Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung:
Dem Antrag der DRK-Kreisverbände Aalen und Schwäbisch Gmünd auf Erhöhung der Kilometerpauschale im Schwerstbehindertenfahrdienst auf 1,06 € ab 01.01.2015 sowie einer jährlichen Anpassung in Höhe der prozentualen Tariferhöhung des jeweils vorausgegangenen Jahres nach dem TVöD - erstmals zum 01.01.2016 - wird zugestimmt.
Die Neuregelungen ab 01.01.2015 werden vertraglich festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu einen Vertrag nach beiliegendem Entwurf zu schließen (Anlage 1).
Die Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schwerstbehindertenfahrdienstes werden gemäß beigefügtem Entwurf angepasst (Anlage 2). Sachverhalt/Begründung:
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Der Ostalbkreis hat für Personen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benützen können einen Schwerstbehindertenfahr- dienst eingerichtet.
Für die Finanzierung des Fahrdienstes ist im Haushalt 2014 ein Budget in Höhe von 75.000 € eingestellt.
Die Fahrdienstberechtigten beteiligen sich mit einer Wertmarke im Betrag von 70 € an den Kosten.
Fahrdienstleister sind die DRK-Kreisverbände Aalen und Schwäbisch Gmünd.
Mit den Trägern ist vereinbart, dass sie einen Zuschuss entsprechend der gefahrenen Kilometer erhalten. Aktuell wird pro Kilometer ein Betrag von 1,02 € vergütet. Bei der Kostenerstattung wird der Erlös aus dem Verkauf der Wertmarken in Abzug gebracht.
II. Antrag der DRK-Kreisverbände Aalen und Schwäbisch Gmünd
Die Träger haben mit Verweis auf die seit Jahren nicht mehr angepasste Vergütung und gleichzeitig angestiegenen Kosten die Erhöhung der Kilometerpauschale im Schwerstbehindertenfahrdienst um 3,5 %, somit auf einen Betrag von 1,06 €, ab 01.01.2015 beantragt. Des Weiteren haben sie darum gebeten, ab 01.01.2016 eine jährliche Anpassung der Kilometerpauschale in Höhe der prozentualen Tariferhöhung des jeweils vorausgegangenen Jahres nach dem TVöD vorzunehmen.
Ein weiterer Veränderungswunsch betrifft verschiedene Detailregelungen des Schwerstbehindertenfahrdienstes, die sich aus den Praxiserfahrungen der Träger und auch der Nutzer ergeben haben.
III. Vertragliche Neuregelung und Fortschreibung der Richtlinien
In der vertraglichen Neufassung (siehe Anlage 1) sollen die Veränderungen bei der Vergütung und die weiteren Anpassungen geregelt werden.
In Abstimmung zwischen Kreisverwaltung und den Fahrdienstträgern wurde der beiliegende Entwurf für die Neufassung der Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schwerstbehindertenfahrdienstes im Ostalbkreis erarbeitet (siehe Anlage 2). Im Einzelnen sollen folgende Veränderungen vorgenommen werden:
Ziffer 1 - Berechtigter Personenkreis
Eine Begleitperson kann nach vorheriger Anmeldung beim Fahrdienst unentgeltlich mitbefördert werden, soweit es das Platzangebot im Behindertenfahrzeug zulässt.
Ziffer 2 - Zweck der Fahrten
Fahrten, für die andere Kostenträger (z. B. Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) aufzukommen haben, wie z. B. Krankentransporte, Fahrten zu therapeutischen Einrichtungen, Akustikern, Optikern oder Orthopäden sind auf deren Kosten im Rahmen der verfügbaren Beförderungskapazitäten möglich.
Ziffer 3 - Reichweite und Zahl der Fahrten
Die Benutzung des Fahrdienstes gilt im Umkreis von 50 km (entspricht 100 kosten- lose Freikilometer für Hin- und Rückfahrt). Es zählt die Strecke vom Standort des Fahrzeugs bis zum Abholort des Fahrgastes, danach zum Zielort des Fahrgastes und zurück zum Standort des Fahrzeugs (= Hin- fahrt). Gleiches gilt für die Rückfahrt.
Benutzen mehrere Berechtigte ein Fahrzeug gemeinsam, entstehen jedem Fahrgast anteilige Kosten. Auch hier gilt als Benutzungsgrundlage die Fahrstrecke vom Standort des Fahrzeugs bis zum Fahrziel und zurück zum Standort.
Bei Fahrten, die über den Radius hinausgehen, wird jeder weitere Kilometer dem Fahrgast privat in Rechnung gestellt. (Die aktuellen Preise sind beim jeweiligen Fahrdienst abrufbar.)
Die Benutzung des Fahrdienstes beinhaltet den ebenerdigen Zustieg (keine Stufen) des Fahrgastes an der Bordsteinkante, die Beförderung in einem geeigneten Fahr- zeug sowie den ebenerdigen Ausstieg des Fahrgastes am Zielort. Eine weitere Betreuung vor Ort, z. B. beim Einkaufen, Spazieren gehen, bei Benutzer muss dies beim jeweiligen Fahrdienst vor Antritt der Fahrt anmelden.
Ziffer 4 - Fahrbereitschaft
Die Fahrbereitschaft besteht in der Regel von 08:00 bis 22:00 Uhr. Fahrten sollten 2 Tage, Sonderfahrten (z. B. Gruppen) mindestens 3 Tage vorher angemeldet werden. Fahrten am Wochenende oder an Feiertagen sollten mindestens 1 Woche im voraus angemeldet werden.
Ziffer 5 - Verfahren
Die Wertmarke ist unter Vorlage des gültigen Berechtigungsausweises bei den Fahr- diensten im Ostalbkreis erhältlich. Der Preis für eine Wertmarke beträgt 70,00 € (gültig 1 Jahr ab Ausstellungsdatum).
Ziffer 6 - Fahrdienst
Der Fahrdienst setzt das Fahrzeug und einen Fahrer ein.
IV. Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung befürwortet den Antrag der DRK-Kreisverbände Aalen und Schwäbisch Gmünd auf Anhebung der Kilometerpauschale.
Die Kilometerpauschale ist seit über 10 Jahren nicht angepasst worden. Die Träger erbringen seit Jahren auch eine Eigenbeteiligung.
Durch den Wegfall des Zivildienstes seit 01.07.2011 sind die Personalkosten für die Durchführung des Schwerstbehindertenfahrdienstes deutlich gestiegen. Die Träger konnten nicht ausreichend junge Freiwillige über das Freiwillige Soziale Jahr für den Fahrdienst gewinnen und waren daher gezwungen, geringfügige Arbeitsverhältnisse und hauptamtliche Fahrerstellen zu schaffen.
Auch die Unterhaltung der Fahrzeuge - vor allem im Hinblick auf die angestiegenen Treibstoffkosten in den letzten Jahren - ist aufwendiger geworden.
Selbst bei Erhöhung der Kilometerpauschale wird den Trägern noch ein Eigenanteil verbleiben.
Finanzierung und Folgekosten:
Nachdem das Gesamtbudget bislang nicht ausgeschöpft wird, wirkt sich die Erhöhung der Kilometerpauschale voraussichtlich finanzneutral aus.
Anlagen:
- Vertragsentwurf zum Schwerstbehindertenfahrdienst (Anlage 1) - Richtlinienentwurf zum Schwerstbehindertenfahrdienst (Anlage 2)
Sichtvermerke:
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