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Vorlage - 195/2014  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
04.11.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Synopse Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigket

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die letzte Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ist Ende 2001 erfolgt. Auslöser hierfür war die Umstellung auf den Euro.

Die letzte Erhöhung der Entschädigungssätze für die Mitglieder des Kreistags wurde zuletzt im Jahr 1999 vorgenommen.

 

Dies berücksichtigend ist nunmehr eine entsprechende Anpassung vorgesehen.

 

Die Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen soll von 40,00 € auf 50,00 € erhöht und auch für Kreisrätinnen und Kreisräte gewährt werden, welche an Ausschusssitzungen teilnehmen, jedoch nicht ordentliches oder stellvertretendes Mitglied sind.

Gleichzeitig soll die Entschädigung für die Fraktionsvorsitzenden und Fraktionsgeschäftsführer angepasst werden.

 

Neu vorgesehen ist eine Sachkostenpauschale in Höhe von 5,00 € pro Mitglied für die im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppierungen unabhängig von deren Größe.

 

 

 

Aufwandsentschädigung der Kreisbrandmeister

 

Im Ostalbkreis ist gemäß dem Feuerwehrgesetz ein hauptamtlicher Kreisbrandmeister bestellt. Die stellvertretenden Kreisbrandmeister waren bisher in Bezirke eingeteilt. Aufgrund der Größe des Ostalbkreises und der Aufgabenvielfalt wurden in der Sitzung des Kreistags am 21. Oktober 2014 weitere Stellvertreter des Kreisbrandmeisters bestellt. Von einer Aufteilung in Bezirke wird abgesehen. Dieser Änderung wird mit der Änderung von § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Rechnung getragen. Eine Änderung des Entschädigungssatzes erfolgt nicht.

 

 

In der als Anlage beigefügten Synopse sind die geänderten Paragraphen ersichtlich.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die anfallenden Kosten für die erhöhten Aufwandsentschädigungen werden im Haushaltsplan 2015 veranschlagt.


Anlagen

 

- Synopse der von der Änderung betroffenen Paragraphen der Atzung über die
  Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Ostalbkreis

- Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsstelle Kreistag

__________________________________________

 

Schneider

 

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (53 KB)    
Anlage 2 2 Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigket (158 KB)