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Vorlage - 316/02  

 
 
Betreff: Verkehrslandeplatz Neresheim-Elchingen
- Vergabe einer Bedarfsanalyse mit Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der Start- und
Landebahn
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
29.11.2002 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

 

  1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Erfordernis der Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes Neresheim-Elchingen zur Kenntnis.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, über ein Fachbüro die Auswirkungen der Einführung der Europäischen Vorschriften JAR-OPS 1 auf den Verkehrslandeplatz Neresheim-Elchingen in Form einer Machbarkeitsstudie untersuchen zu lassen. Die Machbarkeitsstudie soll sowohl die Möglichkeiten der Verlängerung der Start- und Landebahn, als auch die Verbesserung der Flugsicherheit im Hinblick auf optische und technische Einrichtungen enthalten.

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Flugplatz Neresheim-Elchingen wird vom Luftsportring Aalen e. V. betrieben und ist als sogenannter Verkehrslandeplatz eingestuft. Damit verbunden ist eine sogenannte Betriebspflicht, die sich auf die Zeit von 8:00 Uhr morgens bis zum Sonnenuntergang, längstens jedoch 21:00 Uhr erstreckt. Im Zusammenhang mit dieser Betriebspflicht hat der Luftsportring Aalen e. V. im Auftrag des Landes Baden-Württemberg den Luftaufsichtsdienst übernommen.

 

Derzeit verfügt der Verkehrslandeplatz Neresheim-Elchingen über eine Start- und Landebahn mit einer Länge von rund 1.000 m. Neben dem Freizeitflugverkehr wird in Elchingen auch gewerblicher Flugbetrieb abgewickelt. Speziell für die gewerbliche Luftfahrt wurde eine neue Europäische Flugbetriebsvorschrift (JAR-OPS 1) von der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Luftfahrtbehörden (JAA) beschlossen. Die JAR-OPS 1 wurde am 1. April 1999 rechtswirksam.

 

Die Bestimmungen der JAR-OPS 1 haben unter anderem zur Folge, dass eine Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes Neresheim-Elchingen erforderlich wird, sofern der derzeitige Bestand an Flugbetrieb im gewerblichen Verkehr auch künftig ohne Einschränkungen beibehalten werden soll.

 

Angesichts der Vielzahl der von der JAR-OPS 1 betroffenen Verkehrslandeplätze innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr vom November 1997 einen Vorbehalt gegenüber der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Luftfahrtbehörden erhoben, durch den das Wirksamwerden der JAR-OPS für Deutschland auf den 1. Januar 2005 verschoben wurde. Der Luftsportring Aalen e. V. wäre somit für die Aufrechterhaltung des bisherigen Flugbetriebes gezwungen, bis spätestens Ende des Jahres 2004 die Verlängerung der Start- und Landebahn zu realisieren. Nach Kenntnisstand des Regierungspräsidiums Stuttgart sind derzeit außerdem die JAR-OPS 2 ff in Vorbereitung, die die bisherigen Vorschriften der JAR-OPS 1 für den gewerblichen Flugverkehr auch auf den sogenannten Werkverkehr (liegt dann vor, wenn ein Flugzeug lediglich für betriebsinterne Zwecke verwendet wird) oder auch für sogenannte Wartungsbetriebe ausdehnt.

 

Im mehreren Gesprächen mit der Landkreisverwaltung, den Oberbürgermeistern und Landräten der Region sowie der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat die Vorstandschaft des Luftsportrings Aalen e. V. betont, der Luftsportring selbst sei nicht in der Lage, die Investitionskosten für die Verlängerung der Start- und Landebahn aufzubringen. Es käme lediglich der erforderliche Grunderwerb durch den Luftsportring in Frage.

 

Die Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hatte in den Jahren 2000 und 2001 130 Unternehmen der Region Ostwürttemberg befragt, um zu erfahren, ob der Verkehrslandeplatz Neresheim-Elchingen für die regionale Wirtschaft wichtig genug sei, um eine Start- und Landebahnverlängerung zu rechtfertigen. Über ¼ der befragten Unternehmen (bzw. mehr als die Hälfte, nämlich 55 % derjenigen, die geantwortet hatten) bejahte ein Interesse an der (weiteren) Nutzung des Verkehrslandeplatzes.

 

Aus: Baden-Württemberg braucht zukunftsorientiertes Flughafenkonzept – Ergebnisse einer Umfrage der IHK Ostwürttemberg zu den Anforderungen an einen leistungsfähigen Luftverkehr, Teil II Umfrage Verkehrslandeplatz Heidenheim-Aalen-Elchingen

 

 

Der Verkehrsausschuss und der Versandleiterkreis der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hatten zur Zukunft der Verkehrsinfrastruktur in Ostwürttemberg und im Hinblick auf deren exportorientierte Unternehmen u. a. in einer Resolution einen leistungsfähigen Verkehrslandeplatz gefordert. Es gilt laut Industrie- und Handelskammer v. a. vor dem Hintergrund einer baldigen EU-Ost-Erweiterung, die ein Anwachsen des Geschäftsreisendenverkehrs in östliche Richtung und umgekehrt erwarten lasse.

 

Angesichts des seitens der Wirtschaft formulierten Bedarfs einerseits und der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit des Luftsportrings Aalen e. V. andererseits sollte aus Sicht der Kreisverwaltung zunächst von einem qualifizierten Fachbüro eine Machbarkeitsstudie mit Bedarfsanalyse für den Verkehrslandeplatz Neresheim-Elchingen erstellt werden. Hierbei sollen insbesondere die Auswirkungen der Einführung der JAR-OPS 1 auf den Verkehrslandeplatz Neresheim-Elchingen detailliert untersucht werden. Es soll versucht werden, durch Veränderungen der Start- und Landebahn (Schwellenverlegungen und Start- bzw. Landebahnverlängerung) diesen Vorschriften gerecht zu werden. In der Machbarkeitsstudie soll insbesondere auch eine Prognose der Entwicklungsmöglichkeit der Flugbewegungszahlen enthalten sein. Weiterhin soll in der Machbarkeitsstudie die Verbesserung der Flugsicherheit im Hinblick auf optische und technische Einrichtungen (Installierung einer Nachtflugbefeuerung bzw. Ermöglichen des beschränkten Instrumentenfluges) geprüft werden.

 

Die Ergebnisse aus Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie können u. a. erforderlichenfalls als planerische Grundlage für ein Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart verwendet werden, sofern die Entscheidung zu Gunsten der Verlängerung der Start- und Landebahn fallen sollte.

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Planfeststellungsbehörde hat der Kreisverwaltung die Firma AOM airport-obstacle-management GmbH in Waiblingen als qualifiziertes Büro benannt. Von dort wurde ein Angebot für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit Bedarfsanalyse erstellt, welche sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf rund 27.000 Euro beläuft.

 

Der Landkreis Heidenheim hat zugesagt, sich an den Kosten für die Erstellung der Machbarkeitsstudie mit Bedarfsanalyse mit 2.500 Euro zu beteiligen. Die Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 5.000 Euro zugesagt.

 

Da der bedarfsgerechte, der JAR-OPS 1 entsprechende Ausbau des Verkehrslandeplatzes Neresheim-Elchingen die Leistungsfähigkeit des Luftsportrings Aalen e. V. übersteigt, sollte aus Sicht der Kreisverwaltung von öffentlicher Seite der Erstellung der Gutachten in Auftrag gegeben werden, um eine objektive Beurteilungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu haben. Die im Ostalbkreis gelegenen Verkehrslandeplätze Elchingen und Heubach sind neben den Flughäfen ein wichtiger Bestandteil des Luftverkehrsnetzes innerhalb des Bundesrepublik Deutschland und insofern für den Ostalbkreis bzw. die Region Ostwürttemberg mit ein wichtiger Standortfaktor. Da vom Regierungspräsidium Stuttgart ausgeschlossen wird, dass der Verkehrslandeplatz Heubach hinsichtlich Flugtechnik und Topographie den verschärften Vorschriften der JAR-OPS 1 angepasst werden kann, ist die Erhaltung des Status quo auf dem Verkehrslandeplatz Neresheim-Elchingen in Form einer Anpassung an die JAR-OPS 1 von großer Dringlichkeit.

 

 

 

 

Finanzierungen und Folgekosten:

Finanzierungen und Folgekosten:

 

Voraussichtliche Kosten laut Angebot der Firma AOM GmbH:
rund 27.000 Euro (inkl. MwSt.),

davon IHK Ostwürttemberg 5.000 Euro und Landkreis Heidenheim 2.500 Euro

Finanzierung über Haushaltsstelle 1.7910.589100.8 (Machbarkeitsstudie Verkehrslandeplatz Elchingen 20.000 Euro)

 

Anlagen: -

Anlagen:   -

 

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt                 __________________________________________________

                             Dietterle

 

Hauptamt               __________________________________________________

                             Wolf

 

Kämmerei               __________________________________________________

                             Hubel

 

Landrat                   __________________________________________________

                             Pavel