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Vorlage - 039/2015  

 
 
Betreff: Neugestaltung OstalbMobil
a) Gründung einer kreisweiten Verbundgesellschaft
b) Abschluss eines neuen Kooperationsvertrages
c) Allgemeine Vorschrift zu OstalbMobil
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
14.04.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung geändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
Anlagen:
2015_04_14 Neugestaltung OstalbMobil Anlage 1
2015_04_14 Neugestaltung OstalbMobil Anlage 2

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Neugestaltung der Regelungen von OstalbMobil wird zugestimmt. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu unternehmen.

 

  1. Dem finalen Entwurf des Kooperationsvertrages des Ostalbkreises mit der OstalbMobil GmbH wird zugestimmt.

 

Der Landrat des Ostalbkreises wird ermächtigt, nach Gründung der OstalbMobil GmbH den Kooperationsvertrag zu unterzeichnen.

 

  1. Dem finalen Entwurf der ÖPNV-Höchsttarifsatzung wird zugestimmt.

Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, ggf. noch erforderliche geringfügige Anpassungen in Anlage 1, Teile 2 und 3 (OstalbMobil-Tarife) vorzunehmen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  1. Ausgangslage

OstalbMobil ist die Kooperation des Ostalbkreises mit den hier tätigen 20 Busunternehmen und der DB Regio AG. OstalbMobil wurde mit dem Ziel gegründet, Bus und Bahn einfacher und attraktiver zu machen. Kernelement ist dabei, dass für alle Verbindungen, ob Bus, ob Bahn, ob Direkt- oder Umsteigefahrt im gesamten Ostalbkreis nur ein durchgehender Fahrschein erforderlich ist.

 

Der Kreistag stimmte am 18. Oktober 2005 dem Vertrag über eine Kooperation zur Regelung kreisweiter Abgabepreise im Ostalbkreis zu. Dieser wurde am 22. Dezember 2005 unterzeichnet. In diesem sogenannten OstalbMobil-Vertrag sind allumfassend alle organisatorischen, technischen, finanziellen und abrechnungstechnischen Punkte inklusiv unternehmensinterner Zuscheidungen geregelt. Ergänzt wird der OstalbMobil-Vertrag durch den Verbundfördervertrag des Ostalbkreises mit dem Land Baden-Württemberg. Dieser schreibt die Beteiligung des Landes an den verbundbedingten Belastungen durch OstalbMobil fest. Dieser Vertrag war bis zum 31. Dezember 2012 befristet.

 

OstalbMobil startete am 9. Dezember 2007 unter dem Slogan „Ein Fahrschein für alle - OstalbMobil kommt gut an“. Die komplette Vorbereitung, Umsetzung, Abwicklung und der operative Betrieb von OstalbMobil im Fahrpreisbereich erfolgt seither, anders als in anderen Verbünden, durch den Geschäftsbereich Nahverkehr mit Personal des Ostalbkreises.

 

  1. Grundsätze der Umgestaltung

Im Zuge der Verhandlungen des Ostalbkreises mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) über eine Nachfolgeregelung zur Verbundförderung wurde in dem neuen vom Ostalbkreis, den großen Verkehrsunternehmen und dem MVI unterzeichneten Vertrag unter anderem festgehalten: „Die Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis und der Ostalbkreis werden OstalbMobil bis zum 1. Januar 2015 weiterentwickeln und spätestens zu diesem Zeitpunkt die Tarifstruktur von OstalbMobil wesentlich vereinfachen. Hierzu ist eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Landkreis im tariflichen und verkehrlichen Bereich in einer eigenen Organisationseinheit (Koordinierungsstelle) nach § 9 ÖPNVG zu schaffen“.

 

In seiner Sitzung vom 30. November 2012 ermächtigte der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Herrn Landrat Pavel, diesen Verbundfördervertrag zu unterzeichnen.

 

Neben dieser Forderung des MVI erfordert auch eine rechtssichere Gestaltung nach dem europäischen Rechtsrahmen und das bisherige Fehlen klarer Verantwortungsbereiche mit Entscheidungsstrukturen eine grundsätzliche Neugestaltung des OstalbMobil-Vertrags. Hierzu stand der Ostalbkreis seit Ende 2012 in intensiven Verhandlungen mit den beteiligten Verkehrsunternehmen.

 

Wie bereits im Zuge des mündlichen Sachstandsberichts in der Sitzung vom 28. November 2014 ausgeführt, ergibt sich folgende neue Vertragsstruktur:

 

  1. Gesellschaftsvertrag der Verkehrsunternehmen über die Zusammenarbeit im Rahmen von OstalbMobil (OstalbMobil GmbH)
  2. Kooperationsvertag des Ostalbkreises mit der OstalbMobil GmbH
  3. Satzung des Ostalbkreises über die Festsetzung des OstalbMobil-Tarifs als Höchsttarif
  4. Vertrag der Verkehrsunternehmen untereinander und mit der Ostalb­Mobil GmbH über die Aufteilung und Zuscheidung von Fahrgeldeinnahmen im Rahmen von OstalbMobil.

 

  1. Inhalte der verschiedenen Regelungen

Grundvoraussetzung für die Neugestaltung von OstalbMobil ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages aller Verkehrsunternehmen und die Gründung der Verbundgesellschaft OstalbMobil GmbH. Darin ist unter anderem geregelt, dass die Gesellschaft als Tarifverbund Leistungen für Verkehrsunternehmen, insbesondere die Koordinierungs- und Verrechnungsaufgaben, die Erarbeitung von Vorschlägen für eine koordinierte und verkehrsträgerübergreifende Angebotsplanung für den gemeinsamen Tarif und gemeinsame Marketingaktivitäten sowie die Vertretung des Tarifverbundes nach außen wahrnimmt. Für Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der OstalbMobil GmbH liegen abgestimmte Entwürfe vor, der die Gesellschafter zustimmten. Auch die Gremien des DB-Konzerns stimmten der Gründung zu.

 

Die OstalbMobil GmbH setzt für die Arbeit der Geschäftsstelle eigenes Personal ein. Festgelegt wird, dass die OstalbMobil GmbH für die entstehenden Personal- und Geschäftskosten sowie für Marketing/Fahrgastinformation Mittel einsetzt. Der Ostalbkreis  beteiligt sich hieran in gleicher Höhe (140.000 bzw. 40.000 €).

 

Der Vertrag über die Zusammenarbeit im Rahmen von OstalbMobil zwischen dem Ostalbkreis und der OstalbMobil GmbH (OstalbMobil-Kooperationsver­trag) enthält die wesentlichen Elemente der Zusammenarbeit bei der Tariffin­dung, die Leistungen des Ostalbkreises und die der Gesellschaft sowie die Im­plementierung eines Koordinierungsbeirates und einer Arbeitsgruppe. Vorgese­hen ist, dass der Ostalbkreis nach Maßgabe des Kreishaushalts Eigenmittel für OstalbMobil zur Verfügung stellt. Ebenfalls enthält dieser Vertrag Regelungen, nach denen Geschäftskosten und Kosten für Marketing/Fahrgastinforationen auf Nachweis mit 140.000 € bzw. 40.000 € übernommen werden. Dies entspricht sinngemäß den Regelungen aus dem Jahr 2005, nach denen der Ostalbkreis den Aufwand für die Verrechnungs- und Koordinierungsstelle durch die Bereitstellung eigenen Personals sowie die Kosten für Marketing und Fahrgastinformation übernimmt.

 

In der allgemeinen Vorschrift zur Festsetzung des OstalbMobil-Tarifes als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr im Ostalbkreis (ÖPNV-Höchsttarifsat­zung) wird festgelegt, dass alleine der Ostalbkreis (Kreistag) die Höhe der jeweiligen von den Fahrgästen zu zahlenden Tarife festsetzt. Die Un­ternehmen sind durch diese Satzung verpflichtet, ausschließlich diese Tarife anzuwenden. Das Nebeneinander von Haustarifen und OstalbMobil-Tarif ist damit abgelöst. Die Möglichkeit, mit besonderen Tarifangeboten die Belange einzelner Orte und Städte zu berücksichtigen, wird durch die OstalbMobil-Stadt-/Ortstarife umgesetzt. In dieser Satzung ist die Verpflichtung des Ostalbkreises enthalten, den einzelnen an OstalbMobil beteiligten Verkehrsunternehmen einen Ausgleich zwischen den jeweils genehmigten Haustarifen und dem OstalbMobil-Tarif zu gewähren, sowie die Durchtarifierungsverluste zu übernehmen. Diese ergeben sich dadurch, dass auch bei Umsteigeverkehre nur ein Fahrschein ausgegeben wird.

 

Der unternehmensinterne Zuscheidungsvertrag regelt die Grundzüge der Ermittlung der Unternehmensansprüche und die Abrechnung in der Geschäftsstelle der OstalbMobil GmbH.

 

Dem MVI wurde die Grundstruktur der neuen OstalbMobil-Verträge schriftlich und mündlich dargelegt. Das MVI anerkennt die Bemühungen um eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Das Land stellt zudem fest, dass der eingeschlagene Weg lohnenswert ist und in die richtige Richtung weist. Eine im Raume stehende Kürzung der Landesmittel erfolgt nicht. Über die weitere Entwicklung ist bis Oktober 2015 zu berichten.

 

In zahlreichen intensiven und kooperativen Verhandlungen des Ostalbkreises mit den Verkehrsunternehmen und dieser untereinander konnten in allen vier erforderlichen Neuregelungen eine Übereinstimmung erzielt werden. Finale Entwürfe für alle Regelungen liegen vor. Als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage liegt der Kooperationsvertrag und als Anlage 2 die Höchsttarifsatzung bei.

 

  1. Konsequenzen

Mit der Neugestaltung von OstalbMobil sind Vorteile für den Ostalbkreis, die Verkehrsunternehmen und die Fahrgäste verbunden. Beispielhaft sind die Festlegung eindeutiger Ansprechpartner in Verbundfragen und die Vereinfachung von Entscheidungswegen zu nennen. Zudem erfordert die Gründung einer Unternehmens-GmbH eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Verkehrsunternehmen. Für die Fahrgäste sind insbesondere die Vereinfachung der Tarifgestaltung und auch einfachere Informationswege zu nennen. Für den Ostalbkreis bedeutet die Neugestaltung eine Entlastung von Verbundaufgaben. Mit dem Aufbau einer Verbundstruktur ist dabei eine sukzessive Aufgabenverlagerung vom Geschäftsbereich Nahverkehr auf die OstalbMobil GmbH verbunden.

 

Die Rolle des Kreistags des Ostalbkreises als Satzungsgeber und somit bestimmendes Element für die Gestaltung der OstalbMobil-Tarife bleibt durch die Neugestaltung unberührt. Mindestens einmal im Jahr steht eine entsprechende Beratung auf der Tagesordnung. Ebenfalls wird die Rolle des Ostalbkreises als Aufgabenträger für den Busverkehr nicht angetastet.

 

  1. Nächste Schritte

Es ergibt sich folgender zeitlicher Ablauf:
 

- Empfehlung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung und Beschluss des Kreistags zu Kooperationsvertrag und Höchsttarifsatzung.

- Gründung der OstalbMobil GmbH voraussichtlich im Juni/Juli 2015 mit Gründungsversammlung, Bestellung von Geschäftsführer und notarieller Beurkundung.

- Unterzeichnung des Kooperationsvertrages nach Gründung der GmbH.

- Unterzeichnung des unternehmensinternen Zuscheidungsvertrages nach Gründung der GmbH.

- Aufbau der Unternehmensgesellschaft ab Sommer 2015

 

 

Wertung des Ostalbkreises

Mit der Neugestaltung von OstalbMobil in der dargestellten Form wird die Fahrpreiskooperation OstalbMobil auf eine grundlegend neue, solide Basis gestellt. Dies ist Grundlage eines weiteren kooperativen Miteinanders aller Verkehrsunternehmen und dieser mit dem Ostalbkreis. Die OstalbMobil-GmbH hat dabei die Schlüsselfunktion, die Belange der Stadt- und der Regionalverkehre sowie die des Schienenverkehrs zu verknüpfen. Dabei werden die Belange der Städte und der kleineren Orte berücksichtigt. Ebenfalls besteht die Chance, OstalbMobil effizienter und erfolgreicher zu gestalten, als dies bislang möglich war.


Finanzierung und Folgekosten

 

Es ergeben sich keine Veränderungen.


Anlagen

 

2

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

__________________________________________

 

Maier

 

 

Dezernat

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2015_04_14 Neugestaltung OstalbMobil Anlage 1 (79 KB)    
Anlage 2 2 2015_04_14 Neugestaltung OstalbMobil Anlage 2 (726 KB)