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Vorlage - 042/2015  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
14.04.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung geändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 - Eigenanteile 01.01.2015
Anlage 2-Satzung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt/der Kreistag beschließt:

Die Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung SBKS) wird, wie in der Anlage 2 dargestellt, beschlossen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  1. Einführung:
    Nach § 18 des Finanzausgleichsgesetzes für Baden-Württemberg wird die Schülerbeförderung durch die Landkreise finanziert. Die Landkreise erhalten dazu eine Förderung des Landes. Ergänzend dazu können die Landkreise zur Deckung der Kosten von den Schülern bzw. Unterhaltspflichtigen Eigenanteile durch Satzung erheben. Die Grundsätze der Erstattung der Schülerbeförderungskosten, Höhe dieser Eigenanteile und alle sonstigen mit ihrer Erhebung zusammenhängenden Fragen sind in der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS) geregelt. Dazu gehört z.B., dass ausschließlich die notwendigen Kosten für die Beförderung zum stundenplanmäßigen Unterricht abzüglich eines Eigenanteils erstattet werden. Aus der SBKS kann kein Anspruch auf die Einrichtung eines Beförderungsangebots eingefordert werden. Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei einem regelmäßigem Schulbesuch um eine Bringschuld der Eltern und nicht eine Holschuld der öffentlichen Hand handelt. Die Satzung des Ostalbkreises entspricht dabei weitgehend dem landesweiten Muster.

              Die Entwicklung der Eigenanteile stellt sich wie folgt dar:

 

 

ab 01.01.2002

ab 01.09.2004

ab 01.02.2007

ab 01.02.2010

ab 01.02.2012

Grundschüler

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Sonderschüler

Klasse 1 - 4

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Hauptschüler

18,00 €

19,50 €

21,50 €

23,50 €

25,50 €

Sonderschüler

ab Klasse 5

18,00 €

19,50 €

21,50 €

23,50 €

25,50 €

Realschüler

27,00 €

29,00 €

31,00 €

33,00 €

35,00 €

Gymnasiasten

27,00 €

29,00 €

31,00 €

33,00 €

35,00 €

Vollzeitschüler in Berufsschulen

27,00 €

29,00 €

31,00 €

33,00 €

35,00 €

Berufsschüler

46,00 €

46,00 €

46,00 €

48,00 €

50,00 €

Gemeinschaftsschüler ab 01.09.2012

---

---

---

---

35,00 €

 

Zuletzt wurden die Eigenanteile auf 1. Februar 2012 erhöht. Eine weitere maßvolle Anpassung zum 1. September 2015 erscheint der Landkreisverwaltung in Anbetracht der Entwicklung der Kosten des Ostalbkreises für die Schülerbeförderung als geboten.

Im Kalenderjahr 2013 betrugen die Einnahmen aus den Eigenanteilen ca. 5,99 Mio. €. Diesen standen Ausgaben für Schülermonatskarten i.H. von gesamt 13,92 Mio. € gegenüber (11,72 Mio. € Schülerbeförderung, 2,20 Mio. € ÖPNV). Für die ca. 246.000 abgerechneten Schülermonatskarten entstanden somit Aufwendungen für den Ostalbkreis von 7,93 Mio. €.

Die Gesamtaufwendungen für den Bereich Schülerbeförderung beliefen sich im Jahr 2013 auf 19,34 Mio. € (ohne Personal- und Sachkosten 18,89 Mio. €). Diesen standen Zuwendungen des Landes von 8,24 Mio. €, sonstige Erstattungen von 0,53 Mio. € und die genannten Eigenanteile gegenüber. Die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Schülerbeförderung betrugen somit 4,58 Mio. €.


  1. Eigenanteile im Vergleich zu anderen Landkreisen:
    In der Anlage 1 werden die Eigenanteile mehrerer Landkreise miteinander verglichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen im Schuljahr nur 10 Eigenanteile, bei den übrigen Landkreisen indes 11 Eigenanteile erhoben werden. Der Ostalbkreis hat im Vergleich mit anderen Landkreisen ein hohes Defizit, erhebt aber für Hauptschüler, Werkrealschüler, Gemeinschaftsschüler, Realschüler und Gymnasiasten nur unterdurchschnittliche Eigenanteile. In mehreren Landkreisen werden auch für Grundschüler Eigenanteile erhoben.

 

  1. Erhebung eines 11. Eigenanteils:
    Bislang bezahlen Schüler bei der Beförderung im Rahmen des Ostalb-Abos nur 10 Eigenanteile pro Jahr. Der Ostalbkreis verzichtet im Januar und im Juli auf die Erhebung des satzungsgemäßen Eigenanteils in Höhe eines halben Monatsbeitrags. Das Ostalb-Abo wird von ca. 98 % aller Schüler, die zum Bezug des Ostalb-Abos berechtigt sind, in Anspruch genommen. Eine Erhöhung der Anzahl der derzeitigen Eigenanteile von 10 auf 11 würde für den Landkreis Mehreinnahmen von ca. 500.000 € pro Jahr bedeuten. Von dieser Maßnahme wurde in den bisherigen Beratungen des Kreistags Abstand genommen.
     
  2. Eigenanteile für Grundschüler:
    Derzeit fahren rund 1.400 Grundschüler im Ostalbkreis mit dem Linienbus zur Schule, deren Fahrtkosten vom Ostalbkreis in voller Höhe übernommen werden. Bei einem „neuen“ Eigenanteil von z. B. 10 € pro Monat würden die Eltern von Grundschülern mit 100 € je Schuljahr an Fahrtkosten belastet. Die Mehreinnahmen für den Landkreis lägen bei 140.000 € pro Jahr. Aufgrund der derzeit durchgreifenden Strukturänderung im Schulbereich wird die Beförderung von Grundschülern weiter ansteigen und damit einhergehend auch die Ausgaben des Landkreises für die Schülerbeförderung. Unter anderem war diese Entwicklung Anlass für sieben von elf näher betrachteten Landkreisen, für Grundschüler einen Eigenanteil  einzuführen (Anlage 1).
     
  3. Vereinheitlichung der Eigenanteile für Sonderschüler, Hauptschüler und Werkrealschüler an die Eigenanteile der anderen Schularten:
    Vor über 20 Jahren wurden noch keine Eigenanteile für die Beförderung von Hauptschülern erhoben. Im Jahre 1997 wurde der Eigenanteil auch für diese Schulart festgesetzt. Dieser war jedoch niedriger als der Eigenanteil für Realschüler und Gymnasiasten. Dies lag daran, dass Realschüler und Gymnasiasten schon früher meistens längere Schulwegstrecken zurücklegen mussten. Hauptschüler mussten dies erst nach der Schließung zahlreicher Dorf-Hauptschulen hinnehmen. Diese Schüler sollten damals nicht noch weiter belastet werden. Dies ist jedoch heute nicht mehr zeitgemäß. Es gehen bei der Landkreisverwaltung jährlich mehrere Beschwerden über die Unterschiede bei den Eigenanteilen ein, obwohl doch z. B. dieselbe Strecke und sogar derselbe Bus genutzt wird. Darüber hinaus ist durch die Einführung der Gemeinschaftsschule für die Verwaltung nicht überprüfbar, welchen Schulabschluss ein Schüler der Gemeinschaftsschule anstrebt. Sind in einer Schulart oder in einem Schulzentrum mehrere Abschlussarten möglich, ist eine Differenzierung kaum zu rechtfertigen und von den Schülern und den Eltern auch nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung eine Angleichung der Eigenanteile vor.

 

Es ist abzuwägen, ob eine Angleichung auf einmal oder in zwei oder mehreren Schritten erfolgen soll. Bei einer schrittweisen Erhöhung auf zunächst 33,00 € zum 1. September 2015 ergeben sich Mehreinnahmen für den Landkreis von ca. 70.000 € pro Jahr. Ab dem 1. September 2016 wäre der volle Betrag wie bei den anderen Schularten fällig. Die Mehreinnahmen für den Landkreis liegen dann bei weiteren ca. 40.000 € pro Jahr.

Im Zuge der Einführung eines Eigenanteils für Hauptschüler wurde im Jahre 1997 zur Kostendeckung auch der Eigenanteil für Sonderschüler festgesetzt. Bei einer schrittweisen Erhöhung auf zunächst 33 € ergeben sich Mehreinnahmen für den Landkreis von ca. 30.000 € pro Jahr. Ab dem 1. September 2016 wäre der volle Betrag wie bei den anderen Schularten fällig. Die Mehreinnahmen für den Landkreis liegen dann bei weiteren ca. 20.000 € pro Jahr.

 

  1. Allgemeine Erhöhung der Eigenanteile

              Die allgemeine Erhöhung der Eigenanteile um 2,00 € pro Monat zum 1. September 2015 ist unter Abwägung der Kostensteigerung für die Schülerbeförderung durch beispielsweise höhere Kraftstoffpreise und höhere Personalkosten in den Verkehrsunternehmen aufgrund der Tarifabschlüsse und des Mindestlohngesetzes geboten. Sie führt unter Beibehaltung von 10 Eigenanteilen zu voraussichtlichen Mehreinnahmen von 120.000 € im Haushaltsjahr 2015 und von 300.000 € in den folgenden Haushaltsjahren.

 

  1. Regelmäßige Erhöhung der Eigenanteile
    Bislang wurden die Eigenanteile in unregelmäßigen Abständen von 2 – 3 Jahren neu beraten und festgesetzt. Dabei blieb die Höhe der Eigenanteile immer hinter der Fahrpreisentwicklung zurück. Aus Gründen der Stabilisierung der Aufwendungen für den Ostalbkreis und auch der Verwaltungsvereinfachung wird vorgeschlagen, die Eigenanteile an die durchschnittliche jährliche Erhöhung der OstalbMobil-Preise für Zeitkarten im Ausbildungsverkehr im Barverkauf (für die Eigenanteile stets wirksam zum 1. September eines jeden Jahres) zu koppeln. Die letzte Erhöhung von 2014 auf 2015 bei OstalbMobil lag z.B. bei 3 %.

 

Die Neufestsetzung der Eigenanteile macht es erforderlich, dass § 6 der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten (SBKS) geändert wird. Hierzu ist eine Änderungssatzung erforderlich, deren Wortlaut sich aus Anlage 2 ergibt. Im neuen Satzungstext wurden die Beträge von 25,50 € mit 33,00 € und von 35,00 € mit 37,00 € ersetzt, sowie eine neue Bestimmung über die regelmäßige Erhöhung gemäß Ziffer 7 mit aufgenommen.

 

Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Erhöhung ist der Beginn des Ostalb-Abos 1 am 1. September 2015 vorgesehen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die allgemeine Erhung der Eigenanteile um 2,00  und die teilweise Angleichung der Eigenanteile für Hauptschüler, Werkrealschüler und Sonderschüler führt zu voraussichtlichen Mehreinnahmen von 400.000  pro Jahr.


Anlagen

 

2

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

__________________________________________

 

Maier

 

 

Dezernat

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Eigenanteile 01.01.2015 (31 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2-Satzung (21 KB)