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Antrag der Verwaltung
Der vorliegenden Planung für den Ausbau der Kreisstraße 3315 zwischen der Kreisstraße 3316 und der Bahnlinie Aalen - Nördlingen mit Gesamtkosten in Höhe von 992.000 € wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
1. Notwendigkeit der Baumaßnahme
Die Kreisstraße 3315 verbindet die Bundestraße 29 in Trochtelfingen mit der Kreisstraße 3316, die vom Härtsfeld in Richtung Nördlingen verläuft und als Ausweichstrecke zur B 29 in bzw. aus Richtung Aalen stark genutzt wird. Sie stellt gleichzeitig eine wichtige Verbindung für die östlichen Teilorte von Neresheim mit der Stadt Bopfingen dar und erschließt die Röhrbachsiedlung.
Von der Abzweigung K 3316 / K 3315 steigt die Kreisstraße zunächst in Hanglage an, um im weiteren Verlauf nach einer gefährlichen Kuppe bis zur Röhrbachsiedlung hin steil abzufallen. Nach 1.300 m wird die Bahnlinie Aalen-Nördlingen schienengleich gequert. Nach weiteren 500 m mündet die K 3315 in Trochtelfingen in die B 29.
Die Fahrbahnbreite beträgt bis zur Bahnlinie über weite Strecken nur 5,0 m und ist für den Begegnungsverkehr von LKW / LKW bzw. Bus nicht geeignet. Die Fahrzeuge müssen auf die Bankette ausweichen, die deshalb starke Verdrückungen aufweisen. Der Straßenzustand ist sehr schlecht, da der Fahrbahnaufbau nicht frostsicher hergestellt und daher sehr uneben ist. Zudem weist die Trassierung zwei gefährliche Kuppen mit stark eingeschränkten und unzureichenden Sichtverhältnissen auf.
Die in Bopfingen und Umgebung ansässigen Firmen nutzen verstärkt die Verbindung über die K 3315, K 3316, B 446 um schnell auf die Autobahn A 7 in Richtung Süden zu gelangen. Die Kreisstraße ist daher überdurchschnittlich stark belastet.
Dies zeigt sich in der Verkehrsbelastung der Kreisstraße. Die durchschnittliche täglich Verkehrsmenge (DTV) beträgt rd. 2.300 Kfz/24h, der Schwerverkehrsanteil rund 14.5 % (330 Kfz/24h). Im gesamten Ostalbkreis beträgt der mittlere DTV-Wert 1.677 Kfz/24h, bei einer durchschnittlichen Schwerverkehrsmenge von 51 Kfz/24h.
Der Ausbau der Kreisstraße 3315 ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Stärkung der Straßenverkehrsinfrastruktur im östlichen Kreisgebiet. Nur eine leistungsfähige, sichere und im Unterhalt wirtschaftliche Infrastruktur garantiert langfristig gute Standortbedingungen für Leben, Wohnen und Arbeiten sowie die Konkurrenzfähigkeit der regionalen Betriebe im ländlichen Raum.
Im Rahmen der Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrt am 16.09.2014 wurde diese Maßnahme bereits vor Ort erläutert.
2. Darstellung der Baumaßnahme
Der vorgesehene Ausbau orientiert sich in Lage und Höhe weitestgehend am Bestand. Die neue Fahrbahn wird wegen des hohen Schwerverkehrsanteils mit einer Breite von 6,00 m ausgebaut, wodurch der Begegnungsverkehr LKW/LKW deutlich verkehrssicherer wird.
Baubeginn ist ca. 40 m nördlich der Einmündung in die K 3316. Die Einmündung wurde bereits im Zuge von Belagsarbeiten der K 3316 neu hergestellt.
Um Eingriffe in den Hang auf der Westseite mit seinen Schutzgebieten zu vermeiden, wird die Fahrbahn hauptsächlich auf der Ostseite verbreitert. Die dort stehenden Bäume bzw. Gebüsche werden entfernt und in Absprache mit der Naturschutzbehörde an anderer Stelle neu angepflanzt.
Nach ca. 300 m wird eine gefährliche Kuppe abgesenkt und dadurch der Kuppenhalbmesser vergrößert. Der dort einmündende Weg wird an die tiefergelegte Trasse angepasst. Gleiches gilt für eine weitere Kuppe bei Bau-km 0+720, die ebenfalls abgesenkt wird. Die Sichtverhältnisse werden dadurch im Verlauf der Kreisstraße deutlich verbessert und die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer wesentlich erhöht.
Im Bereich der Röhrbachsiedlung wird vom Tannenweg bis zum Bauende auf der Westseite der Fahrbahn ein Gehweg angeordnet, der dort an einen bestehenden Gehweg anschließt. Der Gehweg wird mit Hochbordsteinen von der Fahrbahn abgegrenzt.
Das Bauende liegt vor dem schienengleichen Bahnübergang der Bahnstrecke Aalen-Nördlingen bei Bau-km 1+320. Der bestehende Bahnübergang wird nicht verändert.
Der Trassenverlauf kann aus der in Anlage 1 beigefügten Verkleinerung des Übersichtslageplans entnommen werden.
Die K 3316 erhält die übliche Straßenausstattung mit Markierung, Leitpfosten und StVO-Beschilderung. Auf Schutzplanken wird verzichtet.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich für die Baumaßnahme soll u.a. durch die schon lange geforderte Erneuerung bzw. Ergänzung der Amphibienschutzanlagen entlang der K 3316 erreicht werden. Vorgesehen ist die Erneuerung der Leiteinrichtungen sowie drei zusätzliche Amphibiendurchlässe unter der K 3316.
3. Kosten der Baumaßnahme
Für die Wahl des konstruktiven Ausbaustandard wurden 2 Varianten (Vollausbau und Teilausbau) untersucht und bezüglich der Kosten verglichen.
Der Vollausbau sieht den kompletten Ausbau des vorhandenen Straßenaufbaues vor, der nach Verbesserung des Untergrundes wieder als hydraulisch gebundene Tragschicht zusammen mit einer Frostschutzschicht in den neuen Straßenaufbau eingebaut wird.
Der Teilausbau ist nur in den Abschnitten möglich, in denen die neue Gradientenhöhe auf Bestandsniveau liegt. Der bestehende Straßenkoffer bleibt in diesem Fall erhalten, lediglich im Bereich der Verbreiterung erfolgt ein streifenweiser Aushub und Einbau einer kombinierten Frostschutztragschicht. Anschließend wird der Straßenaufbau über die gesamte Breite im Kaltmischrecyclingverfahren aufgefräst, Bitumen und Zement ergänzt, durchmischt und verdichtet. In den Bereichen der Kuppen, in denen die neue Gradiente tiefer liegt, muss die Straße im Vollausbau hergestellt werden.
Im Kostenvergleich beider Ausbauvarianten hat der Teilausbau geringfügige Vorteile. Bei einer Bausumme von 892.000 € für den Vollausbau würde die Einsparung beim Teilausbau 24.000 € betragen. Die Qualität des Ausbaues ist jedoch beim Vollausbau deutlich höher, da zum einen der Untergrund insgesamt verbessert werden kann und zum anderen ein über die gesamte Breite homogener Straßenaufbau ohne die Gefahr unterschiedlichen Setzungsverhaltens entsteht.
Die vergleichsweise nur geringen Kostenvorteile des Teilausbaus in der Herstellung würden durch die langjährig höheren Unterhaltskosten und eine ggf. früher notwendige Erhaltungsmaßnahme infolge des inhomogenen Fahrbahnaufbaus wieder aufgezehrt. Der Vollausbau ist daher gesamtwirtschaftlich vorteilhaft.
Die Kosten, die vom Ostalbkreis als Straßenbaulastträger zu tragen sind, betragen.
Planungskosten 30.000 € Grunderwerb einschl. Vermessung 70.000 € Baukosten 892.000 € Gesamtkosten 992.000 €
Finanzierung und Folgekosten
In der Mittelfristigen Finanzplanung 2013 - 2017 ist für die Maßnahme folgende Finanzierung vorgesehen:
Anlagen
Lageplan
Sichtvermerke
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