Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) hat der Gesetzgeber zum 01.01.2011 Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rechtskreis des SGB II, des SGB XII, des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sowie des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) anerkannt. Dadurch wird den Berechtigten ein individueller Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gegeben, die im SGB II und SGB XII nunmehr auch einen Teil des Existenzminimums bilden.
Anlass für die Einführung der Bildungs- und Teilhabeleistungen war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09.02.2010, in dem die bis dahin geltenden Regelleistungen nach dem SGB II für unvereinbar mit dem in Artikel 1 Grundgesetz (GG) gebotenen Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip gemäß Artikel 20 GG erklärt wurden. Das Gericht sah insbesondere bei schulpflichtigen Kindern einen zusätzlichen Bedarf, der die notwendigen Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten, wie etwa „die Beschaffung von Lernmitteln“ oder ein „kostenloses Angebot von Nachhilfeunterricht“ sicherstellt. Durch die Anerkennung der neuen Bedarfe für Bildung und Teilhabe wurden somit auch die bisherigen Leistungskataloge im SGB II und SGB XII erweitert.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
• eintägige Ausflüge für Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen • mehrtägige Klassenfahrten für Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen • persönlicher Schulbedarf • Schülerbeförderungskosten • Lernförderungsaufwendungen für Schüler • Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege • Hilfen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
Die am häufigsten beantragten Leistungsarten in 2014 waren wie schon im Vorjahr der Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen und die Schülerbeförderungskosten. Die positive Komponente dabei ist, dass immer mehr Kindertageseinrichtungen und Schulen die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung anbieten können. Die Inanspruchnahme der Leistungen im Bereich der Lernförderung nimmt stetig zu. Die Schulen arbeiten eng mit Eltern von anspruchsberechtigten Kindern und den Ansprechpartnern von Bildung und Teilhabe zusammen.
Die Bearbeitung von Bildung- und Teilhabeleistungen erfolgt für den Ostalbkreis an drei verschiedenen Stellen, an denen eigens hierfür angesetzte Mitarbeiterinnen tätig sind. Im Jobcenter Ostalbkreis bearbeitet ein standortübergreifendes Team die Bildungs- und Teilhabeanträge der Kinder im Rechtskreis SGB II. Im Landratsamt Ostalbkreis werden die Bildungs- und Teilhabeanträge von Kindern der Rechtskreise SGB XII, BKKG und AsylbLG und bei der Stadt Schwäbisch Gmünd ausschließlich die der Kinder im Rechtskreis BKKG des Stadtgebiets bearbeitet.
II. Umsetzung 2014
Um die Eltern auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets aufmerksam zu machen erhalten alle Kunden mit Kindern, die im Jobcenter einen Neuantrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen, ein Informationsschreiben und einen Informationsflyer zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen ausgehändigt. In diesem Schreiben werden sie über die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe informiert, auf die Antragsunterlagen hingewiesen und gleichzeitig wird ihnen ein persönliches Beratungsgespräch angeboten. Über die Hälfte der angeschriebenen Eltern nimmt die Anregung positiv auf und stellt entsprechende Anträge für ihre Kinder.
Die Leistungserbringer des Jobcenters, des Landratsamtes Ostalbkreis und der Stadt Schwäbisch Gmünd treffen sich zur Sicherstellung eines einheitlichen Verfahrens und zum rechtlichen Austausch unterjährig regelmäßig zu standort- und bereichsübergreifenden Besprechungen.
Im Jahr 2014 wurden im gesamten Ostalbkreis 10.955 Anträge für rund 3.700 Kinder auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bewilligt. Je Kind werden im Schnitt drei Leistungsarten gewährt. Die Bearbeitungsquote konnte unterjährig über 90 % (ohne die Schulpauschale) sehr zeitnah gehalten werden. In sehr vielen Fällen mussten bis zur endgültigen Bewilligung bearbeitungsrelevante Unterlagen angefordert werden.
Auszahlungen 2014
Übersicht über die Einzelleistungen
III. Fazit
Die Komplexität der sehr unterschiedlichen Einzelleistungen, die überwiegend als Sachleistung zu erbringen sind und die zum Teil sehr bürokratischen Vorschriften stellen die verantwortlichen Stellen im Ostalbkreis und die Leistungserbringer immer noch vor große Herausforderungen, die eine zügige, unbürokratische und weitgehend einheitliche Umsetzung erschweren.
Die zufriedenstellende Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen, die aufgebauten vielfältigen Kommunikationswege zu den Eltern und Trägern sowie die gute Zusammenarbeit in den Geschäftsbereichen Jobcenter, Soziales und Integration und Versorgung des Landratsamtes Ostalbkreis sowie mit der Stadt Schwäbisch Gmünd waren auch im Jahr 2014 Indikatoren für die erfolgreiche Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Ostalbkreis. Finanzierung und Folgekosten
Der Bund erstattet die Kosten für die Aufwendungen der Bildungs- und Teilhabeleistungen und deren Verwaltungsaufwand über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft. Die Ist-Ausgaben für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II und für die Kinderzuschlags- und Wohngeldkinder (ohne Verwaltungskosten) werden in ein Revisionsverfahren einbezogen. Die Ausgaben im Jahr 2014 sind die Grundlage für die Neuberechnung der Quote im Jahr 2015. Anlagen
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Sichtvermerke
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