Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit stimmt der Einrichtung eines Notarztstandorts in Heubach zum 01.04.2015 zu.
Sachverhalt/Begründung
Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit wurde in seiner Sitzung am 15.09.2014 über die Notwendigkeit der Einrichtung eines Notarztstandorts in Heubach informiert. Begründet wird diese Notwendigkeit mit der Situation, dass eine im ersten Halbjahr 2014 durchgeführte Hilfsfristenauswertung erbracht hat, dass die gesetzliche Forderung der Einhaltung der Hilfsfrist resultierend aus dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, soweit es die Hilfsfrist für den Notarzt betrifft, nicht erfüllt wird.
Nach dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (§ 3 Abs. 2 RDG) „darf die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der integrierten Leitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10 Minuten, höchsten 15 Minuten betragen“. Diese Planungsgrundlage ist erfüllt, wenn sie in 95 % aller Einsätze im Vorjahreszeitraum im gesamten Rettungsdienstbereich eingehalten wird.
Das notärztliche Ergebnis der Hilfsfristenauswertung für vorbesagten Zeitraum erbrachte eine Quote von 93,24 %. Eine tiefergehende Betrachtung von Auswertungsergebnissen (Zeitraum 01.07.2013 bis 30.06.2014) zeigt, dass in großen Kreisstädten sowie in den krankenhausnahen Gemeinden diese Forderung eingehalten werden kann, aber in den eher an der Peripherie liegenden Gemeinden so wie z. B. im Bereich Heubach/Rosenstein und im Bereich Gschwend/Eschach die Einhaltung der Hilfsfristen nicht möglich ist.
Vorgenannte Situation wurde im Bereichsausschuss für den Rettungsdienst in den letzten Wochen und Monaten intensiv beraten. Man gelangte zu dem Ergebnis, dass eine deutliche Verbesserung der Situation dann eintreten wird, wenn die Ausweisung eines Notarztstandorts in Heubach erfolgt.
Innerhalb des Bereichsausschusses wurde eine Arbeitsgruppe gegründet. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind von Seiten der Kostenträger Herr Bühler und Herr Svoboda (AOK), Herr Reis (VdAK), von Seiten des Rettungsdienstes Herr Dr. Schwerdtner (Vorsitzender des Bereichsausschusses Rettungsdienst), Herr Wagner (Rettungsleitstelle Aalen), Herr Dr. Bläse und Herr Bieser (DRK Schwäbisch Gmünd) und von Seiten des Stauferklinikums Herr Dr. Drescher (Leiter des Notarztdienstes) und Herr Krankenhausdirektor Hees.
Mehrere Sitzungen und eine Anzahl von Einzelgesprächen erbrachten folgendes Ergebnis:
Evaluation
Über das Ergebnis der Evaluation wird dem Ausschuss für Kliniken und Gesundheit berichtet.
Finanzierung und Folgekosten
Aufwendungen für den Notarztdienst sind Kosten des Rettungsdienstes und sind grundsätzlich von den Krankenkassen zu finanzieren. Hierfür gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Landkreistag und der BWKG. Aufgrund von Erfahrungen an den Notarztstandorten Bopfingen und Neresheim ist jedoch zu befürchten, dass dies nicht vollständig gelingt und der Landkreis im Rahmen seines Aufgabenbereichs „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ zusätzliche Mittel bereitstellen muss.
Anlagen
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Sichtvermerke
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