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Vorlage - 217/2014  

 
 
Betreff: ESF-Bundesprogramm für arbeitsferne langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte im SGB II
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
04.12.2014 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss des Kreistages für Arbeit und Grundsicherung beschließt die Antragstellung für die Teilnahme des Jobcenter Ostalbkreis am ESF Bundesprogramm für arbeitsferne langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte ab 1. April 2015 mit 50 Plätzen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  1. Zuwendungszweck des ESF-Bundesprogramms

 

Im Jahr 2013 waren etwa 1,05 Millionen Menschen bundesweit länger als ein Jahr arbeitslos. Obwohl sich die Zahl der langzeitarbeitslosen Frauen und Männer zwischen 2008 und 2013 um rund 277.000 Personen und damit um rund 21 Prozent verringert hat, ist der Anteil Langzeitarbeitsloser an allen Arbeitslosen im Bereich der Grundsicherung in den vergangenen fünf Jahren lediglich um 1 Prozentpunkt auf 47 Prozent gesunken. Damit ist es in den letzten Jahren nur begrenzt gelungen, verfestigte Arbeitslosigkeit aufzulösen.

 

Gerade ein Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt gelingt langzeitarbeitslosen Frauen und Männern selten. Die Chance der Langzeitarbeitslosen, eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen, lag im Jahr 2013 bei 1,5 Prozent im Monat. Unter kurzzeitig Arbeitslosen gelang die Eingliederung in Arbeit einem erheblich größeren Anteil (9,6 Prozent). Neben den häufig komplexen Problemlagen langzeitarbeitsloser Männer und Frauen kommt auf der Seite der Arbeitsnachfrage erschwerend hinzu, dass die Mehrheit der Arbeitgeber nicht in Betracht zieht, Langzeitarbeitslose einzustellen.

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährt im Rahmen des ESF-Bundesprogrammes Zuwendungen an Jobcenter, die für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Perspektiven einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Die Förderung ermöglicht Jobcentern, gezielt Arbeitgeber für langzeitarbeitslose Frauen und Männer zu gewinnen. Darüber hinaus werden Qualifizierungsdefizite ausgeglichen, teilnehmende Männer und Frauen nach Aufnahme der Beschäftigung intensiv betreut und die Beschäftigungsverhältnisse auf diese Weise nachhaltig stabilisiert. Anfängliche Minderleistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden den Arbeitgebern ausgeglichen. Die Förderung soll einen Beitrag zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit leisten und liegt im erheblichen Interesse des Bundes.

 

  1. Förderfähige Zielgruppe (Normal- und Intensivförderung)

 

Normalförderung

 

Förderfähig sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des § 7 SGB II, wenn diese

        seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind,

        das 35. Lebensjahr vollendet haben,

        über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und

        voraussichtlich nicht auf andere Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können (Prognoseentscheidung).

 

Intensivförderung

 

Personen, die über die Kriterien der Normalförderung hinaus

 

        in den letzten fünf Jahren arbeitslos waren und

        keine (aufstockende) Tätigkeit (auch keine geringfügige Beschäftigung) ausgeübt haben,

        mindestens ein weiteres, in ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis (wie etwa vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen, Behinderung bzw. Schwerbehinderung, keinen Schulabschluss, über 50 Jahre, mangelnde deutsche Sprachkenntnisse) aufweisen.

 

  1. Förderfähige Maßnahmen

 

Förderfähig sind Personal- und Sachkosten für den Betriebsakquisiteur und die Coaches zur Betreuung nach Aufnahme der Tätigkeit sowie Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zum Ausgleich der Minderleistung. Ebenso können notwendige Qualifizierungen sowohl für das eingesetzte Personal als auch für die Teilnehmer gefördert werden.

 

  1. Umsetzung des ESF-Bundesprogramms im Ostalbkreis

 

Zielsetzung

 

Durch die  Teilnahme am ESF -Bundesprogramm soll im Ostalbkreis

        eine angemessene Teilhabe der ALG II-Kunden/-innen an der Erwerbsarbeit erreicht werden,

        die Bereitschaft von Arbeitgebern zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen durch den Einsatz eines Betriebsakquisiteurs erhöht werden,

        die Nachhaltigkeit der Vermittlung durch den Einsatz der Coaches verbessert werden,

        die Arbeitsaufnahme speziell von Frauen, Migranten/-innen und Älteren über 54  Jahren gefördert werden, damit sie entsprechend ihrem Anteil von den zusätzlichen Integrationen profitieren.

 

Anzahl der Teilnehmer

 

Bei der aktuellen Langzeitarbeitslosenquote im Ostalbkreis geht das Jobcenter von einer maximal möglichen Programmförderung von rund 1 % der Bedarfsgemeinschaften aus. Deshalb wird das Jobcenter Ostalbkreis 50 Teilnehmerplätze beantragen, wovon 10 Plätze für die Intensivförderung vorgesehen sind.

 

Identifizierung des Teilnehmerpotenzials

 

Der Personenkreis, den das Jobcenter Ostalbkreis für das Bundesprogramm vorsieht, umfasst etwa ein Viertel (703) der arbeitslos gemeldeten Personen im Jobcenter Ostalbkreis aus den Profillagen B-E. Diese Kundengruppen haben keinen Berufsabschluss bzw. sind wieder ungelernt, sind seit mindestens 2 Jahren langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III und haben unterschiedliche Vermittlungshemmnisse.

 

Der bei diesen Zielgruppen ermittelte Frauenanteil in Höhe von 53,2 % wird bei der Auswahl der geeigneten Personen entsprechend berücksichtigt.

 

Das Jobcenter Ostalbkreis plant die Einmündung der identifizierten Personen in das Programm in folgendem zeitlichen Rahmen:

 

Eintrittstermin

Intensivförderung

Normalförderung

01.06.2015

5 Personen

10 Personen

01.12.2015

0

10 Personen

01.06.2016

5 Personen

10 Personen

01.12.2016

0

10 Personen

 

 

Das Jobcenter Ostalbkreis wird einen Betriebsakquisiteur ab April 2015 einstellen. Ein Betriebsakquisiteur ist aus Sicht des Jobcenters ausreichend, da der Firmenkunden-service des Jobcenters Ostalbkreis eine hervorragende Netzwerkarbeit zu Arbeitgebern aufgebaut hat.

 

Die Zusammenführung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird bewerberorientiert vorgenommen. Dazu lädt der Betriebsakquisiteur geeignete Bewerber aus dem Bewerberpool ein, um ihre beruflichen Interessen, Potentiale (Kenntnisse und Fähigkeiten), ihre Mobilität und vor allem ihre Motivation kennenzulernen. Nur so kann die Stellenakquise und Vermittlung zielgerichtet erfolgen.

 

Der Fokus der Betriebsakquise liegt auf Klein- und Mittelbetrieben (mit bis zu 50 Beschäftigten). Diese Betriebe werden zum Förderprogramm, zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Ausgestaltung der Arbeitsplätze beraten. Als erste werden Arbeitgeber angesprochen, zu denen seitens des Firmenkundenservice bereits gute Kontakte bestehen. Im zweiten Schritt werden Arbeitgeber kontaktiert, die ehemalige SGB II-Empfänger beschäftigen und positive Erfahrungen gemacht haben. In der dritten Phase wird die Ansprache auf Arbeitgeber ausgedehnt, zu denen bisher noch keine oder nur wenige Kontakte bestehen. Das Jobcenter steht hier in engem  Kontakt  mit der Kreishandwerkerschaft sowie der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, die ihre Unterstützung bereits zugesagt haben.

 

Bei insgesamt  50 Teilnehmern  mit gestaffeltem Einstieg in das Programm sind  drei Coaches notwendig, die im Juni 2015, September 2015 und Dezember 2015 eingestellt werden sollen. Die Aufgabe der Coaches ist es, die Arbeitsaufnahme zu stabilisieren  und vermeidbare Abbrüche zu verhindern. Sie arbeiten dienstleistungsorientiert und  aufsuchend, sind Ansprechpartner sowohl für die Beschäftigten als auch für die Arbeitgeber.

 

Ein Coach wird circa 15 - 20 Teilnehmer/-innen betreuen.  Diese Anzahl hat sich beim Programm „Gute und sichere Arbeit“ des Landes Baden-Württemberg bewährt.


Finanzierung und Folgekosten

 

Das ESF-Bundesprogramm wird über Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds sowie aus Bundesmitteln finanziert. In einem Zeitraum von 2015 bis 2020 werden bundesweit 470 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds sowie 470 Mio. Euro aus Bundesmitteln bereitgestellt. Das Jobcenter Ostalbkreis beantragt für diesen Zeitraum rund 1,7 Mio. Euro.


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Sozialdezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel