Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
II. Anträge der Träger
a) Bei der Fachkraft Integration (Sozialpädagogin) von 39 auf 35 Wochenstunden (89,74% einer Vollbeschäftigung) b) Bei der Drittkraft (Erzieherin) von 19,5 auf 25 Wochenstunden (64,10% einer Vollbeschäftigung)
2. Mit Schreiben vom 14.05.2014 teilt der Vorsitzende des Trägervereins JuFuN e.V.,
Der Vorsitzende bittet um anteilige Kostenübernahme für Frau Frey als Krankheits- vertretung von Herrn Bormann mit einem Beschäftigungsumfang von 20%.
III. Stellungnahme der Verwaltung
Die Landkreisverwaltung sieht in der Stadtteilarbeit im Treffpunkt Rötenberg in Aalen, wie auch in der Stadtteilarbeit im Jugend-, Familien- und Nachbarschaftszentrum Hardt in Schwäbisch Gmünd eine wertvolle und nicht wegzudenkende Hilfestellung für die Bewohner und die Familien. Die oftmals vielfältigen Problemlagen von Menschen mit Migrationshintergrund aus verschiedensten Nationen und ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen begründen einen kontinuierlichen Bedarf an jugend- und gemeinwesenorientierter Sozialarbeit.
Die von der Stadt Aalen als Träger vorgenommene Änderung im Treffpunkt Rötenberg ist auf Dauer angelegt und orientiert sich an den Aufgaben und den Schwerpunkten des Fachkräfteteams. Die Hochrechnung der erforderlichen Fördermittel für 2014 auf der Grundlage der Bedarfsmitteilung des Trägers ergibt im Vergleich von bisherigem und neuem Beschäftigungsumfang Minderausgaben von ca. 700 €. Die Finanzierung ist mit den im Haushalt 2014 zur Verfügung stehenden Mitteln gewährleistet. Die Verwaltung befürwortet die personellen Änderungen.
Die Förderung der Arbeit des Vereins JuFuN e.V. erfolgt auf der Grundlage des Entgelts einer beim Landkreis vergleichbar beschäftigten Person (Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge). Insoweit widerspricht die Vertretungslösung den Beschlüssen der Kreisgremien, weil Frau Frey nicht die erforderliche Qualifikation als Sozialpädagogin besitzt. Andererseits ist aus Sicht der Landkreisverwaltung die Krankheitsvertretung durch Frau Frey eine für die laufenden Aufgaben und für die praktische Umsetzung naheliegende, und wie der Vorsitzende des Vereins mitteilte, kompetente Lösung. Nachdem Frau Frey mit den laufenden Geschäften des Vereins und den Aufgaben des Geschäftsführers durch ihre langjährige Tätigkeit bestens vertraut ist, befürwortet die Verwaltung die Kosten für diesen bis 27.07.2014 befristeten Zeitraum wie beantragt zu übernehmen.
Finanzierung und Folgekosten
Anlagen
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Sichtvermerke
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