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Vorlage - 002/2015  

 
 
Betreff: Machbarkeitsstudie B 29 von der A 7 bis nach Nördlingen - Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
10.02.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
Anlagen:
Positionspapier
Erläuterungsbericht Machbarkeitsstudie B 29
Zusammenfassung der Informationsveranstaltungen
Varianten mit 1980 Trasse

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt die Machbarkeitsstudie

B 29 von der A7 bis nach Nördlingen zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag dem im Rahmen der Machbarkeitsstudie formulierten Positionspapier (Anlage 1) zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

Allgemeines

 

Der Wirtschaftsraum Ostalbkreis ist aufgrund der östlichen Randlage in Baden-Württemberg und an der Landesgrenze zu Bayern als Anlieger und Knotenpunkt wichtigster West-Ost- und Nord-Süd-Verbindungen in besonderem Maße auf eine ideale und damit vor allem leistungsfähige Einbindung in das Bundesstraßen- und Autobahnnetz angewiesen. Die Verbindung und Kooperation mit der Europäischen Metropolregion Stuttgart, anderen umgebenden Großräumen und bayerischen Nachbargebieten, u. a. mit dem Wirtschaftsraum München-Augsburg-Ingolstadt sowie dem Donau-Ries-Kreis erfordern unter verkehrlichen, wirtschaftlichen und strukturellen  Aspekten den dringenden Ausbau der Bundesstraße 29. Der Ostalbkreis ist moderner Industrie-, Produktions-, Forschungs- und Dienstleistungsstandort. Die heimische Industrie sowie national und international agierende Dienstleister sind deshalb auf die Leistungsfähigkeit dieser Verkehrsachse zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung angewiesen.

 

Die Bundesstraße 29 ist die wichtigste Verkehrsachse des Ostalbkreises und der Ausbau von Schwäbisch Gmünd bis zur bayerischen Landesgrenze ist von grundlegender Bedeutung für das Prosperieren der produktionsstarken und exportorientierten Wirtschaft des Ostalbkreises. Die B 29 erfüllt eine großräumige Verbindungsfunktion zwischen der Metropolregion Stuttgart und dem Oberzentrum Augsburg. Gerade die aktuell im Donau-Ries-Kreis geplanten und in der Realisierung befindlichen Vorhaben führen zu einer weiteren Belastung der B 29 als Verbindung zur A7 und zur Metropolregion Stuttgart.

 

 

Bisheriger Stand

 

Von der A7 kommend ist die B 29 auf 11,5 km bis zur Ortsdurchfahrt Bopfingen-Aufhausen und damit zur Hälfte der 22,7 km langen Strecke von der Autobahn bis zur Landesgrenze bereits ortsdurchfahrtsfrei. Der Bereich von Lauchheim nach Aufhausen wird derzeit beplant. Der geplante 3spurige Ausbau der Steigungsstrecken zur Röttinger Höhe verbessert die Sicherheit und den Verkehrsfluss auf der B 29 und ist ein weiterer Baustein zu besseren, d.h. u.a. schnelleren Anbindung des Rieses an die A 7.

 

Im Bereich Westhausen und Westhausen/Reichenbach werden aktuell von Bürgerinnen und Bürgern Beschwerden über Verkehrslärm vorgebracht.

 

Die Ortsdurchfahrt Aufhausen hat eine Länge von 650 m. Sie hat eine Regelfahrbahnbreite von 6,50 m, beidseits sind Gehwege vorhanden. Frühere Überlegungen aus den 60er Jahren, Aufhausen mit einer Tunneltrasse durch den Tonnenberg zu umgehen, sind heute durch die zwischenzeitliche Siedlungsentwicklung und der Ausweisung von Landschaftsschutz- und FFH-Gebieten erschwert. Die Möglichkeit einer Umfahrung von Aufhausen besteht nur gemeinsam mit der Umfahrung von Bopfingen.

 

In der Ortsdurchfahrt Bopfingen, Länge 1.500 m, verläuft die B 29 überwiegend in Stadtrandlage mit gewerblicher Nutzung. Lediglich in der Aalener Straße ist eine Wohnbebauung betroffen. Hier steht die Bebauung nur in wenigen Fällen sehr eng an der B 29. Ein großer Teil der Verkehrsbelastung ergibt sich aus örtlichem Quell- und Zielverkehr, in der Relation Kerkingen - Bopfingen - Trochtelfingen aus Werksschwerverkehr der Fa. Ladenburger und in der Relation Kerkingen - Bopfingen - Härtsfeld aus regionalem Querverkehr zur B 29. Die B29 zerschneidet die Wohngebiete und die Beziehungen zu wichtigen Infrastruktureinrichtung massiv. In den letzten 15 Jahren gab es einige Gedanken zur Verbesserung der innerstädtischen Verkehrsverhältnisse im Bestand. Diese Überlegungen könnten weiterentwickelt werden. Konkrete Überlegungen für eine Ortsumfahrung liegen nicht vor.

 

Die Ortsdurchfahrt Trochtelfingen hat eine Länge von rund 1.300 m. Überlegungen aus den 80er Jahren für eine gemeinsame südliche Ortsumfahrung von Trochtelfingen und Pflaumloch bis zur B 466 in Nördlingen scheiterten am Widerstand der bayerischen Bauern. Für die Umgehung Trochtelfingen wurde nach einer Anhörung der Träger öffentlicher Belange in den Jahren 1990/91 Mitte der 90er Jahre ein nochmaliger Anhörungsentwurf als Vorstufe für den RE-Genehmigungsentwurf gefertigt. Er sieht eine Südumfahrung vor. Die Trasse wird an die Bahnlinie herangeführt, um die Verkehre zu bündeln. In dem Entwurf war eine Beseitigung des Bahnübergangs im Zuge der K 3315 enthalten. Die Kosten werden aktuell mit 21,6 Mio. € geschätzt. Mit dieser Summe wurde die Maßnahme für den neuen BVWP angemeldet.

 

Die Ortsdurchfahrt Pflaumloch ist knapp 800 m lang. Die Fahrbahnbreite beträgt stellenweise weniger als 6,50 m, so dass die Begegnung zweier LKW schwierig ist. Die Gehwege sind in weiten Teilen unzureichend breit. Eine Planung auf dem Niveau eines Vorentwurfs liegt vor. Die Maßnahme wurde mit Kosten von 21,2 Mio. € für den BVWP angemeldet.

 

 

Verfahrensstand Bundesverkehrswegeplan/Machbarkeitsstudie

 

Bundesverkehrswegeplan befindet sich derzeit in der Überarbeitung und soll Ende 2015/Anfang 2016 vom Bund beschlossen werden.

 

Die im Bundesverkehrswegeplan 2003 enthaltenen Ortsumfahrungen von Trochtelfingen und Pflaumloch sind bislang nur im weiteren Bedarf ohne Planungsrecht angemeldet. Sie haben vermutlich nur dann eine Chance im neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 im vordringlichen Bedarf berücksichtigt zu werden, wenn sie im Zuge einer Hauptverkehrsachse zwischen Oberzentren Verkehrsengpässe beseitigen, Erreichbarkeitsdefizite mindern und einen gesamtwirtschaftlichen Vorteil bieten. Ohne eine Einstufung in den vordringlichen Bedarf, insbesondere die Einstufung „mit Planungsrecht“, kann über eine konkrete Planung frühestens wieder nach dem Jahr 2030 nachgedacht werden.

 

Hinweisen aus der Bundespolitik zufolge, können die genannten Kriterien für eine prioritäre Einstufung am ehesten erfüllt werden, sofern eine ortsdurchfahrtsfreie Verbindung von der Bundesautobahn A 7 bis nach Nördlingen machbar ist. Der Nutzen einer solchen Strecke wird erhöht, wenn neben den Ortsdurchfahrten von Trochtelfingen und Pflaumloch auch eine Verkehrsentlastung für die ebenfalls hochbelasteten Ortsdurchfahrten in Aufhausen und Bopfingen erzielt wird.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises hat deshalb am 24.06.2014 beschlossen, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Trassen für eine solche „B 29 neu“ auf ihre technische Realisierbarkeit und ihre Kosten hin zu untersuchen. Die ersten planerischen Überlegungen wurden am 12.09.14 in einer Bürgerversammlung in Bopfingen-Aufhausen der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Die Machbarkeitsstudie stellt noch keine Planung dar, sie soll erste Grundlagen für einen zukünftigen Entscheidungsprozess und die Bewertung des Vorhabens im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans liefern. Aufgrund der noch fehlenden Planungsschärfe müssen zahlreiche Detailfragestellungen, die aus der Bevölkerung aufgeworfen wurden, noch offen bleiben.

 

Auf den als Anlage beigefügten Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie wird verwiesen.

 

Im Rahmen einer breiten Öffentlichkeitsarbeit konnte bei Bürgerversammlungen am 08.12.2014 in Unterriffingen, am 09.12.2014 in Kerkingen, am 11.12.2014 in Neresheim, am 21.01.2015 in Pflaumloch und am 04.02.2015 in Bopfingen sowie bei einer großen Anzahl von Vor-Ort-Terminen eine intensive und konstruktive Diskussion mit der Bürgerschaft geführt werden. Insbesondere wurde während dieses Prozesses die Planungstiefe erhöht und zahlreiche weitere, aus der Bürgerschaft vorgeschlagene Varianten untersucht. Dabei wurde mit einer südlichen Umfahrung über das Härtsfeld und einer nördlich von Bopfingen verlaufenden Umfahrung 2 Trassenbereiche identifiziert, die in der Raumschaft am ehesten Akzeptanz finden könnten.

 

Aufbauend auf dieser Diskussion wurde im Dezember eine Anhörung der betroffenen Städte und Gemeinden, des Donau-Ries-Kreises sowie der Wirtschaftsverbände beiderseits der Landesgrenze gestartet. Die Ergebnisse der Anhörung liegen bis zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vor. Sie werden als Tischvorlage aufgelegt.


Finanzierung und Folgekosten

 

     


Anlagen

 

Anlage 1: Positionspapier zur Machbarkeitsstudie

Anlage 2: Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie

Anlage 3: Zusammenfassung der Informationsveranstaltungen im Januar 2015

Anlage 4: Aktuell in der Diskussion befindliche Varianten

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich Straßenbau

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Weiß

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Positionspapier (1218 KB)    
Anlage 3 2 Erläuterungsbericht Machbarkeitsstudie B 29 (5611 KB)    
Anlage 1 3 Zusammenfassung der Informationsveranstaltungen (129 KB)    
Anlage 4 4 Varianten mit 1980 Trasse (1192 KB)