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Vorlage - 192/2014  

 
 
Betreff: Planung für den Restausbau der Kreisstraße 3204 von der Kreisstraße 3205 bis zur Landesstraße 1060 bei Wössingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
28.11.2014 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20141021 Vorlage 192-2014 Anlage

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der vorliegenden Planung für den Restausbau der Kreisstraße 3204 von der K 3205 bis L 1060 bei Wössingen mit Gesamtkosten in Höhe von 752.000 € wird zugestimmt.

 

  1. Nach Fertigstellung wird die K 3205 zwischen der K 3204 und der L 1060 zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft.

 

 

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1. Notwendigkeit der Baumaßnahme

 

Die Kreisstraße 3204 verbindet die Unterschneidheimer Ortsteile Geislingen und Zipplingen mit der Landesstraße 1060.

 

Die K 3204 wurde in früheren Jahren beginnend an der K 3205 mit Regelbreiten von 5,50 bzw. 6,00 m ausgebaut. Lediglich die etwa 1,0 km lange Reststrecke von der K 3205 bis zur L 1060 ist noch nicht ausgebaut. Sie weist Fahrbahnbreiten von nur 3,50 bis 4,50 m auf. Bei einer solch geringen Fahrbahnbreite ist die Straße nicht für den Begegnungsverkehr LKW/LKW (Bus) bzw. mit den immer breiter werdenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen geeignet. Im Begegnungsfall muss daher immer wieder auf die Bankette ausgewichen werden, dies führt zu immer stärkeren Verdrückungen der Bankettbereiche.

 

Im Verlauf der Strecke münden zwei stark frequentierte Hauptwirtschaftswege in die Kreisstraße. Die Einmündung befindet sich in einem Kuppenbereich mit unzureichenden Sichtverhältnissen. Die Sichtweiten betragen hier lediglich 55 m, erforderlich wären 110 m. Dies stellt eine besondere Gefahrenstelle für den Kraftfahrzeugverkehr dar, da insbesondere langsam fahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge spät erkannt werden und dann beinahe wie ein stehendes Hindernis wirken.

 

Der Straßenaufbau der Kreisstraße ist nicht frostsicher hergestellt. Der Straßenzustand der K 3204 (viele Unebenheiten und Verdrückungen, nachlassende Griffigkeit) wird sich in den nächsten Jahr weiter deutlich verschlechtern. Damit werden in den nächsten Jahren unweigerlich größere Erhaltungsmaßnahmen notwendig werden. Deshalb ist ein Ausbau jetzt, der auch die Gefahrenstellen beseitigt sinnvoll und angezeigt.

 

Die Gemeinde Unterschneidheim hat zugesagt, im Gegenzug für den Ausbau der K 3204 die fast parallel laufende K 3205 als Gemeindestraße in ihre Baulast zu übernehmen und so den Ostalbkreis von weiteren Unterhaltungs-, Betriebs- und Erhaltungskosten zu entlasten.

 

Die K 3204 erhält die übliche Straßenausstattung mit Randmarkierung, Leitpfosten und StVO-Beschilderung. Schutzplanken sind nicht erforderlich.

 

Im Rahmen der Kreisstraßenbesichtigungsfahrt am 16.09.2014 wurde diese Maßnahme vor Ort vorgestellt.

 

 

2. Darstellung der Baumaßnahme

 

Der Restausbau beginnt an der Einmündung in die L 1060, 500 m östlich von Itzlingen und endet nach etwa 1,0 km mit dem Anschluss an den gut ausgebauten Kreisstraßenstreckenzug K 3205/ 3204. Die neue Fahrbahn erhält eine Regelbreite von 5,50 m, wobei die Kurveninnenränder aufgeweitet werden.

 

Der Restausbau orientiert sich in Lage und Höhe weitestgehend am Bestand. Die beiden Kuppen bei Bau-km 0+360 und 0+760 werden jedoch durch die Wahl größerer Kuppenhalbmesser abgesenkt und durch eine Neutrassierung der Fahrbahn mit einer geringfügigen Lageänderung entschärft. Die Sichtverhältnisse im Verlauf der Kreisstraße und insbesondere an den Feldwegeinmündungen werden dadurch deutlich besser.

 

Der geplante Trassenverlauf kann dem als Anlage beigefügten Übersichtslageplan entnommen werden.

 

 

3. Durchführung der Maßnahme

 

Es ist geplant, die Maßnahmen im 1. Halbjahr 2016 zu beginnen. Unter Vollsperrung ist mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten zu rechnen.

 

 

4. Kosten der Baumaßnahme


Nach der Kostenschätzung des Geschäftsbereichs Straßenbau ist mit folgenden Kosten zu rechnen, die vom Ostalbkreis als Straßenbaulastträger zu übernehmen sind:

 

 

Planungskosten              20.000 €

Grunderwerb einschl. Vermessung              52.000 €

Baukosten              688.000 €

Gesamtkosten              770.000 €

 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

In der Mittelfristigen Finanzplanung 2014 - 2016 ist für die Maßnahme folgende Finanzierung vorgesehen:

 

Haushaltsjahr

Gesamt

Ostalbkreis

              2014

              42.000

              42.000

              2015

              200.000

              200.000

              2016

              510.000

              510.000

Gesamtkosten

              752.000

              752.000

 

 

 


Anlagen

 

Lageplan

 

 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich Straßenbau

__________________________________________

 

Weiß

 

 

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

 

 

 

Kurz

 

 

 

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20141021 Vorlage 192-2014 Anlage (536 KB)