Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Die Vergabe von Fahrbahnsanierungen und Bauwerkinstandsetzungen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 200.000 € erfolgt durch den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung. Die Vergabe erfolgt in der Regel ohne Aussprache an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.
Für eine Vergabe durch den Ausschuss muss die Ausschreibung, die Angebotsprüfung und der Vergabevorschlag auf die jeweiligen Sitzungstermine abgestimmt werden. Die VOB begrenzt den Zeitraum zwischen Angebotseröffnung und Ende der Zuschlags- und Bindefrist auf 30 Tage. Dies ist bei dem üblicherweise notwendigen Sitzungsvorlauf von mindestens 2 Wochen nur mit Mühe einzuhalten, da gleichzeitig den Unternehmern noch ausreichend Nachfristen eingeräumt werden müssen, um ihre Bieterangaben zu vervollständigen. Danach müssen ggf. mit den Bietern noch Aufklärungsgespräche über ihr Angebot geführt werden.
Die wenigen Sitzungstermine des Ausschusses führen dazu, dass mehrere Ausschreibungen, Angebotseröffnungen, Angebotsprüfungen und Vergabeentscheidungen gleichzeitig vorbereitet werden müssen. Auch die anbietenden Firmen müssen ihre Angebote für mehrere Maßnahmen gleichzeitig in einem engen Zeitfenster vorlegen, d. h. die Maßnahmen zeitgleich kalkulieren und können kaum reagieren, wenn sie bei einer Vergabe nicht zum Zuge gekommen sind.
Eine von den Sitzungsterminen unabhängige Vergabe würde in der Regel zu im Jahresverlauf früheren Vergaben und deshalb ggf. zu günstigeren Preisen führen. Eine terminliche Entzerrung der Vergaben von den Sitzungsterminen wäre also sinnvoll.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass sie, wie bereits 2014, ermächtigt wird, die Belagsmaßnahmen und Bauwerkssanierungen, wie sie im Haushalt eingeplant sind im vorgesehenen Gesamtverfügungsrahmen jeweils (auf das annehmbarste Angebot) an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Bei Überschreitung des Gesamtverfügungsrahmens bedarf eine Vergabe der ausdrücklichen Zustimmung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung, auch wenn die Einzelentscheidung noch in der Entscheidungskompetenz des Landrates liegt.
Die Vergabeermächtigung muss in jedem Jahr aufs Neue in der ersten Ausschusssitzung (in der Regel im Februar) beschlossen werden. Ein früherer Beschluss ist nicht möglich, da der Kreistag den Haushalt in der Regel erst in seiner letzten Sitzung im Dezember beschließt und erst danach die Maßnahmen und Finanzierungsbeträge feststehen.
Finanzierung und Folgekosten
-- Anlagen
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Sichtvermerke
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