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Vorlage - 024/2015  

 
 
Betreff: Gleichstellungsbeauftragte/r beim Landratsamt Ostalbkreis - Nachbesetzung der Stelle
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
10.02.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Stellenausschreibung

Antrag der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die durch das Ausscheiden der seitherigen Gleichstellungsbeauftragten freiwerdende Stelle zur Wiederbesetzung auszuschreiben.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Frau Ingrid Krumm, die seitherige Gleichstellungsbeauftragte des Ostalbkreises, scheidet auf ihren eigenen Wunsch mit Ablauf des 31.03.2015 aus, da sie die Voraussetzungen für die Altersrente vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erfüllt.

 

Im Ostalbkreis wurde im Jahr 1987 erstmals die Stelle einer Frauenbeauftragten auf Grundlage eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 24.11.1986 besetzt. Bis zum Jahr 1991 haben mehrere Beschäftigte des Landratsamts diese Funktion in Teilzeit (50 %) wahrgenommen. Im Dezember 1990 beschloss der Sozialausschuss die Stelle in Vollzeit auszuschreiben. Es folgte die Einstellung von Frau Krumm zum 01.07.1991. Im Rahmen der Beratungen des Sonderausschusses für Aufgabenkritik im April 2005 stand die Stelle der Frauenbeauftragten auch in der Diskussion mit dem Ergebnis, an der Funktion festzuhalten und den Aufgabenbereich um das „Bündnis für Familie“ einschließlich der Netzwerkarbeit mit den Großen Kreisstädten weiter zu entwickeln.

 

Für den Ostalbkreis besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung einer/s Gleichstellungsbeauftragten. Im Hinblick auf die gesellschaftspolitische Bedeutung der Thematik Gleichstellung schlägt die Verwaltung eine Wiederbesetzung der Stelle vor. Damit wird die Landkreisverwaltung auch dem Chancengleichheitsgesetz für Baden-Württem-berg gerecht, wonach die Landkreise durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Aufgaben der Frauenförderung wahrgenommen werden und Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip in allen kommunalen Aufgabenbereichen berücksichtigt sowie inhaltlich und fachlich begleitet wird.

 

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hat im Ostalbkreis einen hohen Stellenwert. Insbesondere soll ein Bewusstseinswandel in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gefördert werden. Das Leitziel der Gleichstellungsarbeit sind gleichwertige Chancen für Frauen und Männer, Jungen und Mädchen als soziales Geschlecht (gender). Inhaltlich hat die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten konkret-praktische und strukturelle Ziele, das heißt Wahrnehmung und
Abbau von Gleichstellungsdefiziten von einzelnen Personen sowie Sensibilisierung für Strukturveränderungen. Das Leitziel der Gleichstellungsarbeit sind gleichwertige
Chancen für Frauen und Männer, Mädchen und Jungen. Neben der Kategorie
Geschlecht muss in der Gleichstellungsarbeit auch immer auf weitere Aspekte geachtet werden, wie beispielsweise das Alter, die Herkunft (Migration), der Status oder eine
Behinderung.

 

Im Zuge der Neubesetzung ist vorgesehen, die Stelle organisatorisch dem Dezernat I (Personal, Organisation, Kommunalaufsicht, Gebäudemanagement und IuK) zuzu-ordnen. Das Aufgabenfeld soll insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Analysen und Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in allen Handlungsfeldern (Frauen - Männer, Behinderte - Nichtbehinderte, Ältere - Jüngere Menschen, Alleinerziehende - Familien, Migranten - Einheimische, Transferleistungs-empfänger - Erwerbstätige etc.) sowie die Erarbeitung von strategischen Konzepten und Handlungsvorschlägen zur Fragestellungen der Gleichstellungspolitik umfassen.

 

Die Stelle von Frau Krumm ist bislang nach der Entgeltgruppe 11 TVÖD bewertet.

 

Es wird vorgeschlagen, die frei werdende Stelle zeitnah auszuschreiben. In der Sitzung des Sozialausschusses im Dezember 1990 wurde außerdem festgelegt, dass für das Auswahlverfahren Vertreter der Kreistagsfraktionen aus der Mitte des Sozialausschusses benannt werden.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Stelle der/des Gleichstellungsbeauftragten sind im Personaletat 2015 enthalten.


Anlage

 

Stellenausschreibung

 

 

Sichtvermerke

 

Personal und Organisation

__________________________________________

 

Erhardt

 

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellenausschreibung (37 KB)