellschafterkreis setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Euro Anteil Stadt Aalen 10.700,00 41,14 % Landkreis Ostalbkreis 7.680,00 29,53 % Kreissparkasse Ostalb 4.250,00 16,34 % Carl-Schneider-Stiftung 2.150,00 8,27 % Telenot Electronic GmbH 410,00 1,58 %
Süddeutscher Zeitungsdienst Grundstücksverwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG 410,00 1,58 % Wohnungsbau Aalen GmbH 410,00 1,58 %
Summe 26.010,00 100,00 %
Der Ostalbkreis ist nominal mit 7.680,00 € am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt. Diese Einlage wird entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der Technologiezentrum Aalen GmbH vollständig an den Ostalbkreis zurückbezahlt.
Verbleibt nach Beendigung der Liquidation der Technologiezentrum Aalen GmbH ein die Stammeinlagen übersteigendes Restvermögen, so sieht der Gesellschaftsvertrag der Technologiezentrum Aalen GmbH vor, dass dieses zur Förderung von jungen technologieorientierten Unternehmen verwendet wird. Der Ostalbkreis sieht bei der Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH vor, ein etwaiges, die Stammeinlagen übersteigendes Restvermögen auf den Förderverein Innovationszentrum an der Hochschule Aalen e. V. zu übertragen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Übertragung eines eventuell bestehenden Restguthabens der Technologiezentrum Aalen GmbH an den Förderverein Innovationszentrum an der Hochschule Aalen e. V. zu befürworten.
b) Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH zum Jahresabschluss 2014
Zu 4. und 5.) Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Zuführung des Jahresüberschusses 2014 zur Gewinnrücklage
Gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2014 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LIEB GmbH, Aalen geprüft, die am 3. Juni 2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss der Technologiezentrum Aalen GmbH weist zum 31.12.2014 eine Bilanzsumme in Höhe von 148.936,35 € (Vorjahr: 122.719,35 €), sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 21.904,43 € (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 5.061,73 €) aus. Der Jahresüberschuss soll der Gewinn-rücklage zugeführt werden.
Nach §§ 17 Abs. 2 Zif. a) und b) i.V.m. § 20 Abs. 2 und § 23 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 6.) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014
Gemäß § 17 Abs. 2 Ziff. m) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung der Geschäftsführung zu befürworten.
Zu 7.) Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015
Gemäß § 17 Abs. 2 p) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Wahl des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2015 zu befürworten.
Finanzierung und Folgekosten
- Anlagen
1. Bilanz zum 31.12.2014 2. G+V zum 31.12.2014
Sichtvermerke
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