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Vorlage - 169/2014  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
23.09.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - TZA
Anlage 2 - TZA
Anlage 3 TZA

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH am 1. Oktober 2014

 

  1. der Feststellung des testierten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 mit einem Jahresüberschuss von 5.061,73 ,

 

  1. dem Vortrag des Jahresüberschusses auf das nächste Geschäftsjahr,
     
  2. der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013,

 

  1. der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 und

 

  1. dem Wirtschaftsplan 2015

 

zuzustimmen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis ist seit der Gründung im Jahr 1986 an der Technologiezentrum Aalen GmbH beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Technologienzentrums in Aalen. Das Technologiezentrum soll jungen technologieorientierten Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des produktionsorientierten Dienstleistungsgewerbes den Aufbau eines am Markt erfolgreichen Unternehmens erleichtern. Dies geschieht insbesondere durch die Bereitstellung von Gemeinschaftseinrichtungen, Büro- und Werkstatträumen, von zentralisierten Verwaltungs- und Bürodienstleistungen sowie das Angebot von Beratungsdiensten. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Leistungen gleicher oder ähnlicher Art zu erbringen. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und wieder aufgeben.

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2013 auf 26.010 €. Nach Erhöhung der Stammeinlage im Jahr 2002 beläuft sich der Anteil des Ostalbkreises auf 7.680 €. Die VR-Bank Aalen eG veräußerte ihren Geschäftsanteil mit notariellem Kaufvertrag vom 16.5.2013 an die Stadt Aalen. Der Ostalbkreis ist somit nach der Stadt Aalen (bis 16.5.2013: 31,10 % ab 16.5.2013: 41,14 %) größter Gesellschafter mit einem Beteiligungsverhältnis von 29,53 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Technologienzentrum Aalen GmbH mit 29,53 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1. und 2.): Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Vortrag des Jahresüberschusses 2013 auf das nächste Geschäftsjahr

 

Gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2013 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LIEB GmbH, Aalen geprüft, die am 4. Juni 2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der Technologiezentrum Aalen GmbH weist zum 31.12.2013 eine Bilanzsumme in Höhe von 122.719,35 € (Vorjahr: 120.880,38 €), sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 5.061,73 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.692,04 €) aus. Der Jahresüberschuss soll auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen werden.

 

Nach §§ 17 Abs. 2 Zif. a) und b) i.V.m. § 20 Abs. 2 und § 23 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013

 

Gemäß § 17 Abs. 2 Ziff. m) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung der Geschäftsführung zu befürworten.

 

 

Zu 4.) Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014

 

Gemäß § 17 Abs. 2 p) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Wahl des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2014 zu befürworten.

 

 

Zu 5.) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2015

 

 

 

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Diesem ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.

Gemäß § 17 Abs. 2 q) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplans. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, den Wirtschaftsplan 2015 festzustellen.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

1. Bilanz zum 31.12.2013

2. G+V zum 31.12.2013

3. Wirtschaftsplan 2015

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Michler

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 - TZA (323 KB)    
Anlage 3 2 Anlage 2 - TZA (357 KB)    
Anlage 1 3 Anlage 3 TZA (1317 KB)