Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
1. Notwendigkeit der Baumaßnahme
Die Kreisstraße 3204 verbindet die Unterschneidheimer Ortsteile Geislingen und Zipplingen mit der Landesstraße 1060.
Die K 3204 wurde in früheren Jahren beginnend an der K 3205 mit Regelbreiten von 5,50 bzw. 6,00 m ausgebaut. Lediglich die etwa 1,0 km lange Reststrecke von der K 3205 bis zur L 1060 ist noch nicht ausgebaut. Sie weist Fahrbahnbreiten von nur 3,50 bis 4,50 m auf. Bei einer solch geringen Fahrbahnbreite ist die Straße nicht für den Begegnungsverkehr LKW/LKW (Bus) bzw. mit den immer breiter werdenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen geeignet. Im Begegnungsfall muss daher immer wieder auf die Bankette ausgewichen werden, dies führt zu immer stärkeren Verdrückungen der Bankettbereiche.
Im Verlauf der Strecke münden zwei stark frequentierte Hauptwirtschaftswege in die Kreisstraße. Die Einmündung befindet sich in einem Kuppenbereich mit unzureichenden Sichtverhältnissen. Die Sichtweiten betragen hier lediglich 55 m, erforderlich wären 110 m. Dies stellt eine besondere Gefahrenstelle für den Kraftfahrzeugverkehr dar, da insbesondere langsam fahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge spät erkannt werden und dann beinahe wie ein stehendes Hindernis wirken.
Der Straßenaufbau der Kreisstraße ist nicht frostsicher hergestellt. Der Straßenzustand der K 3204 (viele Unebenheiten und Verdrückungen, nachlassende Griffigkeit) wird sich in den nächsten Jahr weiter deutlich verschlechtern. Damit werden in den nächsten Jahren unweigerlich größere Erhaltungsmaßnahmen notwendig werden. Deshalb ist ein Ausbau jetzt, der auch die Gefahrenstellen beseitigt sinnvoll und angezeigt.
Die Gemeinde Unterschneidheim hat zugesagt, im Gegenzug für den Ausbau der K 3204 die fast parallel laufende K 3205 als Gemeindestraße in ihre Baulast zu übernehmen und so den Ostalbkreis von weiteren Unterhaltungs-, Betriebs- und Erhaltungskosten zu entlasten.
Die K 3204 erhält die übliche Straßenausstattung mit Randmarkierung, Leitpfosten und StVO-Beschilderung. Schutzplanken sind nicht erforderlich.
Im Rahmen der Kreisstraßenbesichtigungsfahrt am 16.09.2014 wurde diese Maßnahme vor Ort vorgestellt.
2. Darstellung der Baumaßnahme
Der Restausbau beginnt an der Einmündung in die L 1060, 500 m östlich von Itzlingen und endet nach etwa 1,0 km mit dem Anschluss an den gut ausgebauten Kreisstraßenstreckenzug K 3205/ 3204. Die neue Fahrbahn erhält eine Regelbreite von 5,50 m, wobei die Kurveninnenränder aufgeweitet werden.
Der Restausbau orientiert sich in Lage und Höhe weitestgehend am Bestand. Die beiden Kuppen bei Bau-km 0+360 und 0+760 werden jedoch durch die Wahl größerer Kuppenhalbmesser abgesenkt und durch eine Neutrassierung der Fahrbahn mit einer geringfügigen Lageänderung entschärft. Die Sichtverhältnisse im Verlauf der Kreisstraße und insbesondere an den Feldwegeinmündungen werden dadurch deutlich besser.
Der geplante Trassenverlauf kann dem als Anlage beigefügten Übersichtslageplan entnommen werden.
3. Durchführung der Maßnahme
Es ist geplant, die Maßnahmen im 1. Halbjahr 2016 zu beginnen. Unter Vollsperrung ist mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten zu rechnen.
4. Kosten der Baumaßnahme
Planungskosten 20.000 € Grunderwerb einschl. Vermessung 52.000 € Baukosten 688.000 € Gesamtkosten 770.000 €
Finanzierung und Folgekosten
In der Mittelfristigen Finanzplanung 2014 - 2016 ist für die Maßnahme folgende Finanzierung vorgesehen:
Anlagen
Lageplan
Sichtvermerke
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