Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt Kenntnis von der beabsichtigten Ausschreibung zur Neuvergabe der Fremdreinigungsleistungen in landkreiseigenen und angemieteten Gebäuden und vom Bericht über die Erfahrungen mit der Fremdreinigung in den kreiseigenen Schulen und Verwaltungsgebäuden. Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen des Kreistags am 25. November 2014 wurde die Verwaltung aus der Mitte des Kreistags beauftragt, vor der im Jahr 2015 vorgesehenen Ausschreibung der Reinigungsleistungen in Gebäuden des Ostalbkreises über die bisherigen Erfahrungen Bericht zu erstatten.
Aktuelle Situation und Erfahrungen mit Fremdreinigungsleistungen
Im Rahmen der mit der Verwaltungsstrukturreform verbundenen internen Optimierungen der Organisation der Landkreisverwaltung wurde im Zeitraum 2005/2006 der Geschäftsbereich Gebäudemanagement sukzessive aufgebaut. Das Hauptziel dieser neuen Organisationseinheit war die völlige Neustrukturierung, wirtschaftliche Optimierung und ganzheitliche Aufgabenerfüllung aller gebäudebezogenen Aufgaben. In diesem Zusammenhang wurden durch das Gebäudemanagement im Jahr 2007 und 2008 die Reinigungsleistungen für mehrere Schul- und Verwaltungsgebäude neu ausgeschrieben. Aus dieser Ausschreibung und Neuvergabe der Unterhaltsreinigung an Fremdreinigungsfirmen resultierte eine jährliche Kosteneinsparung in Höhe von ca. 250.000 €.
Aktuell werden die folgenden Gebäude durch Fremdreinigungsfirmen gereinigt:
In den genannten Gebäuden werden rd. 115.000 m² Fläche gereinigt. (davon Berufsschulzentren ca. 92.000 m²).
Folgende Gebäude werden im Wege der Eigenreinigung betreut:
Die Fläche, die durch Eigenreinigungskräfte betreut wird, beträgt rund 30.000 m². Derzeit sind beim Landkreis insgesamt 30 Eigenreinigungskräfte in Teilzeit beschäftigt. Das Durchschnittsalter der Eigenreinigungskräfte liegt bei 54 Jahren. Aus dieser Altersstruktur resultiert, dass in den nächsten 5 Jahren etwa 50% der Reinigungskräfte aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis ausscheiden werden.
Vergleich Eigen-/Fremdreinigung
Im Vorfeld der Entscheidung über die konkrete künftige Gestaltung der Reinigung in den einzelnen Gebäuden hat die Landkreisverwaltung die bisherigen Erfahrungen mit den beauftragten Fremdreinigungsfirmen sowie die finanziellen Effekte der beiden Reinigungsarten analysiert. Hierbei ist es wichtig, nicht nur die reinen Zahlen zu bewerten, sondern auch die bisherigen Praxiserfahrungen einzubeziehen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Landkreisverwaltung mit den beauftragten Fremdreinigungsunternehmen hinsichtlich Arbeitsqualität, Engagement und Flexibilität in der Praxis gute Erfahrungen gemacht hat. Details sind der beigefügten Anlage „Erfahrungsbericht über Fremdreinigung in den kreiseigenen Schulen und Verwaltungsgebäuden“ zu entnehmen.
Ergebnis der reinen Zahlenanalyse ist, dass unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren (insbes. Mindestlohn im Gebäudereinigungshandwerk, Durchschnittslohn nach TVöD, zu reinigende Flächen, notwendige Reinigungsintervalle, Zusatzaufwand für Urlaubs-/Krankheitsvertretung, Abschreibungen bei den erforderlichen Reinigungsgeräten etc.) die durchschnittlichen Kosten für Eigen- und Fremdreinigung grundsätzlich vergleichbar ausfallen. Hierbei wurden die Flächenwerte dem KGSt-Bericht aus der Vergleichsringarbeit Nr. 2/2013 entnommen und für beide Berechnungen gleich angesetzt. Allerdings ergeben sich je nach Gebäude und Nutzung teilweise deutliche Unterschiede. So steigen die finanziellen Vorteile der Fremdreinigung insbesondere mit der Größe des zu betreuenden Gebäudes deutlich an, während sich vor allem bei den kleineren Gebäuden die Eigenreinigung als eher vorteilhaft herausstellt.
Die Größenvorteile der Fremdreinigung größerer Einheiten ergeben sich insbesondere aus der Tatsache, dass Fremdreinigungsunternehmen ihre Einsätze insbesondere bei ihren „Großkunden“ auch im großen Stil zeitlich und organisatorisch planen können. Da sie mehrere Kunden betreuen, ist ihr Personaleinsatz durchgeplanter und rationeller. Ihr Personalstamm ist größer und anders strukturiert (höherer Anteil an Vollzeitkräften, niedrigerer Altersdurchschnitt). Daher haben sie insbesondere Flexibilitätsvorteile bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen. Da sie zudem ihre Reinigungsgeräte bei mehreren Unternehmen einsetzen können, kommen sie auf höhere und damit effizientere Maschinenlaufzeiten. Durchweg kommen moderne Reinigungstechniken zum Einsatz, die eine höhere Leistungsabgabe zulassen.
Demgegenüber ist in einer Gesamtbetrachtung die Eigenreinigung vor allem in kleineren, überschaubaren Einheiten vorteilhafter, insbesondere dann, wenn die speziellen örtlichen Gegebenheiten höhere Hygienestandards erfordern oder wenn häufiger nicht planbare Sonderreinigungen anfallen, die ein sofortiges Handeln im Einzelfall erfordern. Einem Fremdreinigungsunternehmen müssen diese zusätzlichen Leistungen (relativ teuer) extra vergütet werden, während vor Ort sofort verfügbare eigene Reinigungskräfte flexibler und wirtschaftlicher sind. Ein weiterer Vorteil ist natürlich - vor allem in kleineren Gebäuden - auch eine grundsätzlich hohe Identifikation der Eigenreinigungskräfte mit ihrer Aufgabe, was sich z.B. in einer sehr niedrigen Fluktuation positiv niederschlägt.
Eine vollständige Umstellung auf Eigenreinigung würde bedeuten, dass bei der Landkreisverwaltung weiteres Personal in Höhe von zusätzlich ca. 80 Personen (Teilzeitstellen) rekrutiert werden müsste. Damit müsste innerhalb der Landkreisverwaltung quasi eine eigene „Reinigungsfirma“ aufgebaut werden. Ein solcher Schritt wäre keinesfalls wirtschaftlich.
Weiteres Vorgehen:
Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen ist künftig Folgendes geplant:
Finanzierung und Folgekosten
Die Reinigungskosten sind über den Deckungskreis 7 „Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung und Miete“ im Haushalt abgedeckt. Die zusätzlichen Personalkosten sind über die wegfallenden Fremdreinigungskosten gedeckt. Anlagen
Erfahrungsbericht
Sichtvermerke
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