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Vorlage - 218/2014  

 
 
Betreff: Vorstellung des Projekts Job-Werkstatt
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
04.12.2014 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss des Kreistages für Arbeit und Grundsicherung beschließt

 

  1. die Umsetzung des Projekts Job-Werkstatt in der Geschäftsstelle Schwäbisch Gmünd des Jobcenter Ostalbkreis mit 3 Arbeitsvermittler/-innen ab 1. April 2015.

 

  1. die Umsetzung des Modells Job-Werkstatt nach der Einführungsphase in Schwäbisch Gmünd bis spätestens 1. April 2016 in den übrigen Dienststellen des Jobcenters in Aalen, Ellwangen und Bopfingen mit insgesamt 2,5 Arbeitsvermittler/-innen.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Definition Job-Werkstatt

 

Bei der Job-Werkstatt handelt es sich um eine Maßnahme zur Aktivierung und Vermittlung, die in Eigenregie im Jobcenter durchgeführt wird. In der Regel werden Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung (sog. Arbeitsmarktdienstleistungen) in einem Ausschreibungsverfahren an Träger vergeben. Die Durchführung im eigenen Haus hat für das Jobcenter Ostalbkreis einen Modellcharakter.

 

Vorteile und Nachteile der Job-Werkstatt

 

Die Durchführung der Maßnahme in Eigenregie anstatt bei einem Träger bringt Vor- und Nachteile mit sich.

 

Für die Durchführung bei einem Träger sprechen die Beratung außerhalb des Jobcenters, bei der die Kunden häufig offener über ihre Probleme sprechen sowie die Unterstützung der regionalen Trägerlandschaft. Auch sind die Vernetzung der Träger und die weiteren Angebote wie z.B. Praktika in Werkstatt, Hauswirtschaft oder Pflege hervorzuheben. Der zeitlich aufwendige Abstimmungsbedarf zwischen Träger und Jobcenter erfordert hohe personelle Ressourcen. Hinzu kommen ein aufwändiges Ausschreibungsverfahren und nicht veränderbare Inhalte und Ziele während der Laufzeit der Maßnahme.

 

Für die Job-Werkstatt, bei der Arbeitslose vor allem in der ersten Zeit der Arbeitslosigkeit beraten werden, sind folgende Argumente aufzuführen. Hohe Regiekosten und Schnittstellen können minimiert werden. Die Inhalte und Ziele können flexibel unterjährig an die Bedarfe angepasst werden. Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt schnell und unbürokratisch im selben Haus. Die zuständigen Integrationsfachkräfte und die Werkstatt-Vermittler/-innen dokumentieren in demselben Softwareprogramm die Beratungsinhalte sowie die vereinbarte Integrationsstrategien und haben damit einen minimalen Abstimmungsbedarf. Die Evaluation und Steuerung erfolgt nach bewährten Jobcenter-Standards.

 

Das Jobcenter Ostalbkreis ist davon überzeugt, dass bei der Personengruppe der Neubezieher von SGB II-Leistungen die Durchführung der Maßnahme in der Job-Werkstatt im Jobcenter sinnvoll umgesetzt werden wird.

 

Ziele und Zielgruppe der Job-Werkstatt

 

Insbesondere bei integrierbaren Kunden in den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs nach Arbeit, Ausbildung oder Selbständigkeit ist es wichtig, ein hohes Maß an Aktivität bei der beruflichen Eingliederung zu fördern und zu fordern, damit ein Langzeitleistungsbezug vermieden werden kann. Dies wird beispielsweise mit häufigen persönlichen Kontakten, laufenden Vermittlungsvorschlägen und individuellen Unterstützungsangeboten erreicht.

 

Das Ziel einer möglichst raschen beruflichen Wiedereingliederung kann im Rahmen einer Maßnahme mit einem niedrigen Betreuungsschlüssel von 1:25 besonders intensiv verfolgt werden. Das Jobcenter Ostalbkreis geht davon aus, dass die Umsetzung im eigenen Geschäftsbereich mit eigenem Personal für diesen Personenkreis besonders effektiv und effizient ist. Mit der Job-Werkstatt in Schwäbisch Gmünd sollen im Jahr 2015 mindestens 50 zusätzliche Integrationen erzielt werden.

 

Inhalte und Methoden in der Job-Werkstatt

 

Die Arbeitsvermittler/-innen in der Job-Werkstatt haben mindestens einmal pro Woche Kontakt zu den Kunden. Der Kontakt erfolgt in individuellen Gesprächen oder auch in Gruppenterminen. Alle notwendigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente (z.B. Fortbildungen, Mobilitätshilfen, Leistungen aus dem Vermittlungsbudget und Praktika bei Arbeitgebern) können eigesetzt werden. Durch Workshops soll die Sozialkompetenz und das Bewerbungsverhalten verbessert werden. Intern erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Firmenkundenservice in Form von Gruppeninformationen, „Speed-Dating“ mit Arbeitgebern, passgenauen Stellenangeboten und bewerberorientierter Stellenakquise. Auch mit dem Bereich Leistung wird die Zusammenarbeit intensiviert. Leistungsrechtliche Probleme sollen möglichst schnell aufgearbeitet werden, damit sich die Kunden ganz auf ihre berufliche Integration konzentrieren können.

 

Zugang zur Job-Werkstatt und Teilnahmedauer

 

Die Job-Werkstatt kann laufend 75 Personen (3 Arbeitsvermittler/-innen für je 25 Kunden) betreuen. Die Zuweisung erfolgt nach dem Erstgespräch bei der zuständigen Integrationsfachkraft und der Einschätzung der Integrationsfähigkeit. Die Teilnehmer/-innen werden für 6 Monate in die Job-Werkstatt zugewiesen. Es wird von einer durchschnittlichen Verweildauer von 4 Monaten ausgegangen. Frei werdende Plätze können nahtlos nachbesetzt werden

 

Steuerung und Evaluation

 

Organisatorisch wird die Job-Werkstatt in Schwäbisch Gmünd bei der Teamleitung für über 25-Jährige angegliedert. Die Ziele und Inhalte werden laufend überprüft. Besondere Evaluationsschwerpunkte liegen auf

 

        der Anzahl der zusätzlichen Integrationen,

        dem Erreichen von signifikanten Integrationsfortschritten,

        der Einsparung von passiven Leistungen (Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft) durch beschleunigte Integration,

        der Übertragbarkeit der Inhalte und Methoden auf die übrigen Jobcenter-Standorte.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Beschäftigung von 3 zusätzlichen Arbeitsvermittler/-innen in der Entgeltgruppe 9 kostet rund 165.000 Euro jährlich und wird aus dem Verwaltungshaushalt des Jobcenters Ostalbkreis finanziert. Die Personalstellen sind im Stellenplan beinhaltet und waren bisher unbesetzt; eine Ausweitung des Stellenplans ist nicht erforderlich. Die zusätzlichen weiteren 2,5 Stellenr Aalen, Ellwangen und Bopfingen ab spätestens 01.04.2016 werden ebenfalls aus dem Verwaltungsbudget und dem bestehenden Stellenkontingent finanziert bzw. akquiriert.


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Koch

 

 

Sozialdezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel