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Vorlage - 170/2014  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der SPRAIT-TECH GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
23.09.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - SPRAIT-TECH
Anlage 2 - SPRAIT-TECH
Anlage 3 - SPRAIT-TECH

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der SPRAIT-TECH GmbH am 8. Oktober 2014

 

  1. den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit einem Jahresüberschuss von 37.970,67 festzustellen und dem Vortrag auf das nächste Geschäftsjahr

 

  1. der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013

 

  1. dem Wirtschaftsplan 2015 und

 

  1. der Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2014

 

zuzustimmen.

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die SPRAIT-TECH GmbH wurde im Jahr 1999 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, Betrieb und die Vermarktung des ländlichen Existenzgründer- und Gewerbezentrums Spraitbach. Ferner sollen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur des Raumes Spraitbach u. a. durch die Erschließung von Gewerbegebieten für neue Industrieansiedlungen, die Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze ergriffen werden. Darüber hinaus ist die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder wirtschaftlich nachgelagertem Geschäftszweck zugelassen.

 

Am Stammkapital in Höhe von 870.000 € ist der Ostalbkreis mit einer Einlage in Höhe von 25.500 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 2,93 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der SPRAIT-TECH GmbH mit 2,93 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.) Feststellung des Jahresergebnisses 2013 und Vortrag auf das neue Geschäftsjahr

 

Der gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrags erstellte Jahresabschluss für das Jahr 2013 wurde von der ALP Lutz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

 

Der Jahresabschluss der SPRAIT-TECH GmbH zum 31.12.2013 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 2.129.464,42 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 37.970,67 € aus.

 

Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 37.970,67 € soll auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen werden.

 

Nach § 9 Ziffer c) des Gesellschaftsvertrages der SPRAIT-TECH GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013

 

Nach § 9 Ziffer e) des Gesellschaftsvertrages der SPRAIT-TECH GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung des Geschäftsführers zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung des Geschäftsführers zu befürworten.

 

Zu 3.) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2015

 

 

 

Nach § 12 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Diesem ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.

 

Gemäß § 9 Ziffer j) des Gesellschaftsvertrages der Sprait-Tech GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplans. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, den Wirtschaftsplan 2015 festzustellen.

 

 

Zu 4.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2014

 

Gemäß § 9 Ziffer d) des Gesellschaftsvertrages der SPRAIT-TECH GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Wahl und Bestellung des Jahresabschlussprüfers. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 soll wiederum die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ALP Lutz GmbH, Schwäbisch Gmünd beauftragt werden.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2014 zu befürworten.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

1. Bilanz zum 31.12.2013

2. G+V zum 31.12.2013

3. Wirtschaftsplan 2015

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Michler

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - SPRAIT-TECH (199 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - SPRAIT-TECH (125 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - SPRAIT-TECH (1124 KB)