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Vorlage - 083/2015  

 
 
Betreff: Bauliche Veränderungen am Schönborn Haus - Altbau und Neubau sowie der Wohnungen im Schönbornweg
Status:öffentlich  
Federführend:Hospitalstiftung zum Heiligen Geist   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss Kenntnisnahme
08.06.2015 
Sitzung des Stiftungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Stiftungsausschuss nimmt vom aktuellen Stand der geplanten Umbaumaßnahmen am Schönborn Haus und der Wohnungen im Scnbornweg Kenntnis.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Stiftungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2015 und der Kreistag am 24.02.2015 den geplanten Umbaumaßnahmen / Modernisierungen im Schönborn Haus zugestimmt. Im Altbau werden Maßnahmen mit einem Kostenvolumen in Höhe von rd. 1,8 Mio. € umgesetzt. Im Anschluss erfolgt die Pinselsanierung und die Erweiterung der Aufenthaltsräume auf Station 7 im Neubau mit einem Kostenvolumen in Höhe von 204.000 €.

 

Parallel werden die Wohnungen am Schönbornweg saniert. Kostenvolumen hierfür 506.400 €, aufgeteilt auf die Wirtschaftspläne 2015 bis 2017. Der Stiftungsausschuss hat ebenfalls in der Sitzung vom 03.02.2015 den außerplanmäßigen Ausgaben im Wirtschaftsjahr 2015 zugestimmt.

 

Durch die geänderten gesetzlichen Vorgaben bis 2019 keine Einzelzimmer mehr anbieten zu können, sowie der Umsetzung des geplanten Wohngemeinschaftskonzepts für das Schönborn Haus insgesamt, der Abbau des Sanierungsstaus sowie Neubau von sieben seniorengerechten Wohnungen im 5. Stock des Altbaus und Einbindung der Sanierung der Wohnungen Schönbornweg in das Gesamtkonzept, sind die bereits dargestellten Umbauten notwendig.

 

Hierfür müssen die Aufenthaltsflächen vergrößert werden, die Dienstzimmer werden aufgelöst und durch mobile Pflegedokumentationsbereiche ersetzt. Im Rahmen des Wohngemeinschaftskonzepts ist es Ziel, so viele zentrale pflegeferne Leistungen wie möglich beispielsweise aus der Küche und Reinigung zu dezentralisieren und mehr Präsenz in den Wohngruppen zu gewinnen.

 

Der bisherige vollstationäre Bereich mit seinen 147 Plätzen im Alt- und Neubau wird auf insgesamt 104 Plätze verkleinert. Im 5. Stock entstehen neue Ein- und Zwei-Raum-wohnungen mit hoher Attraktivität, durch die Möglichkeit der Mitnutzung der Angebote des Seniorenstifts Schönborn Haus wie Mittagstisch, Cafeteria, Gymnastik, Freizeitangebote, Beratung ohne lange Wege und Sicherheit. Seit Übernahme der Betriebsführung des Schönborn Hauses durch den DRK-Kreisverband Aalen e.V. zum 07.01.2015 wurden die Vorplanungen weiter optimiert.

 

Am 01.04.2015 wurde der Antrag auf Baugenehmigung bei der Stadt Ellwangen abgegeben. Davor fand ein Behördengespräch statt, zu dem die Geschäftsbereiche Gesundheit, Gewerbeaufsicht sowie die Heimaufsicht geladen waren, um die geplanten Modernisierungsmaßnahmen vorzustellen bzw. das neu angedachte Betreuungskonzept. Dies im Hinblick auf die von diesen Geschäftsbereichen zu erstellenden Stellungnahmen zum Baugenehmigungsantrag. Entsprechend konnten bereits im Vorfeld Unklarheiten bzw. Unstimmigkeiten geklärt werden. So geht die Verwaltung der Hospitalstiftung derzeit von einer zeitnahen Erteilung der Baugenehmigung durch die Stadt Ellwangen aus.

 

Im April 2015 haben darüber hinaus Informationsgespräche bzw. Informationsabende sowohl für Mitarbeiter, Bewohner, Angehörige, Anwohner und Interessierte zum Thema Modernisierungsmaßnahmen, Umfang und Ablauf stattgefunden.

 

Nach Angaben von Herrn Architekt Preiß werden derzeit von den Fachplanern die Pläne für Statik, Elektro, Heizung und Wasser gezeichnet und die entsprechenden Ausschreibungen vorbereitet.

 

Vorab wurde mit dem Geschäftsbereich Rechnungsprüfung des Landratsamts Ostalbkreis die Vergabe an die Fachplaner abgeklärt und der kommunale Architektenvertrag mit Herrn Preiß für die Leistungsphasen 3 und 4 erarbeitet.

 

Die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke soll in KW 25 erfolgen mit einer zweiwöchigen Ausschreibungsfrist, so dass mit einem Baubeginn nach Erteilung der Freigaben für die Aufträge bis Ende Juli zunächst im Wohnbereich 2 und den Wohnungen im Schönbornweg begonnen werden kann.

 

Bezüglich der notwendigen Finanzierung über Kreditaufnahmen sind ebenfalls Gespräche mit der Kreissparkasse Ostalb geführt worden. Ggf. kann eine Kreditaufnahme auch über ein Darlehen der KfW-Bank erfolgen. Es ist vorgesehen, die notwendigen Kredite entsprechend dem Wirtschaftsplan 2015 in Höhe von 710.000 € aufzunehmen. Der Bildungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.05.2015 bzw. mit Kreistagsbeschluss vom 12.05.2015 die Übernahme der hierfür notwendigen Bürgschaften durch den Landkreis zugestimmt.


Finanzierung und Folgekosten

 

Keine.


Anlagen

 

- 0 -

 

 

Sichtvermerke

 

Hospitalgeschäftsführung

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Freytag             

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel