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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung erkennt die Schlussabrechnungen der aufgeführten Straßenbaumaßnahmen an. Sachverhalt/Begründung
Nach Ziffer 4.112 der Zuständigkeitsverordnung vom 01.11.2013 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung die Schlussabrechnungen von Straßenbaumaßnahmen anzuerkennen.
Es werden deshalb die vom Geschäftsbereich Rechnungsprüfung bereits geprüften Maßnahmen dargestellt.
In der Anlage werden zu den einzelnen Maßnahmen jeweils die Beträge der Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr und des genehmigten Kostenvoranschlags sowie die Summe der Gesamtkosten dargestellt. Anlagen
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Sichtvermerke
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