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Vorlage - 019/2015  

 
 
Betreff: Neuvergabe von Fremdreinigungsleistungen in landkreiseigenen und angemieteten Gebäuden
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gebäudemanagement   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
10.02.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Erfahrungsbericht über Fremdreinigung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt Kenntnis von der beabsichtigten Ausschreibung zur Neuvergabe der Fremdreinigungsleistungen in landkreiseigenen und angemieteten Gebäuden und vom Bericht über die Erfahrungen mit der Fremdreinigung in den kreiseigenen Schulen und Verwaltungsgebäuden.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen des Kreistags am 25. November 2014 wurde die Verwaltung aus der Mitte des Kreistags beauftragt, vor der im Jahr 2015 vorgesehenen Ausschreibung der Reinigungsleistungen in Gebäuden des Ostalbkreises über die bisherigen Erfahrungen Bericht zu erstatten.

 

Aktuelle Situation und Erfahrungen mit Fremdreinigungsleistungen

 

Im Rahmen der mit der Verwaltungsstrukturreform verbundenen internen Optimierungen der Organisation der Landkreisverwaltung wurde im Zeitraum 2005/2006 der Geschäftsbereich Gebäudemanagement sukzessive aufgebaut. Das Hauptziel dieser neuen Organisationseinheit war die völlige Neustrukturierung, wirtschaftliche Optimierung und ganzheitliche Aufgabenerfüllung aller gebäudebezogenen Aufgaben. In diesem Zusammenhang wurden durch das Gebäudemanagement im Jahr 2007 und 2008 die Reinigungsleistungen für mehrere Schul- und Verwaltungsgebäude neu ausgeschrieben. Aus dieser Ausschreibung und Neuvergabe der Unterhaltsreinigung an Fremdreinigungsfirmen resultierte eine jährliche Kosteneinsparung in Höhe von ca. 250.000 €.

 

 

Aktuell werden die folgenden Gebäude durch Fremdreinigungsfirmen gereinigt:

 

  • Landratsamt, Bahnhofstraße 50, Aalen
  • Agentur für Arbeit, Julius-Bausch-Straße 12, Aalen
  • Jobcenter, Hopfenstraße 65, Aalen
  • Landratsamt, Sebastiansgraben 34, Ellwangen
  • Landratsamt, Obere Straße 11 + 13, Ellwangen
  • Landratsamt, Priestergasse 16, Ellwangen
  • Landratsamt, Schloss Ellwangen
  • Jobcenter, Bahnhofplatz 1, Schwäbisch Gmünd
  • Straßenmeisterei Ellwangen
  • Jobcenter, Jahnstraße 24, Bopfingen

 

  • Kreisberufsschulzentrum Aalen
  • Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd
  • Kreisberufsschulzentrum Ellwangen
  • Jagsttalschule Westhausen
  • Heideschule Mutlangen
  • Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd
  • Arenhaus Schwäbisch Gmünd

 

 

In den genannten Gebäuden werden rd. 115.000 m² Fläche gereinigt.

(davon Berufsschulzentren ca. 92.000 m²).

 

 

Folgende Gebäude werden im Wege der Eigenreinigung betreut:

 

  • Landratsamt, Stuttgarter Str. 41, Aalen
  • Landratsamt, Gartenstr. 97, Aalen (Gebäude „Quadrat I“)
  • Landratsamt, Haußmannstraße 29, Schwäbisch Gmünd
  • Landratsamt, Oberbettringer Str. 166, Schwäbisch Gmünd
  • Jobcenter, Rindelbacher Str. 2, Ellwangen
  • Landratsamt, Nördlinger Str. 7, Bopfingen
  • Straßenmeisterei Bopfingen
  • Forst-Außenstelle Bopfingen
  • Forst-Außenstelle Abtsgmünd
     
  • Schloss-Schule Aalen

 

 

Die Fläche, die durch Eigenreinigungskräfte betreut wird, beträgt rund 30.000 m². Derzeit sind beim Landkreis insgesamt 30 Eigenreinigungskräfte in Teilzeit beschäftigt. Das Durchschnittsalter der Eigenreinigungskräfte liegt bei 54 Jahren. Aus dieser Altersstruktur resultiert, dass in den nächsten 5 Jahren etwa 50% der Reinigungskräfte aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis ausscheiden werden.

 

 

Vergleich Eigen-/Fremdreinigung

 

Im Vorfeld der Entscheidung über die konkrete künftige Gestaltung der Reinigung in den einzelnen Gebäuden hat die Landkreisverwaltung die bisherigen Erfahrungen mit den beauftragten Fremdreinigungsfirmen sowie die finanziellen Effekte der beiden Reinigungsarten analysiert. Hierbei ist es wichtig, nicht nur die reinen Zahlen zu bewerten, sondern auch die bisherigen Praxiserfahrungen einzubeziehen.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Landkreisverwaltung mit den beauftragten Fremdreinigungsunternehmen hinsichtlich Arbeitsqualität, Engagement und Flexibilität in der Praxis gute Erfahrungen gemacht hat. Details sind der beigefügten Anlage „Erfahrungsbericht über Fremdreinigung in den kreiseigenen Schulen und Verwaltungsgebäuden“ zu entnehmen.

 

Ergebnis der reinen Zahlenanalyse ist, dass unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren (insbes. Mindestlohn im Gebäudereinigungshandwerk, Durchschnittslohn nach TVöD,

zu reinigende Flächen, notwendige Reinigungsintervalle, Zusatzaufwand für Urlaubs-/Krankheitsvertretung, Abschreibungen bei den erforderlichen Reinigungsgeräten etc.) die durchschnittlichen Kosten für Eigen- und Fremdreinigung grundsätzlich vergleichbar ausfallen. Hierbei wurden die Flächenwerte dem KGSt-Bericht aus der Vergleichsringarbeit Nr. 2/2013 entnommen und für beide Berechnungen gleich angesetzt. Allerdings ergeben sich je nach Gebäude und Nutzung teilweise deutliche Unterschiede. So steigen die finanziellen Vorteile der Fremdreinigung insbesondere mit der Größe des zu betreuenden Gebäudes deutlich an, während sich vor allem bei den kleineren Gebäuden die Eigenreinigung als eher vorteilhaft herausstellt.

 

Die Größenvorteile der Fremdreinigung größerer Einheiten ergeben sich insbesondere aus der Tatsache, dass Fremdreinigungsunternehmen ihre Einsätze insbesondere bei ihren „Großkunden“ auch im großen Stil zeitlich und organisatorisch planen können. Da sie mehrere Kunden betreuen, ist ihr Personaleinsatz durchgeplanter und rationeller. Ihr Personalstamm ist größer und anders strukturiert (höherer Anteil an Vollzeitkräften, niedrigerer Altersdurchschnitt). Daher haben sie insbesondere Flexibilitätsvorteile bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen. Da sie zudem ihre Reinigungsgeräte bei mehreren Unternehmen einsetzen können, kommen sie auf höhere und damit effizientere Maschinenlaufzeiten. Durchweg kommen moderne Reinigungstechniken zum Einsatz, die eine höhere Leistungsabgabe zulassen.

 

Demgegenüber ist in einer Gesamtbetrachtung die Eigenreinigung vor allem in kleineren, überschaubaren Einheiten vorteilhafter, insbesondere dann, wenn die speziellen örtlichen Gegebenheiten höhere Hygienestandards erfordern oder wenn häufiger nicht planbare Sonderreinigungen anfallen, die ein sofortiges Handeln im Einzelfall erfordern. Einem Fremdreinigungsunternehmen müssen diese zusätzlichen Leistungen (relativ teuer) extra vergütet werden, während vor Ort sofort verfügbare eigene Reinigungskräfte flexibler und wirtschaftlicher sind. Ein weiterer Vorteil ist natürlich - vor allem in kleineren Gebäuden - auch eine grundsätzlich hohe Identifikation der Eigenreinigungskräfte mit ihrer Aufgabe, was sich z.B. in einer sehr niedrigen Fluktuation positiv niederschlägt.

 

Eine vollständige Umstellung auf Eigenreinigung würde bedeuten, dass bei der Landkreisverwaltung weiteres Personal in Höhe von zusätzlich ca. 80 Personen (Teilzeitstellen) rekrutiert werden müsste. Damit müsste innerhalb der Landkreisverwaltung quasi eine eigene „Reinigungsfirma“ aufgebaut werden. Ein solcher Schritt wäre keinesfalls wirtschaftlich.

 

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen ist künftig Folgendes geplant:

 

  1. Die bisher fremdgereinigten, größeren Gebäude (insbesondere die Berufsschulzentren Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen sowie die oben genannten Dienststellen der Landkreisverwaltung) werden auch künftig im Wege der Fremdreinigung betreut.

    Auslaufende Reinigungsverträge werden neu ausgeschrieben. Die Neuvergabe der Reinigungsleistung ist für den Beginn zum Schuljahr 2015/2016 vorgesehen. Das Ausschreibungsvolumen erfordert eine EU-weite Ausschreibung (Elektronische Ausschreibung/Bekanntmachung über das elektronische EU-Amtsblatt („TED“) sowie Abwicklung ebenfalls auf elektronischem Weg über eine entsprechende Plattform). Das Ausschreibungsverfahren ist ab Februar 2015 umzusetzen. Die neuen Reinigungsverträge haben eine Laufzeit von drei Jahren.

 

  1. Bei den bisher eigengereinigten Gebäuden wird keine Änderung vorgenommen. Hier muss künftig im Hinblick auf die künftige Personalfluktuation bei den landkreiseigenen Reinigungskräften im Einzelfall nach Bedarf die jeweils beste Lösung gefunden werden.

 

  1. Die bisher noch fremdgereinigten Sonderschulen in der Trägerschaft des Ostalbkreises (Jagsttalschule Westhausen, Heideschule Mutlangen und Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd) werden auf Eigenreinigung umgestellt, da sich diese hier insbesondere im Hinblick auf erhöhte Hygienestandards und die erforderliche Flexibilität als vorteilhafter herausgestellt hat. Hierfür sind ca. 10 zusätzliche Eigenreinigungskräfte erforderlich.

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Reinigungskosten sind über den Deckungskreis 7 Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung und Miete“ im Haushalt abgedeckt. Die zusätzlichen Personalkosten sind über die wegfallenden Fremdreinigungskosten gedeckt.


Anlagen

 

Erfahrungsbericht

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Gebäudemanagement

__________________________________________

 

Langer

 

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erfahrungsbericht über Fremdreinigung (51 KB)