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Vorlage - 010/2015  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Notarztstandorts in Heubach
Status:öffentlich  
Federführend:Stauferklinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
03.02.2015 
Sitzung des Ausschusses für Kliniken und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit stimmt der Einrichtung eines Notarztstandorts in Heubach zum 01.04.2015 zu.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit wurde in seiner Sitzung am 15.09.2014 über die Notwendigkeit der Einrichtung eines Notarztstandorts in Heubach informiert. Begründet wird diese Notwendigkeit mit der Situation, dass eine im ersten Halbjahr 2014 durchgeführte Hilfsfristenauswertung erbracht hat, dass die gesetzliche Forderung der Einhaltung der Hilfsfrist resultierend aus dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, soweit es die Hilfsfrist für den Notarzt betrifft, nicht erfüllt wird.

 

Nach dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (§ 3 Abs. 2 RDG) „darf die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der integrierten Leitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10 Minuten, höchsten 15 Minuten betragen“. Diese Planungsgrundlage ist erfüllt, wenn sie in 95 % aller Einsätze im Vorjahreszeitraum im gesamten Rettungsdienstbereich eingehalten wird.

 

Das notärztliche Ergebnis der Hilfsfristenauswertung für vorbesagten Zeitraum erbrachte eine Quote von 93,24 %. Eine tiefergehende Betrachtung von Auswertungsergebnissen (Zeitraum 01.07.2013 bis 30.06.2014) zeigt, dass in großen Kreisstädten sowie in den krankenhausnahen Gemeinden diese Forderung eingehalten werden kann, aber in den eher an der Peripherie liegenden Gemeinden so wie  z. B. im Bereich Heubach/Rosenstein und im Bereich Gschwend/Eschach die Einhaltung der Hilfsfristen nicht möglich ist.

 

Vorgenannte Situation wurde im Bereichsausschuss für den Rettungsdienst in den letzten Wochen und Monaten intensiv beraten. Man gelangte zu dem Ergebnis, dass eine deutliche Verbesserung der Situation dann eintreten wird, wenn die Ausweisung eines Notarztstandorts in Heubach erfolgt.

 

Innerhalb des Bereichsausschusses wurde eine Arbeitsgruppe gegründet. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind von Seiten der Kostenträger Herr Bühler und Herr Svoboda (AOK), Herr Reis (VdAK), von Seiten des Rettungsdienstes Herr Dr. Schwerdtner (Vorsitzender des Bereichsausschusses Rettungsdienst), Herr Wagner (Rettungsleitstelle Aalen), Herr Dr. Bläse und Herr Bieser (DRK Schwäbisch Gmünd) und von Seiten des Stauferklinikums Herr Dr. Drescher (Leiter des Notarztdienstes) und Herr Krankenhausdirektor Hees.

 

Mehrere Sitzungen und eine Anzahl von Einzelgesprächen erbrachten folgendes Ergebnis:

 

  1. Der Bereichsausschuss beschließt die Einrichtung eines Notarztstandorts in Heubach zum 01.04.2015.

 

  1. Die seither im Bereich Heubach/Rosenstein tätigen Ärzte Dr. Sommer,  Bartholomä, und Dres. Knodel/Bessler, Heubach, sollen und können jederzeit weiterhin im Notarztdienst mitwirken. Dies ist möglich durch die Übernahme einzelner Dienste im Rahmen eines verbindlichen Dienstplanes. Die niedergelassenen Ärzte haben jedoch erklärt, sie könnten nicht mehr bzw. nur noch in sehr geringem Umfang am Notarztdienst teilnehmen. Die weit überaus meisten Dienste am zusätzlichen Standort Heubach sind somit vom Stauferklinikum zu besetzen.

 

  1. Die Mitarbeit der vorgenannten Ärzte geschieht auf der Basis als „Selbstfahrer“, dies bedeutet, dass die am Dienst teilnehmenden Ärzte mit einem eigens dafür ausgestatteten Fahrzeug direkt vom Wohnort bzw. von der Praxis aus zum Einsatzort fahren.

 

  1. Das Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd übernimmt ab dem 01.04.2015 den Sicherstellungsauftrag für beide Notarztbereiche, d. h. Standort Stauferklinikum und Standort Rettungswache Heubach.

 

  1. Im Bereichsausschuss des Rettungsdienstes wurde mit den Kostenträgern vereinbart, dass vorbesagte Regelung zunächst innerhalb eines Probebetriebs von 18 Monaten läuft und sich daran anschließend evaluieren wird.
     

 

Evaluation

 

Über das Ergebnis der Evaluation wird dem Ausschuss für Kliniken und Gesundheit berichtet.

 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Aufwendungen für den Notarztdienst sind Kosten des Rettungsdienstes und sind grundsätzlich von den Krankenkassen zu finanzieren. Hierfür gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Landkreistag und der BWKG. Aufgrund von Erfahrungen an den Notarztstandorten Bopfingen und Neresheim ist jedoch zu befürchten,  dass dies nicht vollständig gelingt und der Landkreis im Rahmen seines Aufgabenbereichs „Öffentliche Sicherheit und Ordnung zusätzliche Mittel bereitstellen muss.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

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Hees

 

 

Koordinierender Krankenhausdirektor

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Janischowski

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel