Bürgerinformationssystem

Vorlage - 096/2015  

 
 
Betreff: VABO-Klassen im Ostalbkreis - Informationen zu den Personen in vorläufiger Unterbringung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung Beteiligt:Geschäftsbereich Integration und Versorgung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
07.07.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Bildungs- und Finanzausschuss nimmt vom Sachstandsbericht über die VABO-Klassen im Ostalbkreis Kenntnis.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Allgemeines:

 

Geeignete Flüchtlinge mit Bleibeperspektive möglichst frühzeitig mit einem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz in einen Betrieb zu bringen, ist Ziel und Aufgabe im Ostalbkreis. Voraussetzung hierfür ist jedoch zunächst die nötige Ausbildungsreife der jungen Flüchtlinge herzustellen und sprachliche Kenntnisse zu vermitteln. Um dies zu erreichen, werden die Jugendlichen in den Berufsschulen in einem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen („VABO“) derzeit in Baden-Württemberg in rund 160 Klassen unterrichtet. Zur Förderung der Chance auf einen Ausbildungsplatz sieht das VABO Pflichtpraktika vor, die in Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen und interessierten Betrieben zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen dieser Praktika lernen Jugendliche die betriebliche Realität kennen und können sich während des Praktikums bewähren. Das Praktikum führt oft auch zum Angebot eines Ausbildungsplatzes (sog. „Klebeeffekt“).

 

Deshalb hat es sich nicht nur die Landesregierung, sondern auch der Ostalbkreis zur Aufgabe gemacht, mit den berufsständischen Organisationen ggf. Möglichkeiten zu schaffen, um geeignete Flüchtlinge in betriebliche Ausbildungsverhältnisse zu bekommen.

 

In der Sitzung des Bildungs- und Finanzausschusses vom 04.05.2015 wurde von Herrn Kreisrat Fischer, CDU, um einen Sachstandsbericht zu „Förderkursen für Flüchtlinge“ im Ostalbkreis gebeten.

 

Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen:

 

Jugendliche Migrantinnen und Migranten ohne Deutschkenntnisse erhalten in der Regel ein gezieltes Sprachförderangebot in eigenen Klassen des Vorqualifizierungsjahres Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO). In diesem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VABO) wird gezielt die deutsche Sprache vermittelt um auf den Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten.

 

Die flexiblen Stundentafeln dieses Bildungsgangs ermöglichen eine bestmögliche Ausrichtung auf den speziellen Unterstützungsbedarf der Jugendlichen, von ersten Praxiserfahrungen bis hin zur Vorqualifikation in einem beruflichen Bereich.

 

Das VABO hat das Ziel neben dem vorrangigen Erlernen der deutschen Sprache, den Jugendlichen eine berufliche Orientierung und erste berufsbezogene Fähigkeiten und Fertigkeiten in bis zu drei Berufsfeldern, wie zum Beispiel Metalltechnik, Elektrotechnik, Holztechnik, Bautechnik, Ernährung und Hauswirtschaft, Körperpflege sowie Wirtschaft und Verwaltung, zu vermitteln. Außerdem helfen sie den jungen Leuten, dass diese konkrete berufliche Anforderungen kennenlernen, ihre persönlichen Vorlieben herausfinden und ihre individuellen Lern- und Leistungsfähigkeiten einschätzen und verbessern. Eine Besonderheit des VABO ist der Arbeitsfeldunterricht, in dem umfassend Theorie und Praxis miteinander verbunden sind und das "learning by doing" im Vordergrund steht.

 

Viele Schulen bieten ein Praktikum in Form von wöchentlichen Praxistagen in Betrieben an. Begleitet durch den Unterricht und betreut durch eine Lehrkraft können die Schülerinnen und Schüler so über einen längeren Zeitraum an ein oder zwei Tagen pro Woche fortlaufend den "beruflichen Ernstfall" erproben und viele konkrete berufsbezogene Erfahrungen sammeln. Voraussetzung hierfür - auch aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen - ist ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen. So erwartet die Handwerkskammer das Level B2 als unabdingbare Voraussetzung, um eine Ausbildung beginnen zu können.

 

Eine Schlüsselrolle kommt in diesem berufsvorbereitenden Bildungsgang der individuellen Förderung zu. Wichtige Grundlage hierfür ist die Durchführung einer "Kompetenzprofilanalyse". Mit Hilfe dieses Analyseinstruments können die individuellen Stärken der Jugendlichen präzise erkannt werden. Dies dient als wichtige Grundlage für die weitere Förderung im ganzen Schuljahr.

 

Das VABO schließt bei Erfüllung bestimmter Anforderungen mit einem VAB-Abschluss ab. Wer eine zentrale Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und eventuell Englisch besteht, erwirbt hier zusätzlich einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand. Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz steigen dadurch deutlich. Auch der Anschluss an andere berufliche Schulen, wie beispielsweise eine zweijährige zur Fachschulreife (Mittlere Reife) führende Berufsfachschule, ist möglich. Im Anschluss an das VABO für jugendliche Sprachanfänger stehen das reguläre VAB-A (Anschluss) und AV dual, oder, bei entsprechender Qualifikation, andere berufliche Bildungsangebote offen.

 

Der Bedarf an VABO-Plätzen im Ostalbkreis ist immer wieder sehr groß, insbesondere hat (bei freier Wahl des Schulstandortes) das Kreisberufsschulzentrum Ellwangen einen sehr großen Zulauf an Schülern. Viele Schüler aus dem gesamten Bereich Aalen/Ell-wangen (durch Mundpropaganda angeworben) wollen sich speziell dort anmelden. Die VABO stellt ein wichtiges Instrument in der immer stärker geforderten Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen dar. Durch die darin angebotenen Praktika werden Kontakte hergestellt und somit Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze vermittelt. Hierbei ist die engmaschige Zusammenarbeit zwischen allen in diesem Bereich Tätigen ein wichtiger Bestandteil.

Mittelfristig wird der Bedarf an Modellen wie der VABO-Altenpflegehilfe, die auf eine qualifizierte Ausbildung in Mangelberufen hinführt, immer größer werden.

Gerade das Übergangsmanagement und die Schülerlenkung stellen eine große Herausforderung dar. Die jungen Erwachsenen wollen dahin wo Ihnen bereits im Vorfeld mitgeteilt wird (durch Kollegen), dass das Ergebnis des Schulbesuches ein Arbeitsplatz ist. Eine räumliche Lenkung der Anmeldung ist zwar aus Kostengründen sinnvoll aber produziert viele Diskussionen mit den Klienten.

Derzeit wird in den VABO-Klassen bis zum Alter von 21 Jahren beschult. Es werden aber auch in Einzelfällen Flüchtlinge in höherem Alter aufgenommen. So werden derzeit Flüchtlinge im Alter von 22 - 45 Jahren (7 Personen) an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd beschult. Weitere Voraussetzung der Beschulung ist ein Aufenthalt von mindestens 6 Monaten im Ostalbkreis, d.h. nur Flüchtlinge in „vorläufigen Unterbringungen“ werden beschult, nicht während des Aufenthalts in einer Landeserstaufnahmestelle (LEA).

 

Begleitung / Betreuung:

 

Im Vorfeld des Besuchs einer VABO-Klasse werden den Flüchtlingen durch ehrenamtlich Tätige Sprachkurse in Deutsch angeboten. Es folgt ein weiterer Sprachkurs durch die örtlichen Volkshochschulen oder andere zertifizierte Bildungsträger. Ganz hervorragend funktioniert dieses Angebot in Schwäbisch Gmünd. Die Flüchtlinge kommen hier bereits mit ersten Deutschkenntnissen in die VABO-Klasse.

 

Der Betreuungsbedarf für diese Schülerschaft ist nach Aussage der Schulleitungen sehr hoch und mit anderen Klassen überhaupt nicht zu vergleichen. Dies hat u.a. Gründe wie:

 

- das deutsche Schulsystem ist gänzlich fremd,

- die Schüler sind teilweise traumatisiert und haben alle einen hohen Betreuungs- und

  Gesprächsbedarf,

- viele amtliche Briefe irritieren die Schüler und benötigen Klärung.

 

Im Rahmen der Ganztagesbeschulung im VABO werden mit den Klassen viele außerschulische Aktionen wie z.B. Einkaufen auf dem Markt oder Museumsbesuche gemacht, um „kulturelles Deutschlernen“ zu ermöglichen. Aber auch klassischer Sprachunterricht und Werkstattunterricht auf niedrigem Niveau, somit praktisches Tun verbunden mit Sprachunterricht werden angeboten.

 

Nach Ansicht des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung wäre es sinnvoll, die Altersgrenze zum Besuch der VABO-Klassen grundsätzlich nach oben zu verschieben, insbesondere um in Mangelberufen, unter Berücksichtigung von Demographie und Fachkräftemangel, Flüchtlinge für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Dafür sind auch Personen über 21 Jahren dringend von Nöten.

 

Statistische Daten:

 

Es wurden die Daten zum Stand 31.03.2015 erhoben:

 

Von 35 Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren:

 

besuchten 3 Personen die VABO-Klassen an der Justus-von-Liebig-Schule in Aalen. Die restlichen erfüllten ihre Schulpflicht an den allgemein bildenden Schulen im Ostalbkreis.

 

Von 126 Personen im Alter von 19 bis 21 Jahren besuchten:

 

  7              die VABO-Klasse an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule in Schwäbisch Gmünd,

 

  2              die VABO-Klasse an der Justus-von-Liebig-Schule in Aalen,

 

18              die VABO-Klassen am Kreisberufsschulzentrum in Ellwangen,

 

11              die VABO für Altenpflegehilfe am Kreisberufsschulzentrum in Ellwangen.

 

Dieser Bildungsgang Vorqualifizierung Arbeit/Beruf für Menschen mit Interesse an einer anschließenden zweijährigen Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in wurde ganz neu am Kreisberufsschulzentrum in Ellwangen implementiert. Vom 13.04.2015 - 29.07.2015 werden Deutschkurse mit Fachunterricht in Ellwangen angeboten. An drei Tagen in der Woche erhalten die Teilnehmer des VABO vormittags Unterricht sowie zusätzlich, etwa an 10 Tagen nach Vereinbarung, ein Einführungspraktikum in einer der teilnehmenden Altenpflegeeinrichtungen. Ab 14.09.2015 beginnt dann die Teilzeitausbildung zum Altenpfleger, wobei das 1. Ausbildungsjahr sich in dieser Form auf zwei Jahre mit intensivem Deutschkurs streckt. Das 3. Ausbildungsjahr entspricht dann dem regulären 2. Ausbildungsjahr.

 

Das heißt, 38 Personen in diesem Altersspektrum besuchten zu diesem Zeitpunkt eine VABO-Klasse, dies entspricht 30,16 %.

 

Ein Teil der Schüler wird im kommenden Jahr im VAB-A (Anschluss) den Hauptschulabschluss machen. Dies in einem Modell mit 2 Tagen Praktikum und 3 Tagen Unterricht am Berufsschulzentrum.

 

Etwa die Hälfte der Schüler im VABO erreicht im 1. Jahr noch kein Zertifikat. 13 % schaffen bereits Level A1 und 40 % sogar Level A2 im Bezug auf die Deutschkenntnisse.

 

Schuljahr 2015/2016 - Ausblick:

 

Die voraussichtlichen Schülerzahlen für das kommende Schuljahr liegen erst im Juli bzw. August vor und müssen noch bis September/Oktober angepasst werden. Die Schulen, die derzeit noch keine VABO-Klasse eingerichtet haben, so z.B. die Technische Schule Aalen und die Gewerbliche Schule Schwäbisch Gmünd, bereiten sich derzeit darauf vor, mit einer Klasse zu starten. Entsprechend wurden auch schon die notwendigen Lehrer angefordert.

 

Vom Bereich Integration und Versorgung werden rechtzeitig die Namen und das Alter der Flüchtlinge bzw. die zu beschulenden VABO-Schüler mitteilt, die voraussichtlich in einem halben Jahr mit der Schule starten. Es wurde vereinbart, dass diese Mitteilung an den Geschäftsführenden Schulleiter geht, der die Schülerinnen und Schüler dann innerhalb des Ostalbkreises verteilt.

 

Derzeit werden an der Justus-von-Liebig-Schule Aalen, am Kreisberufsschulzentrum in Ellwangen und an der Agnes- von-Hohenstaufen-Schule in Schwäbisch Gmünd je zwei Klassen beschult.

 

Eine Mindestschülerzahl für die Einrichtung weiterer Klassen ist nicht festgelegt. Die aktuelle Klassenstärke liegt bei durchschnittlich 14 Schüler, so dass 80 - 90 Schüler derzeit im Ostalbkreis beschult werden. Der Unterricht im VABO findet als Ganztagesbeschulung statt (derzeit ca. 20 - 25 Stunden).

 

Die Lehrerversorgung wird durch befristete Angestelltenverträge, Abordnungen aus anderen Schulen, Unterricht in einer anderen Beruflichen Schule und eigenen Lehrkräften gesichert.

 

Von Seiten der Schulleitungen der Beruflichen Schulen im Ostalbkreis wird versucht, auch im November noch mit einer weiteren Klasse, bei Bedarf starten zu können. Ggf. müssten einzelne Schüler von Aalen nach Ellwangen oder Schwäbisch Gmünd verschoben werden, so dass an einem Standort eine neue Klasse auch unterjährig beginnen kann.

 

Modellprojekt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration „Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber“

 

Die Wichtigkeit der Vermittlung von Kenntnissen der deutschen Sprache für Asylbewerber und Flüchtlinge wird bereits seit vielen Jahren gesehen. Bislang hat sich die Bundesregierung der Forderung der Länder nach Öffnung der Integrationskurse für diese Personengruppe verschlossen.

 

Deshalb haben verschiedene Bundesländer jeweils eigene Wege der Sprachförderung für Asylbewerber und Flüchtlinge beschritten. Bayern hat gemeinsam mit dem BAMF im Jahr 2013 zunächst modellhaft ein Sprachförderkonzept erprobt. Das Konzept besteht aus verschiedenen Bausteinen, wie Kurseinstieg und themenbezogenen Modulen. Die The-mengebiete umfassen „Alltag in Deutschland“, „Arbeit“, „Einkaufen“, „Gesundheit/Medi-zinische Versorgung“, „Kindergarten/Schule“, „Mediennutzung in Deutschland“, „Orientierung vor Ort/Verkehr/Mobilität“, „Sitten und Gebräuche in Deutschland/Lokale Besonderheiten“, „Sprechen über sich und andere Personen/Soziale Kontakte“ oder „Wohnen“. Dieses Konzept handelt somit nicht nur im Bereich des klassischen Sprachkurses zum Erwerb der Deutschkenntnisse, primär geht es um die Vermittlung von Sachkenntnissen zur Erstorientierung. Der Spracherwerb vollziehe sich entlang der sich daraus ergebenden Erfordernisse. Im Jahr 2014 wurden hierfür von Bayern rd. 3 Mio. € Landesmittel für die Deutschförderung für Asylbewerber ausgegeben. Der Freistaat Bayern will das Modellprojekt auch in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 weiterführen, es sei denn, der Bund kommt seiner integrationspolitischen Verantwortung nach und öffnet die Integrationskurse für Asylbewerber und Flüchtlinge bzw. übernimmt die Finanzierung von Sprachförderprogrammen für diese Zielgruppe. An diesem Projekt teilnehmen können grundsätzlich Asylbewerber ab dem ersten Tag des Aufenthalts. Aufgrund des kürzer angelegten Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung, erfolgt eine Teilnahme tatsächlich in der Regel erst ab dem Zeitpunkt des Aufenthalts in einer Gemeinschaftsunterkunft. Das Ministerium für Integration Baden-Württemberg war weder bei der Erarbeitung noch bei der Neuausrichtung dieses Modellprojekts beteiligt. Es gibt landesweit kein vergleichbares Projekt.

 

Die Landeskonzepte für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen divergieren in Bayern und Baden-Württemberg. Während Bayern auf eine staatlich durchorganisierte Unterbringungsverwaltung setzt, ist Baden-Württemberg von den Vorteilen einer dezentralen Unterbringung unter Einbindung der Stadt- und Landkreise überzeugt. Gleichwohl hat das Ministerium für Integration Steuerungs- und Lenkungsfunktionen und übernimmt sie in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kreisen auch wahr, was insbesondere Sprachkurse betrifft. Nach § 13 Abs. 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ist im Rahmen der vorläufigen Unterbringung sicherzustellen, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache unentgeltlich erworben werden können. Zur Finanzierung dieser Sprachlernangebote erstattet das Land den Kreisen je aufzunehmender Person als Bestandteil der Pauschalen nach § 15 bzw. § 22 FlüAG einen Betrag von 91,36 € (in 2014). Die Kreise können diese Lernangebote in eigener Regie organisieren unter Berücksichtigung bereits langjährig gewachsener Strukturen. Daneben engagieren sich bereits etliche Stadt- und Landkreise bei über das Angebot des FlüAG hinausgehendem Sprachunterricht, ehrenamtliche Asylunterstützungsgruppen ergänzen das amtliche soziale Integrationsangebot. Das Ministerium für Integration Baden-Württemberg erarbeitet derzeit ein Förderprogramm, das Asylbewerbern und Flüchtlingen von Anfang an die Chance bietet, systematisch die Grundlagen der deutschen Sprache zu erwerben und dass darüber hinaus die Integration in den Arbeitsmarkt fördert. Dieses Programm soll auf allen Ebenen zu bundesfinanzierten Programmen, namentlich den Integrationskursen und dem ESF-BAMF-Programm, anschlussfähig sein und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Stadt- und Landkreisen umgesetzt werden.

 

Ostalbkreis

 

Der Ostalbkreis hat bereits vor der Neuordnung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und der dortigen Forderung nach der Sicherung des unentgeltlichen Spracherwerb für Flüchtlinge die Notwendigkeit der Förderung dieses Themas erkannt. Um eine schnelle und gute Integration und ein harmonisches Miteinander in den Unterkünften des Ostalbkreises zu fördern wird bereits seit Dezember 2012 folgendes Konzept im Ostalbkreis in der vorläufigen Unterbringung flächendeckend umgesetzt:

 

  • Personen, die einen Alphabetisierungskurs benötigen, sollten diesen direkt bei einem Sprachkursträger erhalten. Der Ostalbkreis finanziert hierfür 500 Unterrichtseinheiten; ggf. wurden auch schon eigene Maßnahmen vor Ort organisiert.
     
  • Die sonstigen Interessenten werden von den Ehrenamtlichen, in vorbildlicher Weise, auf A1-Niveau (kann einfache Sätze sprechen und verwenden) geschult. Zum Abschluss erhalten die Teilnehmer auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.
    Anschließend können diese an einem weiterführenden Sprachkurs bei einem Bildungsträger teilnehmen. Dieser umfasst 300 UE und qualifiziert auf A2-Niveau.

 

Der Ostalbkreis erhält für diese Sprachförderung der Flüchtlinge einen Pauschalenanteil von 91,36 €. Bei einem geschätzten Zugang von 500 Personen als Erstantragsteller werden wir also ungefähr 46.000 € für die Sprachförderung erhalten. Für das vorgenannte Konzept wurden jedoch im Haushalt des Ostalbkreis 60.000 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein voraussichtlicher Zuschussbedarf des Ostalbkreises für das Jahr 2015 von 14.000 €. Die Richtigkeit dieses Konzeptes wurde auch durch eine Förderung des Integrationsministeriums für die selbe Konzeption im Rahmen der Sprachförderung des sogenannten „Gmünder Weg“ gewürdigt. Dieses Konzept fußt auf unsere Erfahrungen und Ausarbeitungen in diesem Bereich.

 

Wie oben bereits ausgeführt, steht für diese Schülerinnen und Schüler nicht nur die Sprachförderung im Vordergrund, sondern die ganz enge Begleitung und Unterstützung dieser Schülerinnen und Schüler im Alltag, im Kennenlernen der deutschen Kultur und Integration in die Gesellschaft sowie die Aufarbeitung der Traumatas. Dies erfordert viel Betreuungs- und Gesprächsbedarf, der nicht allein über die hierfür bereit gestellten Lehrerdeputate im Rahmen der VABO abgedeckt werden kann.

 

Hierfür gibt es kein landeseinheitliches Vorgehen, vielmehr obliegt die Umsetzung bei den Stadt- und Landkreisen.

 

Das Aufgabenfeld der Schulsozialarbeiter, Jugendberufshelfer und AV dual-Begleiter im Ostalbkreis sieht derzeit dieses Schülerklientel noch nicht vor. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass für den Bereich VABO und VAB-A ein weiterer Bedarf an pädagogischen Mitarbeitern aufkommen wird, um die bestmögliche Begleitung und Förderung und somit auch einen zufriedenstellenden Schulalltag und ein Maß an Integration gewährleisten zu können.


Finanzierung und Folgekosten

 

Keine.


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stellv. Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Freytag

 

 

Geschäftsbereichsleiter

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Betz

 

 

Dezernat II und V

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Kurz                                          Rettenmaier

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel