Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Die Verwaltung wird ermächtigt, der noch zu gründenden „Interkommunalen Gartenschau Remstal - ikG 2019 GmbH“ als gleichberechtigter Gesellschafter beizutreten und 1.500 Geschäftsanteile zu je 1,00 EUR zu übernehmen. Sachverhalt/Begründung
1. Einführung
Das innovative Projekt „Interkommunale Gartenschau Remstal - ikG 2019 GmbH“ (im Folgenden „ikG 2019“ genannt) basiert auf dem Masterplan „Landschaftspark Rems“, der auf Initiative des Verbands Region Stuttgart 2006/2007 zusammen mit den Kommunen im Remstal erarbeitet wurde. Dies führte 2009 zu einer gemeinsamen Bewerbung der Kommunen und der Region Stuttgart zur Gartenschau beim Land Baden-Württemberg.
Das Land Baden-Württemberg erteilte dank des überzeugenden Gesamtkonzeptes des Remstals am 22. Juni 2010 den Zuschlag für die erste interkommunale Gartenschau. Dies war der Startschuss für einen innovativen und neuartigen Ansatz einer Gartenschau über kommunale Grenzen hinweg. Eine Gartenschau auf 80 Kilometern Länge - von der Quelle der Rems bis zu deren Mündung in den Neckar, in 16 Städten und Gemeinden sowie drei Landkreisen - ist einmalig in Deutschland.
Die ikG 2019 bietet die Chance, den Lebensraum von mehr als 330.000 Einwohnern nachhaltig aufzuwerten sowie dem Remstal den gebührenden touristischen Stellenwert einzuräumen, die facettenreiche Geschichte, Kultur, Gastronomie, Landschaft darzustellen und überregional bekannt zu machen. Diese Themenvielfalt entwickelt sich kontinuierlich weiter und es entstehen neue, zusätzliche Chancen, die Region „Remstal“ fortzuentwickeln.
Die übergeordneten Klammerthemen, die von der Geschäftsstelle koordiniert werden, lauten wie folgt:
2. Interkommunale Gartenschau und Beteiligung des Landkreises
Der nächste entscheidende Schritt ist nun die Gründung der „Interkommunalen Gartenschau Remstal - ikG 2019 GmbH“. Der vorgesehene Gesellschaftsvertrag ist im Entwurf als Anlage beigefügt.
Nach § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags ist es Gegenstand der Gesellschaft, im Rahmen der kommunalrechtlichen Aufgabenstellung die Planung, Vorbereitung und Ausführung von Maßnahmen in Zusammenhang mit der „ikG 2019“, deren Durchführung und die Abwicklung nach deren Beendigung vorzunehmen. Die Gesellschaft erfüllt diese Aufgaben in erster Linie durch die Beratung und Vertretung ihrer Gesellschafter. Planung, Vorbereitung und Durchführung der „ikG 2019“ erfolgen in enger Zusammenarbeit mit jeweils zuständigen Dienststellen der Gesellschafter.
a) Beteiligung an der „ikG 2019 GmbH“ Der Gesellschaftsvertrag sieht unter § 3 Absatz 1 vor, dass die „ikG 2019 GmbH“ mit einem Stammkapital von 31.500 Euro ausgestattet wird. Dieses Stammkapital wird in 31.500 Geschäftsanteile zu je einem Euro eingeteilt. Es ist vorgesehen, dass alle Gesellschafter gleich- berechtigt sind und daher jeder 1.500 Geschäftsanteile übernimmt. Als Gesellschafter der „ikG 2019 GmbH“ sind alle teilnehmenden Kommunen, also die Gemeinde Essingen, die Gemeinde Mögglingen, die Gemeinde Böbingen, die Stadt Schwäbisch Gmünd, die Stadt Lorch, die Gemeinde Plüderhausen, die Gemeinde Urbach, die Stadt Schorndorf, die Gemeinde Winterbach, die Gemeinde Remshalden, die Stadt Weinstadt, die Gemeinde Korb, die Gemeinde Kernen i.R., die Stadt Waiblingen, die Stadt Fellbach und die Stadt Remseck am Neckar sowie der Verband Region Stuttgart, die Förderungsgesellschaft für die Baden-Würt-tembergischen Landesgartenschauen mbH, der Rems-Murr-Kreis, der Ostalbkreis und der Landkreis Ludwigsburg vorgesehen. Jeder eingezahlte Geschäftsanteil gewährt in der Gesellschafterversammlung eine Stimme. Die Gesellschafter können die jeweils auf sie entfallenden Stimmen nur einheitlich abgeben. Die Regelungen der Gesellschafterversammlung sind in den §§ 13 bis 18 des Gesellschaftervertrages enthalten.
Die „ikG 2019 GmbH“ richtet neben den üblichen Organen (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat) eine Geschäftsstelle ein. Die Leitung soll Thorsten Englert (Kämmerer der Stadt Schorndorf) übertragen werden. Ergänzt wird die Arbeit in den Geschäftsbereichen der Gesellschaft durch verschiedene Arbeitsgruppen (AG Tourismus, AG Mobilität, AG Rems u. a.). Die Geschäftsstelle soll nach dem derzeitigen Stand der Beratungen durch die teilnehmenden Kommunen (ohne Beteiligung der Landkreise) finanziert werden.
b) Aufsichtsrat der „ikG 2019 GmbH“ Gemäß § 9 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat der „ikG 2019 GmbH“ aus zehn Mitgliedern mit Stimmrecht und zwei weiteren Mitgliedern ohne Stimmrecht. Acht Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt. Jeweils ein Mitglied ohne Stimmrecht wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg und vom Regierungspräsidium Stuttgart in den Aufsichtsrat entsandt. Ferner ist vorgesehen, dass der Gesellschafter Verband Region Stuttgart und der Gesellschafter Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH das Recht haben, jeweils ein Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Die Aufgaben des Aufsichtsrates der „ikG 2019 GmbH“ ergeben sich aus § 10 des Gesellschaftsvertrages.
c) Zeitplan Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass im November/Dezember 2014 die zuständigen Gremien der teilnehmenden Kommunen und Landkreise über den Beitritt zur „ikG 2019 GmbH“ beraten und die erforderlichen Beschlüsse treffen. Im Anschluss daran ist vorgesehen, dass im Januar 2015 die Gründung der „ikG 2019 GmbH“ mit der Gesellschafterversammlung und der Anmeldung zum Handelsregister folgt. Bei einem optimalen Verlauf kann die „ikG 2019 GmbH“ im Frühjahr 2015 ins Handelsregister eingetragen werden.
3. Zusammenfassung
Die interkommunale Gartenschau ist eine Chance für das gesamte Remstal. Der konzeptionelle Rahmen und verschiedene Fördermöglichkeiten unterstützen die Kommunen bei der Weiterentwicklung ihrer grünen Infrastruktur. Insbesondere die Umsetzung der interkommunalen Themen stellt einen Mehrwert für das Remstal dar. Im Vergleich zu Landesgartenschauen, die in der selbständigen Verantwortung der jeweils durchführenden Kommune geplant, organisiert und umgesetzt werden, liegt die Besonderheit bei der ikG 2019 gerade in der Interkommunalität des Vorhabens. Die Interkommunalität findet sich wieder in der Beteiligung von 16 Kommunen und drei Landkreisen. Um diese Besonderheit nicht alleine in der Aktivität und Unterstützung zu dokumentieren, wird ein Beitritt auch der Landkreise zur GmbH von allen Beteiligten außerordentlich begrüßt.
Der Ostalbkreis versteht sich als Partner und berät und unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung der Vorhaben. Auch ist beabsichtigt, dass sich der Ostalbkreis mit einer eigenen Präsentation im Durchführungsjahr einbringen wird. Dem Kreistag wird empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, der zu gründenden „Interkommunalen Gartenschau Remstal - ikG 2019 GmbH“ beizutreten und Anteile im Umfang von insgesamt 1.500 € zu zeichnen.
Nach §§ 121 Abs. 2, 108 und 102 ff Gemeindeordnung ist ein entsprechend gefasster Beschluss des Kreistages über die vorgesehene Beteiligung des Landkreises an der „ikG 2019 GmbH“ der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart, vorzulegen. Eine Vorab-Prüfung insbesondere des Gesellschaftsvertrages durch das Regierungspräsidium Stuttgart ergab, dass aus gemeindewirtschaftsrechtlicher Sicht die Voraussetzungen für die erforderliche Gesetzmäßigkeitsbestätigung vorliegen. Ein vorlagepflichtiger Beschluss darf erst vollzogen werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat. Anlagen
Entwurf Gesellschaftsvertrag
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |