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Vorlage - 233/2014  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2015;
Jugendhilfehaushalt und Sozialhaushalt
Haushaltswirksame Anträge
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
03.12.2014 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Sozialausschuss Kenntnisnahme
04.12.2014 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Den Verwaltungsvorschlägen unter Ziffer III. wird zugestimmt.

 

 

Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses erstreckt sich auf die Ziffern III./1-5, die des Sozialausschusses auf die Ziffern III./6-8.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Ausgehend von einem Eckpunktepapier, das in der Sitzung des Kreistags am 23.09.2014 vorgestellt wurde, hat die Verwaltung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 folgende Fixpunkte berücksichtigt:

 

  1. Reduzierung des Kreisumlagehebesatzes von 34,0 v. H. auf 33,5 v. H.
     
  2. Weitergabe des Entlastungsbetrages bei der Eingliederungshilfe (Bundeszuweisung) in Höhe von 740.262 € an die Städte und Gemeinden
     
  3. Weitere Reduzierung der Schulden
     

Diese Vorgaben zeigen sich im Kreishaushaltsentwurf und damit auch im Teilhaushalt 5 - Soziale Sicherung - deutlich. So sind trotz zusätzlicher Aufgaben, z. B. bei der Flüchtlingsbetreuung oder in den Geschäftsbereichen Soziales und Jugend und Familie die Personalkostenansätze nur um die tariflichen Steigerungen erhöht worden. Der Zuschussbedarf für Sozialhilfeleistungen insgesamt liegt in 2015 um rund 1,3 Millionen Euro unter dem Ansatz des Jahres 2014. Bei den Jugendhilfeleistungen wurde der Ansatz um 139.000 € zurück gefahren. Dazu muss man wissen, dass in vielen wichtigen Aufgabenbereichen der sozialen Sicherung, z. B. Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Hilfe zur Pflege die tariflichen Steigerungen eine wichtige Rolle spielen und sich Jahr für Jahr im Kreishaushalt niederschlagen, ganz unabhängig von Fallzahlensteigerungen.

 

In der Gesamtbetrachtung des Teilhaushalts 5 - Soziale Sicherung - werden von allen Geschäftsbereichen des Sozialdezernates sparsamste Haushaltsführung und innovative Konzepte und Strategien in den Hauptleistungsbereichen gefordert, um die Vorgaben einhalten zu können. Darüber hinaus ist ein enger Schulterschluss mit den sozialen Dienstleistern insgesamt notwendig. Und man muss an dieser Stelle deutlich auf Risiken hinweisen: Konjunkturelle Schwächen, die zu Lasten des Jobcenters gehen könnten, die unvorhersehbare Weiterentwicklung der Flüchtlingsproblematik, von der die Geschäftsbereiche Integration und Versorgung und Jugend und Familie betroffen sein könnten oder die nicht kalkulierbaren Auswirkungen gesetzlicher Neuerungen, z. B. im Betreuungsrecht, bei den Hilfen für psychisch Kranke oder in der Eingliederungshilfe.

 

 

II. Haushaltswirksame Anträge in den Geschäftsbereichen Jugend
    und Familie und Soziales

 

Bis zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 im Kreistag am 04.11.2014 wurden der Verwaltung folgende haushaltswirksame Anträge vorgelegt:

 

  1. Antrag des Vereins P.A.T.E. e. V. auf Erhöhung des Sachkostenzuschusses und Bewilligung einer zusätzlichen Stelle für Kindertagespflege
     
  2. Antrag des Kreisjugendrings Ostalb e. V. auf Erhöhung des Zuschussbudgets
     
  3. Antrag des Netzwerkes Alleinerziehende Ellwangen und Umgebung auf Bezuschussung einer Koordinationsstelle
     
  4. Antrag des DRK-Kreisverbandes Aalen e. V. auf Bezuschussung der Hausaufgabenförderung im Ellwanger Stadtteil Goldrain
     
  5. Antrag des Vereins Juki e. V. Rappenhof, Gschwend, auf Unterstützung der zirkuspädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
     
  6. Antrag der DRK-Kreisverbände Aalen und Schwäbisch Gmünd auf Erhöhung der Kilometerpauschale im Schwerstbehindertenfahrdienst
     
  7. Antrag der Stadt Schwäbisch Gmünd auf Förderung der „Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe“
     
  8. Antrag des Vereins „Frauen helfen Frauen e. V. Schwäbisch Gmünd“ auf Erhöhung des Landkreiszuschusses
     

 

III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Das Netz der sozialen Sicherung im Ostalbkreis wurde in den letzten Jahren in vielen Bereichen ausgebaut und gestärkt. Insbesondere die Arbeit der freien, kirchlichen und privaten Träger, aber auch das Engagement vieler Ehrenamtlicher haben gemeinsam mit den Maßnahmen und Aktivitäten der Städte und Gemeinden und des Landkreises zur Steigerung der Lebensqualität der Menschen im Ostalbkreis beigetragen. Man kann im Ostalbkreis zurecht von einem guten, verlässlichen und zukunftsfesten Netz der sozialen Sicherung sprechen.

 

Soweit sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Strukturen ändern, müssen auch die sozialen Dienstleistungen der öffentlichen Hand, aber auch der anderen Partner angepasst und hinterfragt werden. Dabei geht es auch darum, nicht vorschnell auf Bedarfe und Herausforderungen zu reagieren, sondern mit konzeptionellen Überlegungen und Weichenstellungen zukunftsfeste Wege zu gestalten, die kreisweit angelegt sein müssen.

 

Diese Ausgangspunkte und auch die finanziellen Rahmenbedingungen unter Ziffer I. sind für die Verwaltung die „Leitplanken“ bei der Bewertung der vorliegenden Anträge und den Vorschlägen gegenüber den Kreisgremien.

 

  1. Antrag des Vereins P.A.T.E. e. V.

    Ursächlich für die beantragte Erhöhung des Sachkostenzuschusses beim Ostalbkreis ist für den Verein P.A.T.E die Unterbringungssituation der Mitarbeiterinnen in den verschiedenen Geschäftsstellen. Insoweit wird auf die gesonderte Sitzungsvorlage verwiesen.

    Die beantragte Aufstockung des Personals sollte zurück gestellt werden. Es wird nicht in Abrede gestellt, dass P.A.T.E bei der Personalausstattung im Vergleich zur Situation in anderen Landkreisen eher unterdurchschnittlich aufgestellt ist. Die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten Jahren lässt jedoch eher eine verhaltene Steigerung erkennen. Hinzu kommt, dass der Ostalbkreis mit der geplanten Überlassung von Büroräumen in Schwäbisch Gmünd und Ellwangen sowie der vorgesehenen Veränderung in Aalen schon deutliche Mehraufwendungen im kommenden Jahr zu bewältigen haben wird.
     
  2. Antrag des Kreisjugendrings Ostalb e. V.

    Der Vorstand des Kreisjugendrings begründet die beantragte Erhöhung von derzeit 100.000 € auf 165.000 € mit der seiner Ansicht nach notwendigen Erhöhung der Zuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiten. In anderen Landkreisen seien die Tagessätze deutlich höher. Auch bei den Projektzuschüssen sei eine Anpassung angezeigt. Darüber hinaus soll die Umsetzung der bei der ersten Ostalb-Jugendkonferenz genannten Ergebnisse angegangen werden. Auch dafür seien zusätzliche Mittel erforderlich.

    Bei einem Abstimmungsgespräch zwischen Landrat Pavel und dem Vorstand des Kreisjugendrings Ostalb e. V., hat man sich darauf verständigt, den bei der ersten Ostalb-Jugendkonferenz begonnenen Beteiligungsprozess intensiv fortzuführen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse soweit erforderlich in neue Impulse und Weichenstellungen für die Jugendarbeit im Ostalbkreis einmünden zu lassen.

    Einzelne neue Ansätze sind sicherlich schon jetzt erkennbar (z. B. Herausforderungen bei Mobilität, Kommunikation oder beim Thema Transparenz der Bildungs- und Ausbildungsangebote). Gleichwohl sollte auch in diesem Aufgabenbereich ein schlüssiges Gesamtkonzept abgewartet werden, bevor über veränderte Rahmenbedingungen und deren finanzielle Hinterlegung entschieden wird.
     
  3. Antrag des Netzwerkes Alleinerziehende Ellwangen und Umgebung

    Im Oktober 2009 gründete sich das „Ellwanger Netzwerk Alleinerziehende“, dessen Einzugsbereich zwischenzeitlich bis Bopfingen und Neresheim reicht. Handlungsschwerpunkte des Netzwerkes sind das Eingehen auf spezielle Bedarfe von Alleinerziehenden, Hilfe bei der Bewältigung von Problemlagen und Informationen über bestehende Angebote.

    Im Namen aller Netzwerkpartner hat Herr Ralf Klein-Jung, Vorstand der Marienpflege Ellwangen, beim Landkreis einen Zuschuss in Höhe von 8.900 € zur Finanzierung der Netzwerkaufwendungen gestellt.

    Frau Anita Beck von der Caritas Ostwürttemberg wird in der Jugendhilfeausschusssitzung am 03.12.2014 das Ellwanger Netzwerk vorstellen.

    Aus Sicht der Verwaltung steht es außer Frage, dass alleinerziehende Mütter und Väter besondere Herausforderungen zu bewältigen haben, insbesondere wenn es darum geht, Beruf und Kindererziehung vereinbaren zu können. Alleinerziehende müssen viel Flexibilität, Belastbarkeit und Kreativität aufbringen und brauchen daneben für ihre besonderen Probleme Hilfe, Rat und Unterstützung.

    Diesen Bedarfen haben in der Vergangenheit schon eine Reihe von Organisationen und Einrichtungen Rechnung getragen und auf die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden zugeschnittene Beratungsangebote entwickelt. Beispielhaft erwähnt werden an dieser Stelle Beratungs- und Anlaufstellen von freien und kirchlichen Trägern, der Arbeitsverwaltung, des Landkreises, der Städte, und der berufsständischen Organisationen.

    Auch in Aalen und Schwäbisch Gmünd haben sich bereits Netzwerke für Alleinerziehende gegründet, auf die der Kreisfrauenrat Ostalb e. V. gegenüber der Verwaltung hingewiesen hat. Dem Kreisfrauenrat Ostalb ist es ein wichtiges Anliegen, alle Alleinerziehenden im Ostalbkreis zu unterstützen. Er bittet deshalb darum, alle Netzwerkstandorte durch eine Koordinationsstelle auf Kreisebene zu unterstützen.

    Auch an diesem Beispiel wird deutlich, dass es wichtig ist, bei strukturellen Entscheidungen und neuen Förderansätzen konzeptionelle Grundlagen zu erstellen, die kreisweit angelegt sind. Bevor über Einzelanträge entschieden werden kann, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, im Wege einer Bestandserhebung die Herausforderungen und Bedarfssituationen von alleinerziehenden Müttern und Vätern im Ostalbkreis darzustellen, gleichzeitig jedoch auch schon die bestehenden Unterstützungssysteme. Danach gilt es im Wege einer sachgerechten Abwägung und Bewertung „Bausteine“ konzeptionell aufzuzeigen, die wirksame Verbesserungen versprechen. Gleichwohl - und auch das ist ein wichtiger Punkt - muss bei der Umsetzung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises mit berücksichtigt werden.
     
  4. Antrag des DRK-Kreisverbandes Aalen

    Die stadtteilbezogene Sozialarbeit des DRK-Kreisverbandes Aalen im Ellwanger Stadtteil Goldrain hat eine langjährige Tradition. Bis Mitte 2008 gab es neben den Angeboten des DRK (Rot Kreuz Heim in der Dalkinger Straße) auch den Goldraintreff der Arbeiterwohlfahrt.

    Beide Träger arbeiteten bzw. arbeiten niederschwellig und aufsuchend. Mit diesem Ansatz wird sicherlich in vielen Fällen wertvolle Prävention geleistet, so dass höherschwellige und intensivere Hilfen nicht erforderlich werden.

    Das Projekt „Stark für Erfolg“, das Hausaufgabenbetreuung bzw. -förderung zum Inhalt hat, wird im Verbund von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Schülerinnen von St. Gertrudis geleistet. Es hat einen niederschwelligen Zugang sowohl für Kinder, wie deren Eltern und ist ein besonderes Angebot im Sinne von „Frühe Hilfen und Unterstützung“.

    Der Ostalbkreis fördert die Jugend- und Sozialarbeit bzw. Gemeinwesenarbeit in den drei Großen Kreisstädten durch Personalkostenzuschüsse. Im Kreishaushalt 2014 sind für die Sozialarbeit im Stadtteil Goldrain 33.000 € eingestellt.

    Die Kinder aus dem Ellwanger Stadtteil Goldrain besuchen ganz überwiegend die Ellwanger Buchenbergschule. Diese Schule wird als Einrichtung mit Ganztagsbetrieb in offener Angebotsform geführt. Im Zuge des Ausbaus von Ganztagsschulen und einer entsprechenden Qualitätsentwicklung (Stichwort: Schule als Lebensraum), muss das Vorhalten paralleler Angebote zumindest hinterfragt werden. Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sollten künftig verstärkt in die Schule integriert werden.

    Ob die Qualität der Ganztagsbeschulung - dies gilt allgemein - schon ein Niveau erreicht hat, das über die reine Beaufsichtigung hinaus eine wirksame Lern- und Hausaufgabenförderung sicherstellt, kann ohne tiefergehende Informationen nicht beurteilt werden. Dass die Entwicklung weitergehen wird, steht jedoch außer Frage und deshalb muss sich der Ostalbkreis vor einer einzelnen Entscheidung grundsätzlich mit dem Thema auseinandersetzen.
     
  5. Antrag des Vereins Juki e. V. Rappenhof, Gschwend

    Der Verein Juki beantragt mit seinem an das Landratsamt Ostalbkreis und das baden-württembergische Sozialministerium gerichteten Schreiben eine institutionelle Regelförderung in Form einer jährlichen Festbetragsfinanzierung von 200.000 €
    (10 € je Tag pro junger Mensch bei 20.000 Übernachtungen) für seine zirkuspädagogischen Angebote.

    Die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergebende Förderverpflichtung des öffentlichen Jugendhilfeträgers ist nicht auf die Förderung von Maßnahmen und Aktivitäten eines freien Trägers in bestimmter Höhe gerichtet. Viel mehr entscheidet über Art und Höhe der Förderung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe erfolgt im Ostalbkreis nach dem von der Mitgliederversammlung des Kreisjugendrings Ostalb auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung beschlossenen und vom Jugendhilfeausschuss gebilligten Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung/-arbeit.

    Unabhängig davon dürfte für die beantragte Förderung der Freizeit- und Bildungsstätte Rappenhof des Vereins Juki der überörtliche Träger (KVJS) sachlich zuständig sein, weil die Angebote einen weit über den Ostalbkreis hinausgehenden Bedarf abdecken.

    Bei einem Abstimmungsgespräch von Herr Landrat Pavel mit dem Vorstand des Vereins Juki wurde mit Blick auf die Zuständigkeitsfrage vereinbart, ein gemeinsames Gespräch mit dem Landesjugendamt, dem Sozialministeriums und dem Kultusministerium zu führen. Ein Gesprächstermin wird in den nächsten Tagen vereinbart.

     
  6. Antrag der DRK Kreisverbände Aalen und Schwäbisch Gmünd

    Zu diesem Antrag wird auf die gesonderte Sitzungsvorlage verwiesen.
     
  7. Antrag der Stadt Schwäbisch Gmünd

    Seit Jahren leistet die Stadt Schwäbisch Gmünd für Personen mit gesonderten sozialen Schwierigkeiten eine Reihe von Hilfestellungen, insbesondere mit den Maßnahmen zum Erhalt und Beschaffung von Wohnungen. Dieses System der Wohnungsnotfallhilfe ist insbesondere präventiv tätig. Die Zahl der von der Stadt Schwäbisch Gmünd als Ortspolizeibehörde untergebrachten Personen konnte damit deutlich reduziert werden.

    Das Engagement in diesem Aufgabenbereich wurde bislang im Wesentlichen durch eigene Mittel der Stadt Schwäbisch Gmünd und verschiedene Fördermittel finanziert. Die externe Förderung ist zwischenzeitlich ausgelaufen. Deshalb hatte die Stadt Schwäbisch Gmünd unter Hinweis auf die Zuständigkeit des Landkreises bei den Hilfestellungen der Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten eine Mitfinanzierung beantragt.

    Bei diesem Antrag muss berücksichtigt werden, dass die Caritas Ostwürttemberg in den Großen Kreisstädten Aalen und Schwäbisch Gmünd ein differenziertes Hilfeangebot für Wohnungslose aufgebaut hat und mit Unterstützung des Ostalbkreises unterhält. Es handelt sich dabei um Fachberatungsstellen, Tagesstätten/Wärmestuben, Aufnahmehäuser, ambulant betreutes Wohnen und Notübernachtungsstellen. Die Arbeit der Caritas wird durch tatkräftiges ehrenamtliches Wirken maßgeblich unterstützt.

    Da sich in den letzten Jahren die Zahl der Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten in Schwäbisch Gmünd zahlenmäßig stark erhöht hat und gleichzeitig die fachlichen Anforderungen deutlich komplexer geworden sind, hat der Kreissozialausschuss, bzw. der Kreistag Ende letzten Jahres einer zusätzlichen 0,5 Stelle bei der Wohnungslosenhilfe der Caritas in Schwäbisch Gmünd zugestimmt und die entsprechenden Finanzmittel bewilligt.

    In Abstimmungsgesprächen zwischen Caritas, Stadt Schwäbisch Gmünd und Ostalbkreis wurde vereinbart, mit dieser zusätzlichen Personalkapazität auch dem Personenkreis stärker Rechnung zu tragen, der bislang von der Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Schwäbisch Gmünd betreut wurde. In wie weit dies gelingt und damit der Aufwand für die Stadt Schwäbisch Gmünd geringer wird, kann auf Grund der noch geringen Erfahrungszeit nicht endgültig beurteilt werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antrag der Stadt Schwäbisch Gmünd zurückzustellen und im Laufe des Jahres 2015 einen Erfahrungsbericht im Kreissozialausschuss vorzustellen.
     
  8. Antrag des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. Schwäbisch Gmünd

    Der Verein Frauen helfen Frauen Schwäbisch Gmünd ist seit vielen Jahren ein wichtiger Baustein im Unterstützungssystem für Frauen in Not. Neben der Hilfe und Beratung in Einzelfällen zeichnet sich der Verein insbesondere durch seine kompetente Präventionsarbeit aus. Der Verein beschäftigt die Diplompädagogin Helga Röger-Schnell im Umfang von 50 %. Viele Tätigkeiten im Verein werden von Ehrenamtlichen geleistet. Es besteht eine enge Vernetzung zu kommunalen, kreisweiten und kirchlichen Angeboten.

    Der Zuschuss des Ostalbkreises an den Verein beträgt seit Jahren unverändert 11.500 €. Aufgrund der Tarifsteigerungen in den letzten Jahren und auch unter Berücksichtigung gestiegener Sachkosten, insbesondere Mietzahlungen, hat der Verein beim Ostalbkreis und auch bei der Stadt Schwäbisch Gmünd höhere Zuweisungen beantragt. Nachdem der Verein auch in der Elternbildung engagiert ist, wird derzeit seitens der Kreisverwaltung geprüft, ob und wenn ja welche Möglichkeiten es gibt, Mittel aus dem Landesprogramm „STÄRKE“ zur Verfügung zu stellen. Sofern dieser Weg eröffnet werden kann und die Stadt Schwäbisch Gmünd ihren Zuschuss erhöht, müsste es zumindest vorläufig gelingen, die Finanzierungsproblematik des Vereins aufzufangen.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

 

 

Dezernent/in

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel