Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Der Sozialausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2015 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltsansätze des Teilhaushaltes 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze die in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen.
Sachverhalt/Begründung:
In die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5.
Der Haushaltsentwurf 2015 umfasst im
Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichgesetz, Landesblindenhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-/Wohngeldempfänger ist mit 65.185.570,- € veranschlagt (vgl. Anlage 6).
In der Anlage 8 des Haushaltsplanentwurfs (Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände sowie Zuschüsse an soziale Einrichtungen) und bei den entsprechenden Einzelpositionen des Haushaltsplanes sind die Vorjahresansätze berücksichtigt. Bei den Zuschüssen für die Suchtberatung wurde die vereinbarte Erhöhung berücksichtigt. Finanzierung und Folgekosten:
siehe Haushaltsplanentwurf Anlagen:
Haushaltsunterlagen für beratende Mitglieder
Sichtvermerke:
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