Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Die Herren Jürgen Scherer (Feuerwehr Aalen), Klaus Kurz (Feuerwehr Bopfingen), Uwe Schubert (Schwäbisch Gmünd) und Wolfgang Hörmann (Feuerwehr Ellwangen) werden auf Vorschlag der Kommandanten der Feuerwehren des Ostalbkreises zu stellvertretenden Kreisbrandmeistern für den Ostalbkreis (Ehrenbeamter) für den Zeitraum vom 1.11.2014 bis 31.10.2019 bestellt. Sachverhalt/Begründung
I. Worum geht es?
Seit 1. März 2013 ist der Brand- und Katastrophenschutz bei Dezernat VII mittels einer Stabstelle unter der Leitung des Kreisbrandmeisters organisiert. In dieser Zeit machten wir mehrfach die Erfahrung, dass das bisherige Modell des Kreisbrandmeisters mit zwei Stellvertretern aus Schwäbisch Gmünd und Aalen an seine Grenzen stößt.
Zunächst traten Probleme bei der Verhinderungsstellvertretung bei nur zwei Stellvertretern auf: Wenn der Kreisbrandmeister durch Urlaub oder Krankheit den Dienst nicht wahrnehmen kann, stehen lediglich Herr Niedziella aus Aalen und Herr Schamberger aus Gmünd für seine Stellvertretung zur Verfügung. Gerade in Ferienzeiten ergab sich die Situation, dass man auf den Heidenheimer Kreisbrandmeister zurückgreifen musste um eine Vertretung sicherzustellen. Der Kreisbrandmeister muss auch während seines Erholungsurlaubes und an den meisten Wochenenden ständig in Bereitschaft sein, was unter Fürsorgegesichtspunkten auf die Dauer nicht akzeptabel ist.
Um diese Situation künftig zu vermeiden, ist die Bestellung weiterer stellvertretender Kreisbrandmeister ein geeignetes Mittel. Durch die Größe des Ostalbkreises und die Aufgabenvielfalt wäre es sinnvoll, die Stellvertretung des Kreisbrandmeisters weiter aufzuteilen. Vor allem auch aus einsatztaktischen Erwägungen sind kürzere Anfahrtszeiten an die Einsatzorte und damit eine schnellere Reaktion von Vorteil. Zudem können die stellvertretenden Kreisbrandmeister den Kreisbrandmeister bei repräsentativen Terminen entlasten.
II. Auswahlverfahren
Nach § 23 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat jeder Landkreis einen oder mehrere Kreisbrandmeister und deren Stellvertreter zu bestellen. Sie sind als Ehrenbeamte auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen.
Vor der Bestellung eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters sind nach § 23 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes die Kommandanten der Feuerwehren des Landkreises zu hören.
Das Landratsamt beauftragte zunächst den Kreisbrandmeister sowie den Kreisfeuerwehrverband eine Struktur für weitere stellvertretende Kreisbrandmeister (Anzahl, räumliche Verteilung) und konkrete Personenverschläge auszuarbeiten. Eine achtköpfige Arbeitsgruppe entwickelte folgende Kriterien:
Die Arbeitsgruppe machte uns dann den Vorschlag, aufgrund der Größe des Ostalbkreises, der Vielfalt der Aufgaben und um möglichst alle Raumschaften abzudecken, die Anzahl der stellvertretenden Kreisbrandmeister von zwei auf sechs zu erhöhen.
Dieser Vorschlag wurde mit großer Mehrheit bei der Kommandantendienstbesprechung am 22. Juli 2014 von den Kommandanten der Feuerwehren im Ostalbkreis so angenommen. Auch über die Personalvorschläge wurde abgestimmt.
III. Personalvorschläge
Jürgen Scherer, Feuerwehr Aalen:
Klaus Kurz, Feuerwehr Bopfingen
Uwe Schubert, Feuerwehr Schwäbisch Gmünd
Wolfgang Hörmann:
Finanzierung und Folgekosten
Nach der derzeit gültigen Satzung für die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit erhalten derzeit die stellvertretenden Kreisbrandmeister eine monatliche Entschädigung von 50,00 EUR, also 600 EUR im Jahr.
Die Erhöhung von zwei auf sechs stellvertretende Kreisbrandmeister verursacht demnach Mehrkosten von 2.400 EUR im Jahr.
Die notwendigen Mittel können im Haushalt für 2014 abgebildet werden und werden im Haushalt für 2015 eingestellt. Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||