Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2015 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung fallen. Sachverhalt/Begründung
Der Haushaltsplan des Jobcenters Ostalbkreis setzt sich zusammen aus Leistungen des Bundes, des Landes und kommunalen Leistungen. Diese umfassen:
das Verwaltungsbudget das Eingliederungsbudget
Beschäftigungszuschuss) Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ (LAMP) die passiven Leistungen
Die im Entwurf des Haushaltsplans 2015 eingeplanten Beträge für das Verwaltungs-und Eingliederungsbudget 2015 wurden auf Basis des ersten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2015 ermittelt.
Durch die späte Verabschiedung des Bundeshaushaltes Ende November wird die Mitteilung über die genaue Mittelzuteilung erst Anfang bis Mitte Dezember erwartet.
Im Vergleich zum Jahr 2014 wurden die zusätzlichen Mittel aus Ausgaberesten aus den Vorjahren, die im Frühjahr dieses Jahres dem Jobcenter für das laufende Jahr zugeteilt wurden (rund 460.000 €) und nun auch für das kommende Jahr angekündigt sind, in die Planung für 2015 aufgenommen.
Auf Grundlage der Planung der Mittelzuteilung für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget (Globalbudget) ergibt sich für das Jahr 2015 eine Mittelerhöhung von rund 3 % gegenüber dem Vorjahresansatz.
Verwaltungsbudget
Für das Verwaltungsbudget stehen danach dem Jobcenter Ostalbkreis Mittel in Höhe von 9.863.000 € zur Verfügung. Das Budget finanziert sich aus 8.104.000 € Bundesanteil, 220.000 € Sondermitteln 50plus, 86.400 € Verwaltungsanteil Landesarbeitsmarktprogramm und 1.452.600 € kommunalem Finanzierungsanteil des Ostalbkreises.
Eingliederungsbudget
Für Eingliederungsleistungen stehen dem Jobcenter Ostalbkreis voraussichtlich Mittel in Höhe von 3.710.000 € zur Verfügung. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für das Bundesprojekt Perspektive 50plus in Höhe von 350.000 € sowie die Sonderzuteilung für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von 460.000 €.
Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ (LAMP)
Das Ende 2012 gestartete Landesarbeitsmarktprogramm soll auch im Jahr 2015 fortgeführt werden. Somit werden auch im kommenden Jahr 24 Arbeitsplätze bei verschiedenen Arbeitgebern im Ostalbkreis gefördert. Die Gesamtkosten für das Jahr 2015 belaufen sich auf
115.200 €. Hieran beteiligt sich das Land mit 86.400 €. Der Landkreis gewährt pro Arbeitsplatz einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 400 € (300 € Land, 100 € Kreis). Der Kreisanteil beläuft sich somit auf 28.800 €, der durch eingesparte Kosten der Unterkunft abgedeckt wird. Ein weiterer Zuschuss an den Arbeitgeber zu den Lohnkosten des Arbeitsplatzes wird durch Mittel aus dem Eingliederungsbudget (rund 275.000 €) finanziert.
Passive Leistungen
Der Planansatz 2015 für die Bundesleistung Arbeitslosengeld II beläuft sich auf 34.000.000 € (2014: 32.200.000 €). In diesem Ansatz sind neben dem Arbeitslosengeld II die Aufwendungen für Sozialgeld und die Sozialversicherung enthalten.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 2015 wird mit 5.300 prognostiziert.
Der Haushaltsansatz 2015 für die Kosten der Unterkunft (KdU) beträgt 22.879.500 € (im Vergleich 2014: 22.150.000 €). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft beläuft sich auf 7.407.350 € (34,1 % der laufenden Kosten der Unterkunft). Es werden weitere Einnahmen (Wohngeldentlastung vom Land und Einnahmen aus Rückforderungen) in Höhe von 2.605.000 € erwartet, sodass der Zuschussbedarf 2015 durch den Ostalbkreis 12.867.150 € (im Vergleich 2014: 14.024.700 €) beträgt.
Dies bedeutet eine Reduzierung von rund 1,16 Mio. Euro bei den kommunalen Leistungen im Planansatz für 2015 gegenüber 2014.
Die Reduzierung resultiert zum einen aus der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung, die aus der Entlastung der Länder und Kommunen um 1 Mrd. Euro (sog. Bundesmilliarde) resultiert. Daraus ergibt sich eine höhere Bundesbeteiligung von rund 740.000 €.
Zum andern wurden die Rückforderungen der KdU von Sozialleistungsträgern und Unterhaltspflichtigen sowie die Rückzahlung gewährter Miet- und Kautionsdarlehen durch Erfahrungswerte aus der Vergangenheit mit einem höheren Planwert in den Haushalt 2015 aufgenommen.
Der Aufwand für die Leistung „Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)“ hat sich jedoch aufgrund einer höheren Anzahl von Bedarfsgemeinschaften und den allgemeinen Miet- und Heizkostensteigerungen erhöht.
Neben den laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft werden über diesen Ansatz auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.
Der Haushaltsansatz 2015 für Bildung und Teilhabe beträgt 675.000 € (im Vergleich 2014: 653.000 €). Die Kosten werden dabei im kommenden Jahr durch die Bundesbeteiligung vollständig gedeckt werden können.
Finanzierung und Folgekosten
-- Anlagen
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Sichtvermerke
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