Bürgerinformationssystem
Antrag der
Verwaltung:
Sachverhalt/Begründung: Der Flugplatz
Neresheim-Elchingen wird vom Luftsportring Aalen e. V. betrieben und ist als
sogenannter Verkehrslandeplatz eingestuft. Damit verbunden ist eine sogenannte
Betriebspflicht, die sich auf die Zeit von 8:00 Uhr morgens bis zum
Sonnenuntergang, längstens jedoch 21:00 Uhr erstreckt. Im Zusammenhang mit
dieser Betriebspflicht hat der Luftsportring Aalen e. V. im Auftrag des Landes
Baden-Württemberg den Luftaufsichtsdienst übernommen. Derzeit verfügt
der Verkehrslandeplatz Neresheim-Elchingen über eine Start- und Landebahn mit
einer Länge von rund 1.000 m. Neben dem Freizeitflugverkehr wird in Elchingen
auch gewerblicher Flugbetrieb abgewickelt. Speziell für die gewerbliche
Luftfahrt wurde eine neue Europäische Flugbetriebsvorschrift (JAR-OPS 1) von
der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Luftfahrtbehörden (JAA) beschlossen. Die
JAR-OPS 1 wurde am 1. April 1999 rechtswirksam. Die Bestimmungen
der JAR-OPS 1 haben unter anderem zur Folge, dass eine Verlängerung der Start-
und Landebahn des Verkehrslandeplatzes Neresheim-Elchingen erforderlich wird, sofern
der derzeitige Bestand an Flugbetrieb im gewerblichen Verkehr auch künftig ohne
Einschränkungen beibehalten werden soll. Angesichts der
Vielzahl der von der JAR-OPS 1 betroffenen Verkehrslandeplätze innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung laut einer Mitteilung des
Bundesministeriums für Verkehr vom November 1997 einen Vorbehalt gegenüber der
Arbeitsgemeinschaft Europäischer Luftfahrtbehörden erhoben, durch den das
Wirksamwerden der JAR-OPS für Deutschland auf den 1. Januar 2005 verschoben
wurde. Der Luftsportring Aalen e. V. wäre somit für die Aufrechterhaltung des
bisherigen Flugbetriebes gezwungen, bis spätestens Ende des Jahres 2004 die
Verlängerung der Start- und Landebahn zu realisieren. Nach Kenntnisstand des
Regierungspräsidiums Stuttgart sind derzeit außerdem die JAR-OPS 2 ff in
Vorbereitung, die die bisherigen Vorschriften der JAR-OPS 1 für den
gewerblichen Flugverkehr auch auf den sogenannten Werkverkehr (liegt dann vor,
wenn ein Flugzeug lediglich für betriebsinterne Zwecke verwendet wird) oder
auch für sogenannte Wartungsbetriebe ausdehnt. Im mehreren
Gesprächen mit der Landkreisverwaltung, den Oberbürgermeistern und Landräten
der Region sowie der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat die
Vorstandschaft des Luftsportrings Aalen e. V. betont, der Luftsportring selbst
sei nicht in der Lage, die Investitionskosten für die Verlängerung der Start-
und Landebahn aufzubringen. Es käme lediglich der erforderliche Grunderwerb
durch den Luftsportring in Frage. Die Industrie-
und Handelskammer Ostwürttemberg hatte in den Jahren 2000 und 2001 130
Unternehmen der Region Ostwürttemberg befragt, um zu erfahren, ob der
Verkehrslandeplatz Neresheim-Elchingen für die regionale Wirtschaft wichtig
genug sei, um eine Start- und Landebahnverlängerung zu rechtfertigen. Über ¼
der befragten Unternehmen (bzw. mehr als die Hälfte, nämlich 55 % derjenigen,
die geantwortet hatten) bejahte ein Interesse an der (weiteren) Nutzung des
Verkehrslandeplatzes. Aus: Baden-Württemberg braucht zukunftsorientiertes Flughafenkonzept – Ergebnisse einer Umfrage der IHK Ostwürttemberg zu den Anforderungen an einen leistungsfähigen Luftverkehr, Teil II Umfrage Verkehrslandeplatz Heidenheim-Aalen-Elchingen Der
Verkehrsausschuss und der Versandleiterkreis der Industrie- und Handelskammer
Ostwürttemberg hatten zur Zukunft der Verkehrsinfrastruktur in Ostwürttemberg
und im Hinblick auf deren exportorientierte Unternehmen u. a. in einer
Resolution einen leistungsfähigen Verkehrslandeplatz gefordert. Es gilt laut
Industrie- und Handelskammer v. a. vor dem Hintergrund einer baldigen
EU-Ost-Erweiterung, die ein Anwachsen des Geschäftsreisendenverkehrs in
östliche Richtung und umgekehrt erwarten lasse. Angesichts des
seitens der Wirtschaft formulierten Bedarfs einerseits und der fehlenden
finanziellen Leistungsfähigkeit des Luftsportrings Aalen e. V. andererseits
sollte aus Sicht der Kreisverwaltung zunächst von einem qualifizierten Fachbüro
eine Machbarkeitsstudie mit Bedarfsanalyse für den Verkehrslandeplatz
Neresheim-Elchingen erstellt werden. Hierbei sollen insbesondere die
Auswirkungen der Einführung der JAR-OPS 1 auf den Verkehrslandeplatz
Neresheim-Elchingen detailliert untersucht werden. Es soll versucht werden,
durch Veränderungen der Start- und Landebahn (Schwellenverlegungen und Start-
bzw. Landebahnverlängerung) diesen Vorschriften gerecht zu werden. In der
Machbarkeitsstudie soll insbesondere auch eine Prognose der
Entwicklungsmöglichkeit der Flugbewegungszahlen enthalten sein. Weiterhin soll
in der Machbarkeitsstudie die Verbesserung der Flugsicherheit im Hinblick auf
optische und technische Einrichtungen (Installierung einer Nachtflugbefeuerung
bzw. Ermöglichen des beschränkten Instrumentenfluges) geprüft werden. Die Ergebnisse
aus Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie können u. a. erforderlichenfalls als
planerische Grundlage für ein Planfeststellungsverfahren beim
Regierungspräsidium Stuttgart verwendet werden, sofern die Entscheidung zu
Gunsten der Verlängerung der Start- und Landebahn fallen sollte. Das
Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Planfeststellungsbehörde hat der
Kreisverwaltung die Firma AOM airport-obstacle-management GmbH in Waiblingen
als qualifiziertes Büro benannt. Von dort wurde ein Angebot für die Erstellung
einer Machbarkeitsstudie mit Bedarfsanalyse erstellt, welche sich inkl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer auf rund 27.000 Euro beläuft. Der Landkreis
Heidenheim hat zugesagt, sich an den Kosten für die Erstellung der
Machbarkeitsstudie mit Bedarfsanalyse mit 2.500 Euro zu beteiligen. Die
Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat eine finanzielle Beteiligung in
Höhe von 5.000 Euro zugesagt. Da der
bedarfsgerechte, der JAR-OPS 1 entsprechende Ausbau des Verkehrslandeplatzes
Neresheim-Elchingen die Leistungsfähigkeit des Luftsportrings Aalen e. V.
übersteigt, sollte aus Sicht der Kreisverwaltung von öffentlicher Seite der
Erstellung der Gutachten in Auftrag gegeben werden, um eine objektive
Beurteilungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu haben. Die im Ostalbkreis
gelegenen Verkehrslandeplätze Elchingen und Heubach sind neben den Flughäfen
ein wichtiger Bestandteil des Luftverkehrsnetzes innerhalb des Bundesrepublik
Deutschland und insofern für den Ostalbkreis bzw. die Region Ostwürttemberg mit
ein wichtiger Standortfaktor. Da vom Regierungspräsidium Stuttgart
ausgeschlossen wird, dass der Verkehrslandeplatz Heubach hinsichtlich
Flugtechnik und Topographie den verschärften Vorschriften der JAR-OPS 1
angepasst werden kann, ist die Erhaltung des Status quo auf dem
Verkehrslandeplatz Neresheim-Elchingen in Form einer Anpassung an die JAR-OPS 1
von großer Dringlichkeit. Finanzierungen
und Folgekosten: Voraussichtliche
Kosten laut Angebot der Firma AOM GmbH: davon IHK
Ostwürttemberg 5.000 Euro und Landkreis Heidenheim 2.500 Euro Finanzierung über
Haushaltsstelle 1.7910.589100.8 (Machbarkeitsstudie Verkehrslandeplatz
Elchingen 20.000 Euro) Anlagen: - Sichtvermerke: Fachamt __________________________________________________ Dietterle Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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