Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Personalschlüssel für den Tageselternverein P.A.T.E e.V. im Bereich Begleitung, Vermittlung und Beratung wird auf 120 Kindertagespflegefälle je einer vollbeschäftigten sozialpädagogischen Fachkraft festgesetzt. (Personalschlüssel 1:120).
Je 30 weitere Tagespflegeverhältnisse wird eine Aufstockung um 25% einer Vollzeitstelle vorgenommen. Stichtag ist jeweils der 01.03. des laufenden Jahres (= Stichtag der Statistik für den Kommunalverband für Jugend und Soziales – KVJS Stuttgart). Die Anpassung des Personals erfolgt frühestens zum 01.01. des Folgejahres.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kooperationsvertrag mit dem Verein P.A.T.E. e.V. entsprechend fortzuschreiben.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Der Ostalbkreis ist nach § 8 b Abs. 1 Kindertagesbetreuungsgesetz für die Förderung der Kindertagespflege zuständig.
Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat der Ostalbkreis die Aufgaben der Kindertagespflege seit 01.01.2001 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an den Verein P.A.T.E. e.V. (Pflegeeltern, Adoptiveltern, Tagesmütter und Eltern) übertragen.
P.A.T.E. e.V. leistet damit im Auftrag des Landratsamtes u.a. die gesetzlich verankerte Beratungspflicht in allen Fragen der Kindertagespflege gegenüber den Tagespflegepersonen nach § 23 Abs. 1 und Abs. 4 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch), sowie gegenüber den Erziehungsberechtigten nach § 23 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII.
Die Beratungsleistungen für Tagespflegepersonen umfassen spezifische, (sozial-) pädagogische Beratungsleistungen. Durch die überwiegend isolierte Betreuungssituation, in der die Tagespflegeperson auf sich alleine gestellt ist, ist eine fachlich fundierte und gut ausgestaltete Fachberatung von besonderer Bedeutung zur Umsetzung des Förderauftrages hinsichtlich Erziehung, Bildung und Betreuung (§ 22 SGB VIII). Ebenso sind persönliche Begleitungs- und Unterstützungsangebote zu rechtlichen Themenstellungen oder zur Existenzgründung der Tagespflegeperson anzubieten.
Die Leistungen für die Eltern schließen den gesamten Prozess von der Erstberatung und Vermittlung einer geeigneten Tagespflegeperson über die fachliche Begleitung des Tagespflegeverhältnisses bis zum Übergang in andere Betreuungsformen ein. Dieser Anspruch auf Beratung bezieht sich auf alle Kindertagespflegeverhältnisse, unabhängig davon, ob ein Tagespflegeverhältnis zustande kommt, ob es öffentlich gefördert wird oder privat vermittelt wurde.
Im Rahmen der §§ 23 Abs. 3 SGB VIII (Prüfung der Geeignetheit) und § 43 Abs. 2 SGB VIII (Erteilung der Pflegeerlaubnis) hat der Verein P.A.T.E. die Eignungseinschätzung vor, die Eignungsprüfungsfeststellung während und die Eignungsprüfung nach der Qualifizierung als Prozess mit der entsprechenden Dokumentation zu erbringen. Die Pflegeerlaubnis wird durch das Landratsamt Ostalbkreis erteilt.
Bereits mit Schreiben vom 23.10.2014 beantragte P.A.T.E. zum 01.01.2015 eine Personalaufstockung um mindestens 1 Vollzeitstelle und eine erneute Überprüfung der Personalsituation in 2 Jahren. Dieser Antrag wurde zwischenzeitlich intensiv geprüft und diskutiert.
Das Bundesministerium für Familie und Senioren, Frauen und Jugend, das Deutsche Jugendinstitut oder der Tagesmütterverband Baden-Württemberg empfehlen einen Personalschlüssel mit einer Bandbreite von 1:40 bis 1:90, d.h. eine Fachkraft betreut 40 bzw. 90 Kindertagespflegefälle.
Der zuletzt vom Landkreistag Baden-Württemberg mit Rundschreiben vom 09.01.2014 empfohlene Personalschlüssel für Beratung, Vermittlung und Begleitung beträgt 1:90 bis 1:130.
In der Anlage zu diesem Rundschreiben wird für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TigeR) empfohlen, zusätzliche fachliche Beratung für die Vorbereitungs- und Anfangsphase einzusetzen sowie diese in einem geringeren Umfang zur Projektbegleitung zu verstetigen.
Tagespflege in anderen geeigneten Räumen (TigeR) verbindet Merkmale der institutionellen Betreuung mit den Qualitätsmerkmalen der Kindertagespflege und ermöglicht Eltern unter anderem
In der Vorbereitungsphase werden u.a. der Bedarf wie Altersgruppe der betreuten Kinder und Betreuungszeiten, die Auswahl der Tagesmütter, die Vertragsgestaltung, die Ausstattung der Räumlichkeiten, usw. mit dem Auftraggeber verhandelt und festgelegt.
Für die Projektbegleitung während des Betriebs eines TigeRs werden die Tagespflegepersonen zu den allgemeinen Themen noch zusätzlich zu Teambildung, Vertretungssituationen, Arbeitsplatzbeschreibung und Aufgabenverteilung unterstützt.
II. Entwicklung in der Kindertagespflege im Ostalbkreis
Folgende Aufgaben sind im Kooperationsvertrag auf den Verein P.A.T.E. übertragen:
Seit 2012 finanziert und unterstützt der Ostalbkreis diese Aufgaben durch die Übernahme der Bruttopersonalaufwendungen für eingesetzte Fachkräfte des Vereins in Höhe von jährlich 410.000 EUR und der Sachkosten in Höhe von jährlich 75.000 EUR.
Die Anzahl der betreuten Kinder in Tagespflege hat seit 2011 stetig zugenommen (Stand: jeweils zum 01.03. eines Jahres – KVJS-Statistik).
TigeR-Projekte haben im Ostalbkreis an Bedeutung gewonnen und werden wegen der Flexibilität und der verlässlichen Betreuung von Eltern geschätzt.
Für Kommunen bedeutet die Errichtung von TigeR -Projekten die Deckung des Bedarfs einzelner (weniger) Eltern, wenn die institutionellen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen mangels größerer Nachfrage oder zeitlicher Befristung nicht ausreichen oder angepasst werden können und dies bei geringen Investitions-und Betriebskosten.
Aktive TigeR seit 2011
Bei dem derzeit im Kooperationsvertrag festgeschriebenen Personal für Beratung, Vermittlung und Begleitung in Höhe von 3,67 Stellen ergibt sich ein Personalschlüssel von 1 Fachkraft zu 160 Tagespflegefällen (1:160).
Dem Zeitaufwand für die genannten Beratungen, der Prüfungen der Geeignetheit, der Akquise neuer Tagespflegepersonen und der Aufbau von Vertretungsnetzen, sowie der Projektbegleitung von TigeR-Projekten wird der derzeitige Personalschlüssel von 1:160 nicht gerecht. Ein ausreichend qualitatives Arbeiten ist nicht mehr gegeben. Anhand der Entwicklung der Anzahl der Tagespflegepersonen wird deutlich, dass u.a. die Gewinnung von Tagespflegepersonen in den Hintergrund getreten ist.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Personalschlüssel von 1 Fachkraft auf 120 Kindertagespflegeverhältnisse festzuschreiben. Außerdem soll eine Änderung bzw. Anpassung der Fachkräfte für Beratung, Vermittlung und Begleitung um 25% einer Vollzeit-Stelle ab 30 weiteren Kindertagespflegefällen erfolgen. Die Anpassung des Personals soll frühestens zum 01.01. des Folgejahres erfolgen.
Inbegriffen sind dabei die Beratung und Begleitung während der Vorbereitungs- und Anfangsphase, sowie die Projektbegleitung von TigeR- Projekten. In benachbarten Landkreisen gelten folgende Personalschlüssel:
Bei 588 Tagespflegefällen (Stand: 01.03.2015) würde sich eine Stellenerhöhung um 1,08 auf 4,75 Stellen errechnen.
Die Geschäftsführerin des Vereins P.A.T.E., Frau Gabi Ernst, wird den Jahresbericht 2014 vorstellen und über die Personal- und Finanzsituation berichten.
Finanzierung und Folgekosten
Die jährlichen Durchschnittskosten einer sozialpädagogischen Fachkraft in Vollzeit in der Eingruppierung S11 Stufe 3 TvöD einschließlich der erforderlichen durchschnittlichen Fahrtkosten (z.B. für Hausbesuche) belaufen sich auf ca. 50.000 €.
Bei einer Aufstockung des Personals um 1 Stelle auf 4,67 Stellen ergeben sich insgesamt Personalkosten in Höhe von ca. 460.000 €.
Der Landkreis erhält 2015 für die Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen eine Landesförderung in Höhe von 61.899 € auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege.
Außerdem rechnet der Landkreis im Jahr 2015 mit einer Zuweisung nach § 29 c FAG für die Kleinkindbetreuung (unter 3 Jahre) in Höhe von 593.176 €.
Der Ostalbkreis hat im Jahr 2015 bei der Kindertagespflege voraussichtliche Ausgaben im Rahmen der Einzelfallförderung in Höhe von ca. 1.573.000 €.
Einnahmen aus Kostenbeiträgen der Eltern werden in Höhe von ca. 329.000 €. erwartet. Anlagen
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Sichtvermerke
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