Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Gutachten Im Mai 2014 hat das Landratsamt Ostalbkreis stellvertretend für die Interkommunale Interessensgemeinschaft, die sich aus dem Ostalbkreis, den Kreisen Göppingen und Rems-Murr-Kreis sowie den betroffenen Städten und Gemeinden gebildet hat, bei Professor Dr. Stigler ein Kompaktgutachten zur Überprüfung der energiewirtschaftlichen und netztechnischen Notwendigkeit der geplanten 380-kV-Leitung Bünzwangen-Goldshöfe in Auftrag gegeben. Prof. Dr. Stigler leitet das Institut der Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation an der TU Graz. Es handelt sich um ein unabhängiges und renommiertes Institut, das von der Bundesnetzagentur anerkannt wird.
Grund für die Beauftragung war, dass der Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2014 den Neubau der 380-kV-Leitung Bünzwangen-Goldshöfe erneut als erforderliche Maßnahme vorsieht.
Das Ergebnis des Kompaktgutachtens, das über den Auftrag hinausgehend auch Extremfallrechnungen und Auswirkungen auf den internationalen Stromhandel umfasst, liegt mittlerweile vor.
Professor Dr. Stigler kommt zu dem Schluss, dass sich entsprechend der durchgeführten Berechnungen kein zwingender elektrizitätswirtschaftlicher Bedarf an der Errichtung der 380-kV-Leitung von Bünzwangen nach Goldshöfe (EnLAG[1]-Leitung Nr. 24) ergibt.
Bei seinen Berechnungen hat Prof. Dr. Stigler das sogenannte „Startnetz“ herangezogen. Dieses beinhaltet den Netzbestand und die Leitungen, die im EnLAG als energiewirtschaftlich notwendig bestätigt wurden. Zudem wurden die im Bundesbedarfsplangesetz 2013 bestätigten Netzausbaumaßnahmen einschließlich der HGÜ-Leitungen berücksichtigt. Hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien wurde dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes gefolgt. Prof. Dr. Stigler hat darüber hinaus die tendenziellen Entwicklungen des aktuellen Entwurfs zum Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan 2015 berücksichtigt. Der untersuchte Zeitrahmen umfasst die Jahre 2012 bis 2032.
Zur Bestimmung der Erforderlichkeit der Leitung wurde in Anlehnung an das Erforderlichkeitskriterium der Bundesnetzagentur vorgegangen. Dieses sieht vor, dass die maximale Auslastung im störungsfreien Betrieb über 8760 Stunden eines betrachteten Jahres mindestens 20 % betragen muss. Daher wurde die Auslastung der 380-kV-Leitung Bünzwangen-Goldshöfe analysiert und dem 20 %-Kriterium gegenübergestellt. Bei Zugrundelegung von durchschnittlichen Einspeiseverhältnissen erneuerbarer Energien betrug die maximale Auslastung 17 % bezogen auf das angenommene thermische Limit. Die mittlere Auslastung lag in der Simulation bei ca. 6 %.
Sowohl bei seinen Szenariorechnungen, die auf der Annahme durchschnittlicher Einspeisung erneuerbaren Energien beruhen, als auch bei seinen Extremfallrechnungen, die die Auswirkungen von Starklast, hoher Winderzeugung und hohe Photovoltaikerzeugung auf den 50 km- und den 100 km- Nahbereich der 380-kV-Leitung Bünzwangen-Goldshöfe untersuchen, kommt Prof. Dr. Stigler zu dem Ergebnis, dass sich keine unmittelbaren Wirkungen durch die 380-kV-Leitung Bünzwangen-Goldshöfe zeigen: weder hinsichtlich Redispatch[2], noch im Hinblick auf die Integration erneuerbarer Energien oder die Leitungsentlastung des umliegenden Netzes. Lediglich bei hohen Durchdringungsraten von Photovoltaik im 100 km-Nahbereich der Leitung und hohen Einspeisungen aus erneuerbaren Energien in ganz Deutschland zeigen sich im Jahr 2032 nennenswerte Unterschiede in der Integration erneuerbarer Energien durch die 380-kV-Leitung Bünzwangen-Goldshöfe.
TransnetBW hat das Gutachten von Prof. Dr. Stigler geprüft und im Rahmen einer Presseerklärung dazu Stellung genommen. Nach Einschätzung der TransnetBW ist das Ergebnis des Gutachtens unter den darin angenommenen Randbedingungen und gemäß der angewandten Vorgehensweise verständlich und nachvollziehbar; allerdings entsprächen die Annahmen des Gutachtens nicht den netzplanerischen Grundsätzen, denen die Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen der Netzplanung nachkommen müssten. In der Netzplanung wird ein engpassfreies Netz zur Vermeidung von Eingriffen in den Strommarkt angestrebt. Laut Transnet BW gehen die Untersuchungen der TU Graz hingegen davon aus, dass Eingriffe in den Strommarkt ein zulässiges Planungswerkzeug darstellen.
II. Weiteres Vorgehen Am 18.09.2014 wird Prof. Dr. Stigler in einem Fachgespräch sein Gutachten erläutern und mit den anwesenden Vertretern der Kommunen und Bürgerinitiativen diskutieren. Über das Ergebnis des Fachgesprächs wird in der Sitzung berichtet.
In Ergänzung hierzu wird ein weiterer Gesprächstermin am 11.11.2014 stattfinden. Bis dahin wird der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 vorliegen und es können sowohl eine Bewertung des Kurzgutachtens als auch mögliche Konsequenzen aus und für den Netzentwicklungsplan diskutiert werden. An diesem Termin werden auch Vertreter der Bundesnetzagentur und der TransnetBW teilnehmen. [1] EnLAG: Energieleitungsausbaugesetz [2] Der Begriff Dispatch bezeichnet die Einsatzplanung von Kraftwerken durch den Kraftwerksbetreiber. Der deutsche Begriff für Dispatch lautet entsprechend „Kraftwerkseinsatzplanung“. Der Begriff Redispatch bezeichnet die kurzfristige Änderung des Kraftwerkseinsatzes auf Geheiß der Übertragungsnetzbetreiber zur Vermeidung von Netzengpässen. Quelle: www.next-kraftwerke.de Finanzierung und Folgekosten
keine Anlagen
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||