Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Notwendigkeit der Maßnahme
Im Bereich des Bahnhofs Goldshöfe werden drei Bahnübergänge wärterbedient und nicht signalgesichert betrieben. Es sind dies
bei Bahn-km 79,065 der Strecke Stuttgart-Bad Cannstatt - Nördlingen bei Bahn-km 0,253 der Strecke Goldshöfe - Crailsheim
sowie
bei Bahn-km 78,591 der Strecke Stuttgart-Bad Cannstatt - Nördlingen.
Die Bahnübergänge Goldshöfe liegen auf Markung Rainau. Hier kreuzt die Gemeindeverbindungsstraße von Aalen-Oberalfingen zur K 3320 die beiden Bahnstrecken, wobei die Straßenfläche zwischen den Bahnschranken noch als Bundesstraße gewidmet ist. Der Bahnübergang Wagenrain liegt auf Markung Aalen. Hier kreuzt ein städtischer Weg, der den Wohnplatz Wagenrain erschließt, die Bahngleise.
Die Bahnübergänge sind nicht in die Signaltechnik eingebunden, so dass Zugfahrten bei geöffneter Schranke möglich sind. Um das Risiko fehlerhaften menschlichen Handelns völlig auszuschließen, fordert das Eisenbahnbundesamt (EBA) schon seit 2007 und in jüngerer Zeit immer nachdrücklicher, die Bahnübergänge zu beseitigen oder alternativ mit einem Signalschutz zu ertüchtigen, der Zugfahrten nur bei geschlossenen Schranken erlaubt.
Letzteres ist sehr aufwendig und nicht zukunftsfähig. Die plangleichen Bahnübergänge würden entgegen der gesetzlichen Verpflichtung (§3 EKrG) nicht beseitigt. Die Aufstelllänge zwischen den beiden Bahnschrankenanlagen Goldshöfe beträgt lediglich 40 m. Bei geringfügig zeitversetzter Schließung beider Schranken und höherem Verkehrsaufkommen bestehen deshalb erhebliche Verkehrsgefahren, wenn Fahrzeuge den Bahnübergang nicht räumen können. Die unmittelbare Nähe der westlichen Schrankenanlage zur über Eck vorbeiführenden K 3320 verursacht bei Schrankenschließungen Verkehrsstaus auf der K 3320, die auch Verkehrsteilnehmer betrifft, die nicht die Bahngleise überqueren wollen. Gefährliche Situationen entstehen dann, wenn von beiden Fahrtrichtungen Fahrzeuge aus dem Stau ausscheren und versuchen, an den wartenden Fahrzeugen vorbeizufahren. Ein weiteres Problem sind die verhältnismäßig langen Schrankenschließzeiten an allen drei Bahnübergängen, die bei Verspätungslagen schon einmal 10 min und mehr erreichen können.
Aufgrund ihres Alters ist die vorhandene, „museumsreife“ Signaltechnik im Bereich des Bahnhofs Goldshöfe kaum noch funktionsfähig zu erhalten. Die Deutsche Bahn plant derzeit den Bau eines elektronischen Stellwerks und die Erneuerung der gesamten Signaltechnik, wobei sie ggf. verbleibenden Schrankenanlagen einbeziehen müsste. Insofern ist eine Entscheidung über die Zukunft der Bahnübergänge jetzt dringlich.
Beschreibung des Vorhabens
Die Stadt Aalen hat im Jahr 2012 aus früheren Überlegungen und Variantenuntersuchungen eine Lösung entwickelt, die die Beseitigung der 3 Bahnübergänge in einem Vorhaben zusammenfasst. Sie wird mit den geringsten Kosten allen Bedürfnissen des Verkehrs sowie der Erschließung des Bahnhofs Goldshöfe und des Wohnplatzes Wagenrain gerecht. Darin stimmen die von diesem Eisenbahnkreuzungsvorhaben berührten Markungsgemeinden Aalen, Hüttlingen und Rainau sowie die Deutsche Bahn, das Regierungspräsidium Stuttgart und der Ostalbkreis überein. Sie haben dies mit einer Absichtserklärung, über die in einem Gespräch am 22.02.13 Einvernehmen erzielt wurde, bekundet. Darauf hin hat die Stadt Aalen die Planung bis zum Stadium einer Vorplanung vorangetrieben. Dies Planung sieht vor:
Etwa 220 m westlich des heutigen Bahnübergangs zweigt die geplante neue Straße in südlicher Richtung von der K 3320 an einem neu zu bauenden Kreisverkehr ab und führt dann über einen Bogen in östlicher Richtung rund 50 m nördlich des heutigen Bahnhofsgebäudes über die Bahngleise. Im weiteren Verlauf folgt ein Rechtsbogen, der in die bestehende Gemeindeverbindungsstraße ca. 400 m vor der Ortschaft Goldshöfe einbindet. Die Länge der Strecke beträgt 530 m. Die Bahnstrecken Goldshöfe - Crailsheim und Bad Cannstatt - Nördlingen werden jeweils durch ein Brückenbauwerk mit einer Spannweite von 20,20 m bzw. 18,60 m überführt. Zwischen den Brückenbauwerken wird die neue Straße auf einem Damm geführt. Hier zweigt die 390 m lange Erschließungsstraße für Bahnhof Goldshöfe nach Norden ab, um dann nach eine Kehre auf das Bahnhofsgebäude zuzulaufen. Über eine 460 m lange unmittelbar westlich des Bahngleises gelegene Verbindungsstraße, die 150 m südlich des Kreisverkehrs abzweigt, wird der Wohnplatz Wagenrain erreicht. Insgesamt sind 1.380 m Straße zu bauen.
Die Straße wird 6,50 m breit (2 x 3,25 m Fahrspuren) und erhält auf der nördlichen Seite einen 3,50 m breiten, kombinieren Geh- und Radweg, getrennt durch einen 1,50 m breiten Grünstreifen. Auf den Brückenbauwerken wird der Geh- und Radweg an die Fahrbahn herangerückt. Die Verbindungsstraße nach Wagenrain erhält eine Regelbreite von 4,75 m, die Abfahrtsrampe zum Bahnhof wird 5,50 m breit und erhält einen einseitigen, 1,50 m breiten Gehweg. Eine Treppenanlage von der Überführungsstraße zum Bahnhofsniveau verkürzt die Fußwege zum Bahnhof.
Westlich des heutigen Bahnübergangs der Strecke Goldshöfe - Crailsheim wird die K 3320 nach den heutigen Planungsgrundsätzen fahrdynamisch gestaltet und die Kurve auf einer Länge von 230 m entsprechend gestreckt. Dieser Umbau ist auch deshalb notwendig, um die Ausfahrt der Schwertransporte aus der geplanten Umsetzstelle für Transformatoren fahrgeometrisch gewährleisten zu können.
Ferner soll in diesem Zusammenhang auch ein möglicher Anschluss an die B 29 Westumgehung geprüft werden.
In der Anlage 1 ist der Lageplan der Maßnahme dargestellt.
Kostenaufteilung
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Maßnahme nach § 3 des Eisenbahnkreuzungsgesetze (EKrG). Bei solchen Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen werden die Herstellungskosten einschließlich der Grunderwerbskosten zu je einem Drittel von der Deutschen Bahn, vom Bund und vom Straßenbaulastträger getragen. Die Planungskosten trägt der Straßenbaulastträger, der vom Bund und von der DB AG auf deren Drittel jeweils einen Verwaltungskostenersatz von 10 % erhält. Für die auf ihn entfallenden Herstellungskosten erhält der Straßenbaulastträger nach LGVFG einen Zuschuss in Höhe von 50 %. Verkehrsminister Hermann hat am 17.04.2014 die Aufnahme des Vorhabens in das Förderprogramm zugesagt. Die Planungskosten hingegen werden nicht bezuschusst und sind vom Vorhabenträger zu tragen. Damit ergeben sich folgende Kosten, die durch die Stadt Aalen, die Gemeinden Hüttlingen und Rainau sowie den Ostalbkreis zu finanzieren sind:
1. Herstellungskosten
Herstellungskosten laut Planung der Stadt Aalen 7.997.000 €
abzüglich Kostendrittel DB 2.665.667 € abzüglich Kostendrittel Bund 2.665.667 €
verbleibende Herstellungskosten Region 2.665.667 €
abzüglich Zuschuss LGVFG 50 % 1.332.833 €
verbleibende Herstellungskosten Region 1.332.833 €
2. Planungskosten
ca. 20 % der Herstellungskosten 1.527.400 €
abzüglich Verwaltungskosten DB 266.567 € abzüglich Verwaltungskosten Bund 266.567 €
verbleibende Planungskosten Region 994.267 €
3. Gesamtkosten Region
verbleibende Herstellungskosten Region 1.332.833 € verbleibende Planungskosten Region 994.267 €
Gesamtkosten durch die Stadt Aalen, die Gemeinden Hüttlingen und Rainau sowie den Ostalkbreis zu tragen 2.327.100 €
Aufgrund zwischenzeitlich mit den betroffenen Markungsgemeinden geführter Gespräche konnte eine Verständigung über die Aufteilung der für die Region verbleibenden Kosten herbeigeführt werden. Sie berücksichtigt die jeweiligen Interessenslagen bzw. die auf die Markungsgemeinden ohnehin anfallenden Kosten, wenn bei einer Aufrechterhaltung der plangleichen Bahnübergänge die notwendigen signaltechnischen Ertüchtigungen durchgeführt würden oder wenn im Fall des Bahnübergangs Wagenrain die Stadt Aalen eine unabhängige Lösung nur für diesen Bahnübergang realisieren würde. Der Anteil des Ostalbkreis ergibt sich aus dem Willen, eine für die zukunftsträchtige Entwicklung des gesamten Landkreises notwendige Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur zu ermöglichen.
Ausgehend von den verbleibenden Gesamtkosten in Höhe von 2.327.100 € soll die Kostenaufteilung vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gremien wie folgt aussehen:
Gesamtkosten Region 2.327.100 €
davon Stadt Aalen 20 % 465.420 € Gemeinde Hüttlingen 20 % 465.420 € Gemeinde Rainau 20 % 465.420 € Ostalbkreis 40 % 930.840 €
Die kommunalen Anteile werden bei je 500.000 Euro „gedeckelt“.
Bei der Kostenaufteilung gelten die Finanzierungsprozentsätze als vereinbart. Über die Kostenaufteilung wird in einem nächsten Schritt eine förmliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten abgeschlossen.
Durchführung der Maßnahme
Für die weitere Planung und insbesondere die Abwicklung des markungsübergreifenden Vorhabens muss ein Vorhabensträger gefunden werden, der die Planung vorantreibt, gegenüber der DB AG und dem Bund als Vertragspartner im Rahmen der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme auftritt, gegenüber dem Land den Zuschuss einfordert, die Planfeststellung beantragt und letztlich die Maßnahme realisiert. Der Ostalbkreis wird diese Aufgabe übernehmen.
Damit der Ostalbkreis als Vorhabensträger auftreten kann, muss er in die Baulast für die heutige Gemeindeverbindungsstraße zwischen der K 3320 beim Bahnhof Goldshöfe und der L 1029 beim Kellerhaus eintreten.
Umstufung von Straßen
Als Baulastträger der heutigen Gemeindeverbindungsstraße, die zur K 3335 werden soll wäre der Ostalbkreis dauerhaft für die Unter- und Erhaltung dieser 1.345 m langen Strecke verantwortlich. Diese Strecke beinhaltet heute ein Bauwerk über die B 29. Zukünftig kämen noch die beiden Bauwerke über die Bahn in die Baulast des Ostalbkreises hinzu. Der Ausbau der derzeit vom Ausbaustandard nicht den zukünftigen Anforderungen genügenden Strecke wäre dann ebenfalls Aufgabe des Ostalbkreises.
Für den Ostalbkreis ist dies eher leistbar. In diesem Zusammenhang soll erwähnt sein, dass die Verwaltung eine generelle Überprüfung anstellt, welche Kreisstraßen dauerhaft in der Trägerschaft des Kreises bleiben sollen.
Zeitliche Perspektive
Nach Fertigstellung des RE-Vorentwurfs ggf. noch im Jahr 2016 könnten dann in 2017 die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet und die EKrG-Vereinbarung im Entwurf aufgestellt werden. Für die Genehmigung der EKrG-Vereinbarung und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sind mindestens 1 Jahr anzusetzen. So dass nach Erstellung der Ausführungspläne und Ausschreibungsunterlagen mit einem Baubeginn frühestens in 2019 zu rechnen wäre und das Projekt in 2020 fertiggestellt sein könnte.
Finanzierung und Folgekosten
Für die Finanzierung des Vorhaben sieht das Mittelfristige Ausbauprogramm für die Kreisstraßen und -radwege folgende Finanzierung vor:
Anlagen
1 Lageplan
Sichtvermerke
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