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Vorlage - 176/2014  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktprogramm 2015 des Jobcenters Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
14.10.2014 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20140829_Anlage AMP 2015 in Zahlen

Antrag der Verwaltung:

 

Zustimmung zum Arbeitsmarktprogramm 2015 des Jobcenters

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  1. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Als zugelassener kommunaler Träger (zkT) ist der Ostalbkreis seit 2012 auch für die Verwendung der Haushaltsmittel des Bundes bei Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jobcenter Ostalbkreis zuständig. Mit diesen Haushaltsmitteln des Bundes werden die jährlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. Im Weiteren wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen im Arbeitsmarktprogramm 2015 vorgestellt.

Die vorläufige Aufstellung des Verwaltungshaushaltes 2015 des Jobcenters Ostalbkreis, sowie die geplanten bzw. prognostizierten Aufwendungen für die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden in den Gesamthaushaltsplan des Ostalbkreises eingebracht.

Mit der endgültigen Zuteilung der Bundesmittel für die Eingliederungsleistungen und das Verwaltungsbudget ist nach den Haushaltsplanberatungen im Januar 2015 zu rechnen. Aktuell kann nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von einer Mittelzuteilung in gleicher Höhe wie in 2014 ausgegangen werden.

 

  1. Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm 2015

 

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung und der Beirat des Jobcenter Ostalbkreis haben in der Klausursitzung am 25. September 2014 anhand der Profillagen der Kunden, den Entwicklungen des Arbeitsmarkts sowie unter Einbeziehung der Ziele des Jobcenters die Zielgruppen

 

        Jugendliche unter 25 Jahren

        Junge Erwachsene zwischen 25 und 34 Jahren

        Ältere ab 50 Jahren

        Alleinerziehende

 

für das Arbeitsmarktprogramm 2015 festgelegt. Innerhalb der Zielgruppen sollen Schwerpunkte auf Menschen mit Integrationsperspektiven sowie auf besonders Benachteiligten mit multiplen, aber abbaubaren Vermittlungshemmnissen liegen. Diese Festlegungen werden im Arbeitsmarktprogramm entsprechend berücksichtigt.

 

  1. Einzelheiten des Arbeitsmarktprogramms 2015

 

Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Förderungen werden je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an Arbeitnehmer (erwerbsfähige Leistungsberechtigte), Arbeitgeber oder Träger gewährt.

 

              Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Überblick

 

  1. Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung

 

39,9 % der Eingliederungsmittel sind im Bereich Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant. Darunter subsumieren sich die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z.B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen), Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine für individuelle Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt (z.B. Bewerbungstraining), Maßnahmen bei Arbeitgebern (Praktika, „Trainingscenter Betrieb“) sowie Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Diese Maßnahmen wurden nach der Beratung in der Klausursitzung am 25. September 2014 neu ausgeschrieben.

 

Die mit der Instrumentenreform im Jahr 2012 neu eingeführten „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ haben sich im Jobcenter Ostalbkreis in den letzten beiden Jahren entwickelt und bewährt. Diese Maßnahmen müssen nicht ausgeschrieben werden, setzen aber eine Zertifizierung des Trägers voraus. Inzwischen sind im Ostalbkreis fast alle Träger zertifiziert, so dass einige Maßnahmen, die früher noch ausgeschrieben werden mussten, über dieses Instrument individuell durchgeführt werden können. Unter anderem werden die ehemals ausgeschriebenen Maßnahmen „aufsuchende Integrationsarbeit“ und „Aufstiegsmobilität für Ergänzer“ von den Trägern als Maßnahmen mit Aktivierungsgutschein angeboten. Auch individuelle Bewerbungstrainings werden über dieses Instrument finanziert.

 

Bereits seit März 2012 gibt es im Jobcenter Ostalbkreis die Maßnahme „Trainingscenter Betrieb“. Dabei absolvieren die Leistungsempfänger, die bei ihrer beruflichen Eingliederung Unterstützung benötigen, berufsbezogene Praktika bei passenden Betrieben mit den Zielen, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, Berufserfahrung zu sammeln, Vermittlungshemmnisse festzustellen und zu beseitigen. Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach der persönlichen Situation des Teilnehmers sowie den Möglichkeiten des Praktikum anbietenden Betriebes. Es besteht in der ganzen Zeit  ein sehr enger Kontakt zwischen dem Firmenkundenservice des Jobcenters, der die geeigneten Betriebe vermittelt, den Praktikantinnen und Praktikanten und den Ansprechpartnern in den Betrieben. Für den Praktikumsbetrieb fallen während der Maßnahme keine Kosten an. Er gibt am Ende der Maßnahme eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit für das Jobcenter ab und stellt dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung und bei längeren Praktika ein Arbeitszeugnis aus. Die Maßnahme wurde in den letzten Jahren ausgebaut und soll auch in 2015 weitergeführt werden.

 

  1. Maßnahmen zur Qualifizierung

 

Ein Berufsabschluss und/oder eine marktnahe Weiterqualifizierung sind wichtige Voraussetzungen um Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Viele qualifizierungswillige Arbeitssuchende sind den Anforderungen von klassischen Bildungsmaßnahmen zur Erlangung eines qualifizierten Abschlusses aus verschiedenen Gründen nicht gewachsen. Sie besitzen oft nicht die dafür notwendigen intellektuellen oder persönlichen Voraussetzungen. Das Jobcenter Ostalbkreis hat deshalb in Gesprächen mit Bildungsträgern im Ostalbkreis verschiedene Qualifizierungsangebote angeregt, die speziell für diesen Personenkreis passgenau sind. Über die berufliche Qualifikation hinaus bieten diese Maßnahmen den Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie flankierende Beratung und Betreuung an.

 

Der Mittelansatz im Bereich Qualifizierungen beträgt 350.000 Euro, das sind 12,2 % der Gesamtausgaben. Qualifizierungsschwerpunkte sind der Erwerb eines Berufsabschlusses durch betriebliche Umschulungen in Voll- und Teilzeit sowie marktnahe Qualifizierungen in den Bereichen Metall, Lager, Dienstleistungen, Pflege und Erziehung.

 

  1. Beschäftigung begleitende Leistungen

 

Für beschäftigungsbegleitende Leistungen ist ein neuer Mittelansatz in Höhe von 345.000 Euro (12%) der Eingliederungsmittel geplant.

Die Ko-Finanzierung (Förderung von Arbeitsverhältnissen gem. § 16e SGB II) für das Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ im Baustein Aktiv-Passiv-Transfer für 24 Arbeitsplätze  ist hierbei mit einem Mittelansatz von 275.000 € enthalten. Der Betrag wird durch Sonderzuteilungen für den unbefristeten Beschäftigungszuschuss in Höhe von 460.000 Euro ergänzt. Insgesamt werden für die Förderung in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen 805.000 € im Eingliederungshaushalt zur Verfügung gestellt.

 

  1. Spezielle Maßnahmen für Jüngere

 

1,5 % der Ausgaben sind im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere geplant. Die Gesamtausgaben für Jugendliche unter 25 Jahren belaufen sich jedoch auf rund 10% des Budgets, bei einem Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen SGB II von 4,6%. Maßnahmen für Jugendliche in anderen Rubriken sind

         Maßnahmen für Jugendliche in I. (Sportprojekt, Aktiv U25, BPJ21, Aufsuchende Integrationsarbeit)

 

Jugendliche im SGB II Bezug haben darüber hinaus den Zugang zu berufsvorbereitenden Maßnahmen der Agentur für Arbeit. Diese Maßnahmen werden über das SGB III finanziert.

 

  1. Leistungen für Menschen mit Behinderung

 

Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung beträgt 4,5% der Gesamtausgaben. Dies entspricht 130.000 €.

 

  1. Beschäftigung schaffende Maßnahmen

 

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten (AGH) zugewiesen werden (§16d SGB II). Diese müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind.

 

Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z.B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z.B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden), sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger bieten Arbeitsmöglichkeiten in Projekten wie z. B. Möbellager an, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen eingerichtet wurden. Sie bieten eine auf die Bedarfe der Kunden ausgerichtete Arbeitsanleitung an. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten je nach Aufwand eine Maßnahmekostenpauschale. Diese deckt die im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten (wie z.B. Anleitungspersonal, Mieten, Sachkosten) ab. Der Haushaltsansatz bei den Arbeitsgelegenheiten beläuft sich auf 360.000 Euro und entspricht 12,5% des Gesamtansatzes.

 

  1. Freie Förderung

 

 

In der Freien Förderung ist in 2015 kein Mittelansatz vorgesehen. Die vormals über dieses Instrument geförderten Maßnahmen der Einzelfallförderung, können nach der Instrumentenreform über Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine gefördert werden.

 

Vorbindungen aus den Vorjahren

 

Im Arbeitsmarktprogramm 2015 sind Vorbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 500.000 Euro beinhaltet. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen wie z.B. zweijährige Umschulungsmaßnahmen, langfristige Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte, dreijährige Ausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen, langfristige Zuschüsse zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber für besonders Benachteiligte.

 

Ausgaben ohne Sonderzuteilungen

 

Die Ausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2015 belaufen sich ohne Sonderzuteilungen auf 2.893.300 Euro.

 

Zweckgebundene Sonderzuteilungen

 

Das Jobcenter Ostalbkreis erhält in 2015 voraussichtlich Sonderzuteilungen für aktive Leistungen aus dem Beschäftigungspakt Perspektive 50plus „Silverstars“ in Höhe von 348.000 Euro und für die Förderung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigungszuschuss in Höhe von 460.000 Euro. Diese Sonderzuteilungen sind zweckgebunden und können nicht innerhalb des Arbeitsmarktprogramms umgeschichtet werden.

 

Ausgaben inklusive Sonderzuteilungen

 

Mit den Sonderzuteilungen stehen für das Arbeitsmarktprogramm 2015 insgesamt 3.701.300 Euro zur Verfügung.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Gem. § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der

Bundesagentur für Arbeit bzw. vom zugelassenen kommunalen Träger erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Darüber hinaus trägt der Landkreis einen gesetzlich festgelegten Anteil von 15,2% an den Gesamtverwaltungskosten. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung wird zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert.


Anlagen

 

Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis 2015 in Zahlen.

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Sozialdezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20140829_Anlage AMP 2015 in Zahlen (44 KB)