| Betreff: |
Änderung des Kooperationsvertrages mit dem Verein für Pflegeeltern, Adoptiveltern, Tagesmütter und Eltern im Ostalbkreis - P.A.T.E. e.V. - |
| Status: | öffentlich | | |
| Federführend: | Sozialdezernat / Kreisjugendamt |
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Antrag der Verwaltung: “Der Neufassung des Kooperationsvertrages mit P.A.T.E. e.V. wird zugestimmt”.
Sachverhalt/Begründung: - Vorbemerkungen:
Der Jugendhilfeausschuss und der Verwaltungs- und Finanzausschuss haben in ihren Sitzungen am 01.12.2000 und 12.12.2000 beschlossen, die nachfolgenden Aufgaben der Tagespflege nach § 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ab 01.01.2001 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an den freien Träger und Verein P.A.T.E. e.V. zu übertragen:
- die Vermittlung von geeigneten Tagespflegepersonen, die ein Kind im
eigenen Haushalt oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten be- treuen; - die Beratung der Tagespflegepersonen und der Personensorgeberechtigten;
- die Konzeptionierung der Tagespflege und die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt.
Zur Finanzierung dieser übertragenen Aufgaben unterstützt der Ostalbkreis den Verein P.A.T.E. e.V. durch die Übernahme der entstehenden Bruttopersonalaufwendungen für eingesetzte Fachkräfte im Gesamtumfang von 100 % einer Personalstelle auf der Basis der Vergütung nach Vb/IVb BAT sowie für eine Verwaltungskraft auf der Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses.
Ergänzend trägt der Ostalbkreis die dem Verein entstehenden Fahrtkosten zu den jeweiligen Einsatzorten bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 2.500 DM (ab 01.01.2002 = 1.279 €) .
Im Haushaltsjahr 2001 waren für den Verein P.A.T.E. e.V. Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 97.500 DM eingestellt. Der Haushaltsansatz für 2002 beläuft sich auf 51.050 €.
- Antrag des Vereins auf Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses:
Bereits mit Schreiben vom 03.11.2001 beantragte der Verein P.A.T.E. e.V. für das Jahr 2002 eine Anpassung und Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses von ursprünglich 2.500 DM (1.279 €) auf 6.000 DM (3.068 €). In seiner Begründung führte der Verein aus, dass ihm anlässlich der Aufgabenübernahme zum 01.01.2001 nicht bewusst gewesen sei, dass durch die Vielzahl von Hausbesuchen ein höherer Fahrtkostenaufwand entstehen würde. Der damals errechnete Aufwand von 2.500 DM reiche daher nicht aus. Seinen Antrag stützte der Verein durch die Vorlage von Fahrtkostenabrechnungen für 2001, wonach bis 31.10.2001 bereits insgesamt 9.881 km zurückgelegt worden waren.
Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.12.2001 beraten. Nach eingehender Aussprache hat der Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen, den Antrag zurückzustellen und vor einer endgültigen Entscheidung den Jahresbericht 2001 abzuwarten.
In der Sitzung am 02.07.2002 hat der Jugendhilfeausschuss den Antrag des Vereins unter Vorlage des Jahresberichtes 2001 erneut beraten. Nach ausführlicher Diskussion fand der Vorschlag der Verwaltung, die Abwicklung der Fahrtkosten mit dem Verein nochmals zu verhandeln und das Ergebnis zukünftig im Kooperationsvertrag festzulegen, allgemeine Zustimmung. Unter dieser Vorgabe hat der Jugendhilfeausschuss wie folgt beschlossen:
“Das Kreisjugendamt wird beauftragt, eine einvernehmliche Lösung mit dem Pflegeelternverein P.A.T.E. e.V. zu finden”.
Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung:
Gemeinsam mit dem Verein P.A.T.E. e.V. hat das Kreisjugendamt zwischenzeitlich die in § 7 Abs. 2 des geänderten Kooperationsvertrages genannte Lösung erarbeitet. Danach sollen dem freien Träger, neben den Bruttopersonalaufwendungen, auch die im Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung unabdingbar entstehenden Fahrtkosten in den unter § 7 Abs. 2 Buchstaben a) bis c) des Kooperationsvertrages genannten Fällen sowie unter Nachweis und Zugrundelegung von § 6 Abs. 2 des Landesreisekostengesetzes, ab 01.07.2002, erstattet werden.
Durch diese einvernehmlich festgelegten Vorgaben ist sowohl den Anforderungen und Bedürfnissen der Landkreisverwaltung als auch des freien Trägers angemessen Rechnung getragen.
Die veränderten vertraglichen Bedingungen wurden mit dem Kreisrechnungsprüfungsamt und dem Rechtsamt abgestimmt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, der Änderung des Kooperationsvertrages rückwirkend zum 01.07.2002, zuzustimmen.
Finanzierungen und Folgekosten: Durch die vertragliche Veränderung ist für das Haushaltsjahr 2002 mit einem finanziellen Mehrbedarf von rd. 850 € zu rechnen. Ab 01.01.2003 ergibt sich gegenüber dem seitherigen Planansatz ein Mehrbedarf von rd. 1.800 €.
Anlagen: Neufassung des Kooperationsvertrages zum 01.07.2002 Sichtvermerke: Fachamt __________________________________________________ Leinmüller Fachdezernent __________________________________________________ Rettenmaier Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel
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